285/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 06.07.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Strache, Rosenkranz, Hauser und weiterer Abgeordneter

betreffend die Abschließung von Rückübernahmeabkommen und Staatsverträgen
zur Haftverbüßung der in Österreich verurteilten Ausländer im Heimatland

Der Sicherheitsbericht für das Jahr 2005 besagt, dass von rund 70.000 ermittelten fremden Tatverdächtigen über 12.000 Asylwerber waren. Auch nach den neu vorlie­genden Statistiken des Bundesministeriums für Inneres wurde im Jahr 2006 gegen 13.295 Asylwerber als Tatverdächtige ermittelt.

Auf Grund der Häufigkeit wie Asylwerber straffällig werden, bestätigt durch die tägli­chen Medienberichte über kriminelle Asylwerber, durch die monatliche Kriminalstatis­tik und durch den jährlichen Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich, den Sicherheitsbericht, ist es unumgänglich, so genannte Rücküber­nahmeabkommen zu forcieren.

Österreich hat bereits Rückübernahmeabkommen wie zum Beispiel mit Rumänien, Deutschland oder Bulgarien abgeschlossen, welche die Übernahme von Personen, die rechtswidrig eingereist sind oder sich rechtswidrig auf dem Staatsgebiet der an­deren Vertragspartei aufhalten, beinhalten. Gerade mit solchen Staaten, deren in Österreich verurteilten Staatsbürger die Spitzenwerte in der Asyl- und Kriminalitäts­statistik ausmachen, sollten diese Abkommen geschlossen werden.

Weiters sollten jedoch nicht nur Rückübernahmeabkommen, sondern auch Staats­verträge, welche gewährleisten, dass in Österreich verurteilte ausländische Staats­bürger zur Haftverbüßung im eigenen Land übernommen werden, angestrebt wer­den.

Ein belgisch-marokkanisches Abkommen zum Beispiel legt fest, dass marokkanische Häftlinge in Belgien und belgische Gefangene in Marokko ihre Strafe im Herkunfts­land verbüßen können. Ermöglicht wird erstmals auch die nicht freiwillige Überfüh­rung Gefangener in ein Gefängnis ihres Heimatlandes. Absprachen sollen einen rei­bungsloseren Ablauf bei der Repatriierung abgewiesener Landsleute gewährleisten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, den Abschluss von Rücküber­nahmeabkommen und Staatsverträgen, welche gewährleisten, dass in Österreich verurteilte ausländische Staatsbürger zur Haftverbüßung im eigenen Land übernom­men werden, zu forcieren."

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenhei­ten ersucht.