219/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 03.05.2007
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler, Dolinschek
und Kollegen
betreffend Einführung der Pendlerbeihilfe in Form eines kilometerabhängigen Pendlerabsetzbetrages mit Negativsteuerwirkung
Von den rund 1,5 Mio. pendelnden Arbeitnehmer/innen in Österreich sind allein 600.000 auf das Auto angewiesen. Die von der Bundesregierung beschlossene Mineralölsteuer-Erhöhung für Benzin (plus 3 Cent) und Diesel (plus 5 Cent) bedeutet für die Pendler/innen eine jährliche Mehrbelastung von 56 Millionen Euro und trifft da vor allem die unteren Einkommensbezieher/innen.
Eine geplante 10-prozentige Erhöhung des Pendlerpauschales würde nur ca. 20 Millionen Euro an Steuerersparnis bringen und jenem Teil (rund ein Drittel) der österreichischen Arbeitnehmer/innen welche derzeit keine Lohnsteuer bezahlen (Einkommen unter 1.130 Euro) überhaupt nichts nützen und ist daher aus sozialgerechten Gesichtspunkten abzulehnen.
Davon betroffen sind jedenfalls 40 % aller beschäftigten Frauen, nämlich die, die in Teilzeit arbeiten.
Ein neues System zur Entlastung der Pendler/innen ist notwendig.
Es ist daher notwendig als Ersatz für die Pendlerpauschale und des Verkehrsabsetzbetrags die Pendlerbeihilfe in Form eines kilometerabhängigen Pendlerabsetzbetrag mit Negativsteuerwirkung ein zu führen. Nur so kommt die steuerliche Entlastung allen Pendlern zu Gute, weil entweder der Arbeitnehmer um diesem Betrag weniger Lohnsteuer zahlt, oder wenn er keine Steuer bezahlt, diesen als Negativsteuer direkt bekommt. Wenn notwendig sollte dafür auch die bestehende Begrenzung der Negativsteuer angepasst werden.
Damit würden vor allem die bis jetzt benachteiligten Bezieher kleinerer Einkommen stark entlastet werden und in Form einer Negativsteuergutschrift profitieren.
Diese Pendlerbeihilfe gilt für alle Arbeitnehmer/innen und wird pro konkret zurückgelegten Arbeitswegkilometer gewährt.
D.h. tatsächlich zurückgelegte Kilometer Arbeitsweg (Krankenstände, Urlaub, Feiertag, werden nicht gezählt).
Die Pendlerbeihilfe wird auf eine noch festzulegende maximale Kilometeranzahl beschränkt um einen eventuellen Missbrauch (Angabe täglicher Fahrten obwohl Wochenpendler) vorzubeugen.
Die Pendlerbeihilfe soll lohnverrechnerisch vom Arbeitgeber berücksichtigt und monatlich einkommenserhöhend wirksam werden.
Die Kosten der Pendlerbeihilfe wird vom Finanzminister so veranschlagt, daß zumindest die derzeitigen Ausgaben für Pendlerpauschale und Verkehrsabsetzbetrag darin aufgehen. Plus die rund 60 Mio. € als Folge der Mehrbelastung aus der Mineralölsteuererhöhung.
Die konkrete Höhe des Arbeitsweggeld/Kilometer kann dann nach einer empirischen Erhebung der jährlichen Arbeitswegkilometer der österreichischen Arbeitnehmer/innen exakt ermittelt werden.
Vorteile:
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschliessungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat rechtzeitig eine Regierungsvorlage im Sinne der Einführung einer Pendlerbeihilfe zuzuleiten, sodass ein Inkrafttreten mit 01.01.2008 sichergestellt ist.
In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.
Wien, am 03.05.2007