232/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 05.06.2007
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

betreffend bundeseinheitliche Regelungen betreffend Persönliche Assistenz

 

Persönliche Assistenz steht für jede Art der persönlichen Hilfe, die es Menschen mit Behinderung ermöglicht, ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft zu führen. Sie umfasst daher alle Bereiche des täglichen Lebens, in denen Menschen auf Grund ihrer Behinderung Unterstützung benötigen., wie z.B. Schule, Beruf, Haushaltsführung und den Freizeitbereich.

Derzeit gibt es erst für den Bereich Arbeit und Berufsausbildung eine Bundesrichtlinie.

Als AssistenznehmerInnen wählen Menschen mit Behinderung ihre AssistentInnen selbst aus. Sie leiten sie an, bilden sie aus und bestimmen Zeit, Ort, Art und Ablauf der Assistenzleistung.

Der Unterschied zu herkömmlichen Hilfsangeboten bzw. Sozialen Diensten besteht darin, dass bei der Persönlichen Assistenz die Initiative von den Betroffenen ausgeht und sie die Organisation selbst in die Hand nehmen.

Im Gegensatz zu Schweden, wo seit Jahren ein Assistenzsicherungsgesetz existiert,  gibt es in Österreich bisher nur einzelne Projekte, die Persönliche Assistenz abwickeln, wie z.B. die Wiener Assistenzgenossenschaft,  es fehlen jedoch bundesweite Rahmenbedingungen.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Soziale Sicherheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, bundeseinheitliche Regelungen betreffend Persönliche Assistenz auszuarbeiten, und dem Nationalrat bis 31.12.2007 den Entwurf für ein Assistenzsicherungsgesetz vorzulegen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.