256/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 06.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Dr. Kurzmann
und weiterer
Abgeordneter
betreffend fremdsprachiger
Ortsbezeichnungen ehemals deutscher Städte in
Dokumenten der Republik
Österreich
Das 20. Jahrhundert hat mit zwei Weltkriegen tiefe Wunden in Mitteleuropa hinterlassen. Zu ihnen gehört zweifellos auch die Vertreibung von Deutschen, auf Grund ihrer Volkszugehörigkeit, aus zahlreichen Nachfolgestaaten der ehemaligen österreichisch - ungarischen Monarchie.
Viele heute noch lebende Österreicher erinnern sich an die Vertreibung aus ihrer angestammten Heimat, aus den Stätten ihrer Kindheit und Jugend.
In der Zeit nach dem 2. Weltkrieg wurde von den meist kommunistisch gewordenen Vertreiberstaaten (z.B. Tito - Jugoslawien, CSSR, usw.) die Erinnerung an die Geschichte der deutschen Volksgruppen, der Sudetendeutschen, der Deutsch - Untersteirer, und viele andere mehr, bewußt getilgt. Die jahrzehntelangen Diskussionen um die Benes - Dekrete oder Avnoj - Gesetze sind dafür beredte Beispiele.
Während aber manche demokratisch gewordene Staaten wie Kroatien heute versuchen einen Weg der Aussöhnung und der würdigen Erinnerung zu gehen, hat das erzwungene Vergessen anderer Staaten inzwischen selbst österreichische Behörden erfaßt.
So wurde einem erst vor kurzem verstorbenen Österreicher, der 1914 (!) in Marburg an der Drau geboren worden war, posthum noch einmal die Heimat geraubt, denn auf dem ausgestellten Totenschein stand als Geburtsort „Maribor".
Besonders befremdlich war für die Hinterbliebenen der Umstand, daß in dem im Jahre 2002 ausgestellten Reisepaß noch historisch korrekt der Geburtsort mit Marburg / Drau angegeben worden war.
Marburg hatte im Jahr 1914 ca. 20.000 Einwohner, von denen nicht einmal 2.700 slowenisch, die große Mehrheit aber deutsch als Muttersprache sprachen. Erst nach 1918 und schließlich nach 1945 wurde die Stadt Marburg in „Maribor" umbenannt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
„Die Bundesregierung, wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage betreffend der Änderung der einschlägigen Gesetzesmaterien in Hinsicht auf die Verwendung ausschließlich jener Ortsnamen als Geburtsort in den offiziellen Dokumenten der Republik Österreich, besonders in Reisedokumenten und auf Sterbeurkunden, den der Ort bei der Geburt des Staatsbürgers hatte."
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Inneres ersucht.