256/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 06.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Kurzmann
und weiterer Abgeordneter

betreffend fremdsprachiger Ortsbezeichnungen ehemals deutscher Städte in
Dokumenten der Republik Österreich

Das 20.  Jahrhundert  hat mit zwei  Weltkriegen tiefe Wunden  in  Mitteleuropa hinterlassen. Zu ihnen gehört zweifellos auch die Vertreibung von Deutschen, auf Grund ihrer Volkszugehörigkeit, aus zahlreichen Nachfolgestaaten der ehemaligen österreichisch - ungarischen Monarchie.

Viele heute noch lebende Österreicher erinnern sich an die Vertreibung aus ihrer angestammten Heimat, aus den Stätten ihrer Kindheit und Jugend.

In der Zeit nach dem 2. Weltkrieg wurde von den meist kommunistisch gewordenen Vertreiberstaaten (z.B. Tito - Jugoslawien, CSSR, usw.) die Erinnerung an die Geschichte der deutschen Volksgruppen, der Sudetendeutschen, der Deutsch - Untersteirer,   und   viele   andere   mehr,   bewußt   getilgt.   Die   jahrzehntelangen Diskussionen um die Benes - Dekrete oder Avnoj - Gesetze sind dafür beredte Beispiele.

Während  aber manche  demokratisch  gewordene  Staaten  wie  Kroatien  heute versuchen einen Weg der Aussöhnung und der würdigen Erinnerung zu gehen, hat das erzwungene Vergessen anderer Staaten inzwischen selbst österreichische Behörden erfaßt.

So wurde einem erst vor kurzem verstorbenen Österreicher, der 1914 (!) in Marburg an der Drau geboren worden war, posthum noch einmal die Heimat geraubt, denn auf dem ausgestellten Totenschein stand als Geburtsort „Maribor".

Besonders befremdlich war für die Hinterbliebenen der Umstand, daß in dem im Jahre 2002 ausgestellten  Reisepaß noch historisch korrekt der Geburtsort mit Marburg / Drau angegeben worden war.

Marburg hatte im Jahr 1914 ca. 20.000 Einwohner, von denen nicht einmal 2.700 slowenisch, die große Mehrheit aber deutsch als Muttersprache sprachen. Erst nach 1918 und schließlich nach 1945 wurde die Stadt Marburg in „Maribor" umbenannt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage betreffend der Änderung der einschlägigen Gesetzesmaterien in Hinsicht auf die Verwendung ausschließlich jener Ortsnamen als Geburtsort in den offiziellen Dokumenten der Republik Österreich, besonders in Reisedokumenten und auf Sterbeurkunden, den der Ort bei der Geburt des Staatsbürgers hatte."

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Inneres ersucht.