281/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 06.07.2007
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Lichtenecker, Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Begleitforschung und Rechtsrahmen für Nanotechnologie

 

 

„Der Begriff Nanotechnologie deckt viele unterschiedliche Felder ab, denen große Chancen für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung zugeschrieben werden. Ihr Einsatzbereich reicht von der Elektronik über Oberflächen-Coatings bis hin zu medizinischen Anwendungen. Nanotechnologie hat den Endverbraucher bereits erreicht, vor allem in Konsumprodukten wie Kosmetika und Reinigungsmitteln. Bei der Risikoabschätzung von nanostrukturierten Materialien nehmen die ungebundenen Nanopartikeln eine Schlüsselrolle ein. Laborversuche ergaben Hinweise auf mögliche Risiken für die menschliche Gesundheit und Umwelt, wenn auch Wahrscheinlichkeit und Schadenshöhe bisher umstritten sind.“ (Nanotechnologie-Begleitmaßnahmen: Stand und Implikationen für Österreich, Institut für Technikfolgenabschätzung der österreichischen Akademie der Wissenschaften, Juni 2006)

 

„Bislang sind Sicherheitsaspekte allerdings noch zu wenig untersucht, um abschließende Einschätzungen über Risikopostulate abgeben zu können. Zugleich wurden bereits Bedenken über mögliche Risken geäußert und es sind erste Anzeichen einer öffentlichen Diskussion zu verzeichnen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Erfahrungen im Bereich der Gentechnologie ist eine vorausschauende Nanotech-Politik notwendig, die auf profunden und entsprechend aufbereiteten Analysen aufbaut.“ (Integrierende Analyse des Wissensstandes über mögliche Gesundheits- und Umweltrisiken der Nanotechnologie, Projekt des Instituts für Technikfolgenabschätzung 09/2007 – 08/2010)

 

Neben der Dokumentation des Standes der Begleit- und Risikoforschung und der Risikoforschung an sich ist in rechtswissenschaftlichen Studien abzuklären, inwiefern die Rechtslage ausreichend ist, Gefährdungen durch Nanotechnologie auszuschließen bzw inwiefern ein integrierter Regelungsansatz zu wählen wäre. Dem gemäß sind unterschiedlichste Materien zu durchleuchten wie Forschungsrecht, Forschungsförderung, Arzneimittelrecht, Chemikalienrecht, Gewerberecht, Wirtschaftsförderung, Lebensmittelrecht, Konsumentenschutzrecht oder Umweltrecht. Entsprechend gestreut sind daher auch die politischen Verantwortlichkeiten auf den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung, die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz usw. Aus diesem Grunde wird diese Entschließung an den Bundeskanzler, dem die „Koordination der gesamten Verwaltung des Bundes“ obliegt,  adressiert.

 

Um eine objektive, transparente und öffentliche Debatte über Nutzen und mögliche Risken dieser neuen Technologie und den Regelungsbedarf zu gewährleisten stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundeskanzler wird aufgefordert, für Erstellung und Sammlung von Studien zur Gefahrenabschätzung, ethischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Beurteilung sowie zur Vor- und Nachteilsanalyse zur Nanotechnologie Sorge zu tragen und dem Parlament bis zum Sommer 2008 einen entsprechenden Bericht zur Nanotechnologie vorzulegen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie vorgeschlagen.