272/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 05.07.2007
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Hradecsni, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Hotelüberbuchungen

 

 

In den letzten Jahren häuften sich bei Pauschalreisen die Fälle, wo Reisenden nach Antritt ihrer Reise am Urlaubsort eröffnet wurde, dass ihr Hotel überbucht ist und sie sich mit einem Ersatzhotel abfinden mussten. Viele Reisende buchen aber frühzeitig und wählen auch bewusst ein Hotel nach bestimmten Kriterien wie Lage, Sportangebot etc. aus. Ersatzhotels können schon aus diesem Grund in den meisten Fällen nicht gleichwertig sein. So kann der Reisende zwar nach Ende der Reise eine Preisminderung in Höhe von 10 bis 25 % geltend machen, jedoch werden die wenigsten Reisenden deswegen gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Im Bereich der Fluggastrechte wurde der Überbuchung von Linienflügen erfolgreich durch die Einführung eines pauschalierten Schadenersatzes begegnet.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine gesetzliche Regelung vorzulegen, die sicherstellt, dass im Falle von Hotelüberbuchungen ein Anspruch auf einen pauschalierten Schadenersatz besteht.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.