239/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 05.06.2007
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Marianne Hagenhofer, Dr. Peter Wittmann, Mag. Melitta Trunk
betreffend die Vorlage einer Regelung betreffend zweisprachige topographische Aufschriften in Kärnten
Mit Erkenntnis vom 13. Dezember 2001 (VfSIg. 16.404/2001) hat der Verfassungsgerichtshof die 25%-Schwelle in § 2 Abs. 1 Z. 2 des Volksgruppen- gesetzes, die die Voraussetzung für die Anbringung zweisprachiger topographischer Bezeichnungen regelte und Teile der Topographieverordnung 1977 aufgehoben.
In der Folge hat der Verfassungsgerichtshof eine ständige Rechtssprechung zur Frage der zweisprachigen topographischen Aufschriften entwickelt. Demnach kann aus völkerrechtlicher Sicht ein Minderheitenanteil von fünf bis 25% als Voraussetzung für zweisprachige topographische Aufschriften gelten. Ohne entsprechende innerstaatliche Rechtsgrundlage hat der Verfassungsgerichtshof jeweils eine Ortschaft, die über einen längeren Zeitraum betrachtet einen Minderheitenprozentsatz von mehr als 10% aufweist, als Verwaltungsbezirk mit gemischter Bevölkerung im Sinn des Art. 7 Z. 3 Staatsvertrag von Wien 1955 qualifiziert.
In der vergangenen Legislaturperiode wurden verschiedene Versuche unternommen, die Frage der zweisprachigen Ortstafeln zu lösen. Einige Lösungsvorschläge, etwa jener der so genannten „Karner-Gruppe", fielen auf einen breiten Konsens, letztlich scheiterte jedoch eine Lösung.
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, diese Frage auf Basis der Rechtssprechung des Verfassungsgerichthofs und unter Berücksichtigung der vorhandenen Vorschläge zu lösen und eine entsprechende Regelung im Verfassungsrang vorzuschlagen. Eine Lösung soll im möglichst breiten Konsens mit den Volksgruppen erfolgen.
Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer hat in Verfolgung dieses Ziels mit allen in betracht kommenden Gruppen sowie Vertretern der Volksgruppen Sondierungsgespräche im Hinblick auf die Erzielung einer konsensualen Lösung geführt. Ziel dieser Gespräche ist die Feststellung eines Konsens im Hinblick auf die Anbringung von topographischen Aufschriften in deutscher und slowenischer Sprache sowie weitere Maßnahmen, die das Zusammenleben der Volksgruppen fördern und dem interkulturellen Austausch dienen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat auf Basis der geführten Gespräche mit allen in Betracht kommenden Gruppen auf Grundlage eines möglichst
breiten Konsens eine entsprechende Vorlage zur Aufstellung zweisprachiger topographischer Vorschriften im Verfassungsrang vorzulegen.
In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag dem Verfassungsausschuss zuzuweisen.