277/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 05.07.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ing. Schultes, Mag. Maier

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend ein Bundesgesetz über die Anreicherung von Mehl mit Folsäure und Vitamin B12 (Mehlanreicherungsgesetz)

 

50-70 Babys werden in Österreich jedes Jahr mit Spina bifida geboren. Spina bifida, besser bekannt als „offener Rücken“, ist eine Fehlbildung, bei der die Wirbelsäule eines Neugeborenen nicht vollständig geschlossen ist und das Rückenmark freiliegt. Diese Fehlbildung hat zur Folge, dass betroffene Kinder ein Leben lang unter einer Lähmung der Beine bzw. Störungen in der Steuerung der Blasen- und Darmfunktion leiden.

 

Grund für diese Fehlbildung ist ein Folsäuremangel der werdenden Mutter in den ersten Schwangerschaftswochen, noch bevor eine Schwangerschaft festgestellt werden kann. Besonders vor und während der Schwangerschaft wäre daher eine ausreichende Folsäureversorgung der werdenden Mutter von größter Wichtigkeit für die Gesundheit des ungeborenen Kindes.

 

Die Fehlbildungen können durch zusätzliche Aufnahme von Folsäure massiv reduziert werden. In den USA und Kanada wird die Folsäureanreicherung in Mehl bereits seit Jahren praktiziert. Dabei wurde festgestellt, dass durch die Anreicherung die Anzahl der Neugeborenen die an Spinabifida leiden um bis zu 50% reduziert wird. Die Folsäureanreicherung hat insbesondere auch auf ältere Menschen positive Auswirkungen was das Auftreten von Schlaganfällen, Herzinfarkten und Thrombosefälle betrifft. In den USA konnte durch die Anreicherung nachweislich die Anzahl der Schlaganfälle reduziert werden. Gleichzeitig konnten keine negativen Nebenwirkungen festgestellt werden. In Österreich gehen Experten von einer Reduktion der Spina bifida Fälle von 50-70% aus, wenn die Folsäureanreicherung im Mehl eingeführt würde.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Entwurf eines Bundesgesetzes über die Anreicherung von Mehl mit Folsäure und Vitamin B12 (Mehlanreicherungsgesetz) vorzulegen, das unter anderem besondere Kennzeichnungsvorschriften und ein Anreicherungsverbot für Bioprodukte vorsieht. Darüber hinaus werden die zuständigen Bundesminister ersucht, alle notwendigen Vorbereitungen auf österreichischer und auf EU-Ebene zu treffen, um eine ausreichende Konformität des vorzulegenden Mehlanreicherungsgesetzes sicherzustellen sowie auf europäischer Ebene für eine Höchstmengenregelung für die Anreicherung von Folsäure in Lebensmitteln einzutreten.

 

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.