279/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 06.07.2007
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Josef Bucher, Ing. Peter Westenthaler
und Kollegen
betreffend eine gänzliche Steuerbefreiung der Überstundenbezahlung als Maßnahme zur Leistungsförderung und steuerlichen Entlastung der österreichischen Arbeitnehmer.
Mehr als 760.000 österreicherische Arbeitnehmer machen Überstunden. Wenn sich Leistung in diesem Land wieder lohnen soll wäre insbesondere eine deutlich spürbare Entlastung dieser Gruppe der Leistungsträger erforderlich. Von einer Steuerbefreiung der Überstundenbezahlung würden die begünstigten Arbeitnehmer mit einer Entlastung von durchschnittlich 1.300 Euro pro Jahr profitieren. Die Leistungsbereitschaft der Menschen würde dadurch gefördert und die, die mehr leisten, werden entlastet.
Die damit in Zusammenhang stehenden Kosten für den Bundeshaushalt sind mit rund einer Milliarde € anzusetzen.
Die Finanzierung dieser Überstundenmilliarde ist durch die derzeit sprudelnden Steuereinnahmen leicht möglich und wäre allein aus den für dieses Jahr zu erwartenden Mehreinnahmen aus der Lohnsteuer zu finanzieren.
Diese Maßnahme zur Leistungsförderung verringert nicht nur den Anreiz zur illegalen Schwarzarbeit (vgl. Prof. Schneider) sondern gibt einen Ansporn zu Mehrarbeit und wird sich dadurch positiv auf das Wachstum der Gesamtwirtschaft auswirken. Gleichzeitig könnte siw auch den für die österreichischen Unternehmen immer stärker werdenden Druck des Facharbeitermangels lindern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem eine hundertprozentige Steuerfreistellung der Überstundenbezahlung als Maßnahme zur Leistungsförderung und der steuerlichen Entlastung der österreichischen Arbeitnehmer gewährleistet wird.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.
Wien, am 6. Juli 2007