Eingebracht am 03.05.2007
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Peter
Westenthaler, Ursula Haubner
und Kollegen
betreffend Stärkung
der Familien durch steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten,
Einführung eines Betreuungsschecks und Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld
Die Gleichstellung
von Frauen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind nicht nur gesellschaftlich notwendig, sondern
auch ökonomisch sinnvoll. Aus diesen Gründen ist es Aufgabe der
Politik die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen, um eine deutliche
Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.
Damit würde auch eine Entschärfung der demografischen Entwicklung
erreicht und gleichzeitig eine Stärkung des Wirtschaftswachstums und der
Wettbewerbsfähigkeit Österreichs ermöglicht werden. Um diese
Ziel zu erreichen, sind folgende zwei Modelle geeignet: Entlastung der Familie
von den Kinderbetreuungskosten je nach Familiensituation durch steuerliche
Absetzbarkeit der tatsächlich entstehenden Betreuungskosten oder durch einen
Betreuungsscheck für alle Eltern, die sich mit Hilfe des Schecks die ihren
individuellen Bedürfnissen entsprechende Betreuungsleistung am freien
Markt einkaufen können und die Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim
Kinderbetreuungsgeld. Durch diese familien- und frauenfreundlichen
Maßnahmen könnte die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in
Österreich optimiert und die Lebensqualität für Frauen,
Männer und Kinder gesteigert werden.
Die unterfertigten Abgeordneten
stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
Die
Bundesregierung wird aufgefordert, ein Modell zur steuerlichen Absetzbarkeit
der Kinderbetreuungskosten bzw. zur Einführung eines Betreuungschecks zu
erstellen und dieses dem Nationalrat rechtzeitig zuzuleiten, sodass die
Umsetzung mit 01.01.2008 erfolgen kann. Darüber hinaus wird die
Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend ersucht, bei der von
ihr angekündigten Novelle zur Reformierung des Kinderbetreuungsgeldes, die
Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld vorzusehen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den
Familienausschuss beantragt.
Wien, am 03.05.2007