266/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 04.07.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl

und weiterer Abgeordneter

betreffend Beseitigung nachteiliger Bestimmungen für geringfügig Beschäftigte

Die Institution der geringfügigen Beschäftigung ermöglicht es vielen leistungsbereiten Menschen, neben ihrem hauptsächlichen Tagesablauf zusätzlich produktiv tätig zu sein, ohne exorbitante Abgabenbelastungen in Kauf nehmen zu müssen.

Eindeutig negativ wirken sich auf diese Zielsetzung jedoch die Beschränkungen der täglichen Verdienstgrenze sowie die Ausgestaltung der Geringfügigkeitsgrenze als Freigrenze aus. Beide Einschränkungen halten viele Menschen in Form zu hoher Sozialversicherungskosten von erwünschten produktiven Zusatztätigkeiten ab und bewirken so negative externe Effekte.

Neben der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze von 341,16 EUR für das Jahr 2007 existiert eine zweite Verdienstgrenze von 26,20 EUR pro Tag. Unterschiedlichste geringfügige Tätigkeiten konzentrieren sich jedoch nach Art der Beschäftigung auf eine Hand voll Tage im Monat, wobei die monatliche Verdienstgrenze nicht überschritten wird, die Tagesgrenze jedoch sehr wohl. Aufgrund der Ausgestaltung als Freigrenze wird mit Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze der gesamte Zusatzverdienst voll sozialversicherungspflichtig, wobei es im Falle einer geringfügigen Zusatzbeschäftigung zu einer Hauptbeschäftigung auch noch zu einer kumulativen Wirkung der Sozialversicherungspflichten kommt.

Deshalb sollen diese für leistungsbereite Durchschnittsbürger grob nachteiligen Bestimmungen beseitigt werden, indem die Tagesverdienstgrenze ersatzlos gestrichen und die monatliche Geringfügigkeitsgrenze als Freibetrag gestaltet wird. Die Kosten werden vom Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) auf rund 50 Mio. EUR geschätzt, die sich durch eine erhöhte Wertschöpfung rasch amortisieren werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die Bestimmungen für geringfügige Beschäftigung dahingehend ändert, dass die Tagesverdienstgrenze ersatzlos gestrichen und die monatliche Geringfügigkeitsgrenze als Freibetrag gestaltet wird."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.