289/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 06.07.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Strache, Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter

betreffend Maßnahmen gegen den Mißbrauch durch Scheinanmeldungen

Das Meldewesen, das im März 2002 von der Bundespolizei in die Kompetenz der Landesbehörden übergegangen ist, weist Schwachstellen auf, die es möglich machen, zu einem Meldezettel zu kommen ohne an der angegebenen Adresse wohnhaft zu sein. Der Meldezettel ist in Österreich ein "kleines" Dokument, mit dem man z.B. ein Bankkonto eröffnen oder einen Leihwagen mieten kann. Der Besitz eines Meldezettels erleichtert damit Kriminellen die Ausübung von Straftaten.

Es besteht derzeit keine Legitimationspflicht für Österreicher, keine Überprüfung der Unterschrift, was Fälschungen ermöglicht, es gibt keine amtliche Mitteilung an den Unterkunftgeber (Eigentümer, Hauptmieter) über An- oder Abmeldungen. Die Adressen werden nicht auf ihre Richtigkeit überprüft und es sind beliebig viele Anmeldungen möglich. So hat die selbsternannte Wiener Einwandererbetreuerin Ute Bock 2.000 Personen vorwiegend Schwarzafrikaner an einer Adresse angemeldet.

Viele Wohnungseigentümer oder Hauptmieter wissen gar nicht, daß sie einen "Untermieter" haben und müssen diese Tatsache erst im Zuge von Amtshandlungen, bei denen der illegal Gemeldete gesucht wird, erfahren. Die Abmeldung ist für die Betroffenen ein langwieriger Prozeß.

Zu überlegen wäre zum Beispiel, daß in Zukunft jeder Unterkunftgeber (Hauptmieter) bei seiner Hauptmeldung einen CODE von der Behörde bekommt. Jeder, der sich bei ihm anmeldet, muß diesen CODE in einem eigenen Feld anführen, zusätzlich muß die Unterschrift vorhanden sein. So kann man die Echtheit der Unterschrift überprüfen, da diese nur in Verbindung mit dem CODE gültig ist. Der CODE wird von der Behörde zentral gespeichert und kann jederzeit abgerufen werden. Damit wäre der Mißbrauch auszuschließen, Unbekannte und Illegale hätten zu diesem Code keinen Zugang.

 


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch als möglich eine Gesetzesnovelle zum Meldegesetz, welche Maßnahmen gegen den Mißbrauch durch Scheinanmeldungen wie etwa durch eine Legimitationspflicht für alle, eine Überprüfung der gemeldeten Adresse innerhalb von drei Tagen durch Rückfrage und eine Benachrichtigung des Unterkunftgebers durch die Behörde über jede Zusatzmeldung beinhaltet."

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten ersucht.