217/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 03.05.2007
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Bucher, Mag. Darmann

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Sicherstellung, dass österreichische Bankkunden nicht aufgrund ihrer ethnischen Herkunft diskriminiert werden sowie Überprüfung eventueller Gesetzesübertretungen der BAWAG.

 

Die von der BAWAG P.S.K. auf Druck des künftigen Eigentümers, des US-Fonds Cerberus, durchgeführten Aufkündigungen der Konten von Kunden kubanischer Herkunft (konkret geht es um rund 15 Kredite sowie etwa 70 Giro-Konten) stellen eine eklatante Diskriminierung dar.

Das nach wie vor dem Österreichischen Gewerkschaftsbund gehörende Institut, setzte diese Handlungen auf Grundlage des in Europa nicht geltenden US-amerikanischen Helms-Burton-Act (dieser verbietet US-Bürgern, mit Kubanern Finanzgeschäfte zu machen), welcher aber in Österreich keine Rechtsgrundlage darstellt (ist laut EU sogar verboten) und lässt diese Kontoschließungen somit als Ungleichbehandlung von Menschen auf Grund ihrer Herkunft bewerten.

Grundsätzlich hat jede Bank das Recht sich ihre Kunden selbst auszusuchen. Der Ausschluss aufgrund der Herkunft stellt aber eine Diskriminierung dar und ist aus menschenrechtlicher Sicht strengstens abzulehnen.

 

Bei dieser „Kubakrise der BAWAG“ könnte es gleich zu mehreren Rechtsbrüchen gekommen sein:
 
·         österreichisches Datenschutzrecht (Daten dürfen nicht zum Vollzug von Eigentümerwünschen verwendet werden)
·         Verstoß gegen den Grundsatz von "Treu und Glauben“
·         Verletzung des Bankgeheimnis
·         Vertragsverletzungen
·         Anti-Diskriminierungsgesetze
·         EU-Verordnungen
·         Verstoß gegen das Grundrecht auf Eigentum
·         Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz
·         Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, sicher zu stellen, dass österreichische Bankkunden nicht aufgrund ihrer ethnischen Herkunft diskriminiert werden, sowie, dass das österreichische Bankgeheimnis strikt eingehalten wird. Diesbezüglich öffentlich diskutierte Vorwürfe gegenüber der BAWAG sollen einer eingehenden Prüfung unterzogen werden.

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.

Wien, am 03.05.2007