242/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 06.06.2007
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Ursula Haubner, Mag. Gernot Darmann

und Kollegen

betreffend Maßnahmenpaket zur Beseitigung bestehender Mängel in der staatlichen Sorge um das Kindeswohl

 

 

Grundsätzlich ist jede Maßnahme, die das jugendliche Wohl fördert und verhindert, dass sich Ereignisse wie der tragische Fall der drei von ihrer Mutter eingesperrten Mädchen in Oberösterreich, aber auch zwei weitere aufgedeckte Fälle in der Steiermark und in Niederösterreich, wiederholen, begrüßenswert, allerdings ist die von der Regierung vorgelegten Novelle zum Jugendwohlfahrtsgesetz allein nicht geeignet, in Zukunft tragische Fälle wie die bekannt gewordenen zu verhindern.

 

Mit dem Gesetzesentwurf wird lediglich die bereits bestehende Gesetzeslage im Bereich der Meldepflicht (§ 48 SchUG ) bestätigt in der Hoffnung, den Informationsfluss zwischen Schule und Jugendwohlfahrtsbehörde zu verbessern. Doch wie sich in den dramatischen Fällen von Vernachlässigung gezeigt hat lag es nicht am Informationsmangel, dass nichts oder viel zu wenig unternommen wurde, um die Kinder aus ihrer misslichen Lage zu befreien.

 

Regelungen zum Schutz unserer Kinder und Begleitung der Eltern, so wie sie bereits vor einem Jahr vom BZÖ im Rahmen einer Enquete zum Thema Kinderschutz gefordert wurden, sind also weiterhin dringend erforderlich. Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„ Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird ersucht, dem Nationalrat zur Umsetzung der nachstehenden Punkte Gesetzesentwürfe zuzuleiten bzw. Maßnahmen einzuleiten und über diese dem Nationalrat zu berichten:

·              Schaffung eines bundeseinheitlichen Jugendschutzgesetzes;

·              effektiverer Schutz erheblich gefährdeter Kinder durch eine Intensivbetreuung oder die Herausnahme aus der Familie, sodass weitere Gefährdungen hintangehalten werden können;

·              Einrichtung eines Informationsvernetzungssystems zur Aufdeckung von Gewaltfällen (z.B. zwischen Schule, Spital, Polizei, Jugendamt etc.);

·              Ausbau der Präventionsmaßnahmen durch verstärkte Aufklärung aller Betroffenen (Eltern, Kinder) über die Folgen von Gewalt;

·              intensive Betreuung und Begleitung von Eltern in Erziehungsnotstand durch Erziehungsfachleute („Super-Nannies“) der Jugendwohlfahrtsbehörde;

·              Elternbildung im Mutter-Kind-Pass vorsehen und Eltern-Kind Begleitung unterstützen;

·              altersgerechte Informationskampagne für Kinder über Gewalt bzw. wohin sie sich im Bedarfsfall wenden können;

·              Ausweitung und Umsetzung des Modellprojekts „Kinderbeistand“ in ganz Österreich und

·              gesetzliche Regelung zur finanziellen Absicherung von Besuchsbegleitung für Scheidungskinder, um diesen durch die Anwesenheit von Betreuern einen spannungsfreien Kontakt mit beiden Elternteilen zu ermöglichen.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss beantragt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, am 6. Juni 2007