313/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 27.09.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gerhard Steier, Johann Rädler, Erwin Spindelberger, Mag.
Gertrude Aubauer
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Feinstaubbelastung aus Laserdruckern und Kopierern
Menschen verbringen zunehmend
Lebenszeit in Innenräumen - am Arbeitsplatz, in
Betreuungs- und Bildungseinrichtungen,
aber auch in der Freizeit zuhause. Der
Luftqualität von Innenräumen wird im Vergleich zu jener der
Außenluft immer noch
relativ wenig Beachtung geschenkt. Gerade in Innenräumen entsteht
Feinstaub -
durch Penetration aus der Außenluft
und durch diverse Aktivitäten wie offene Feuer,
Kochen, Staubsaugen, Klimaanlagen,
Rauchen, aber auch durch die Nutzung von
Laserdruckern und Kopierern.
Handelsübliche
Laserdrucker-Toner bestehen aus farbgebenden Pigmenten, Harzen
und Hilfsstoffen
(wie Wachse, Magnetite, Metalloxide, Carrier-Substanzen,...);
internationale Untersuchungen
zahlreicher Druckertoner haben höchst
unterschiedliche Zusammensetzungen und
Gehalte an darin enthaltenen
Schwermetallen und Schwermetallverbindungen ergeben.
Laserdrucker emittieren
während des Druckprozesses flüchtige organische
Verbindungen (vor allem Benzol und Styrol), Ozon sowie feine und ultrafeine
Feinstaub-Partikel durch freigesetzten Tonerstaub.
Über mögliche
Gesundheitsgefahren durch Tonerstäube aus Laserdruckern und
Kopierern wird in der Öffentlichkeit schon seit Jahren berichtet.
Mittlerweile liegen
auch mehrere deutsche Untersuchungen zur Problematik vor.
Die Kernaussagen dieser:
„Der Betrieb von Laserdruckern kann zu einer Freisetzung
feiner und ultrafeiner Partikel
führen" (UBA - Deutschland 02.2006). Während des
Betriebes von Laserdruckern und vor allem
bei deren Anlaufen erhöht sich die Zahl
der Feinstäube (0,23-20 um) im Raum; zu einer signifikanten
Erhöhung kam es vor
allem bei den ultrafeinen Partikeln (Nanopartikel, 10 -1000 nm, Tonerstudie
02.2007). Je nach Hersteller variieren die Ergebnisse. Auch neuere
Gerätetypen
führen nicht unbedingt zu besseren
Resultaten als ältere.
Vorliegende Untersuchungsergebnisse können
aber eine akute
Gesundheitsgefährdung durch den
Betrieb von Laserdruckern am Arbeitsplatz weder
ausschließen noch nachweisen.
Erst die in den letzten Jahren erfolgte
Verfeinerung der Messmethoden macht die
Erfassung von emittierten Nanopartikel
möglich; über deren Zusammensetzung und
damit deren gesundheitliche
Auswirkungen ist noch immer zu wenig bekannt.
Wissenschaftliche Berichte über die Wirkung von Tonerstäuben
nach
Langzeitexposition beim
Menschen fehlen. Daher sind entsprechende
Untersuchungen
der Situationen in Österreich zu forcieren.
Die Verbreitung von Computern
und Laserdruckern in Büros und Haushalten nimmt
zu: Unternehmen sind fast durchgehend, österreichische Haushalte zu 67%
mit PC
und Drucker ausgestattet. Obwohl der
überwiegende Anteil der Drucker in Büros
Laserdrucker sind, finden angesichts
sinkender Gerätepreise Laserdrucker auch in
Haushalten zunehmend Verwendung. Die
Vielzahl erhältlicher Drucker-Toner -
Originale ebenso wie Refill-Produkte oder preisgünstigere
No-Name-Produkte und
die fehlende Kennzeichnung der Komponenten handelsüblicher
Toner-Kartuschen
machen mögliche gesundheitliche Risken für die KonsumentInnen nicht
leicht
erkennbar.
Auch der Kauf
von Geräten mit bestehenden Prüfsiegel, die nur an emissionsarme
Geräte verliehen werden - wie z.B. der Blaue Engel, macht KonsumentInnen
nicht
gänzlich sicher: die RAL-UZ 122 als Basis für die Vergabe des
Umweltzeichens für
Bürogeräte mit Druckfunktion
(Drucker, Kopierer, Multifunktionsgeräte) enthält
derzeit noch keine Kriterien für Feinstaubemissionen ultrafeiner Partikel.
Gerade
deswegen ist die Information der KonsumentInnen über die Feinstaubbelastung
durch Laserdrucker und mögliche gesundheitliche Risken von besonderer
Bedeutung.
Im Bereich des ArbeitnehmerInnenschutzes - und hier
vor allem speziell für
besonders exponierte Personen wie
MitarbeiterInnen von EDV-Abteilungen,
Servicepersonal......... - besteht angesichts der Feinstaubbelastung durch Druckertoner
Handlungsbedarf. So sind bestehende
Regelungen im Arbeitnehmerlnnenschutz-
gesetz an den neuesten Stand der
Technik und an neue Erkenntnisse in der
Forschung anzupassen. Einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung der
Feinstaubbelastung durch Arbeitsplatz-Laserdrucker könnten Konzepte zur
Reduzierung von Arbeitsplatzdruckern durch
zentral installierte Netzwerkdrucker
oder Stockwerkskopierer darstellen -
wie derzeit im BMWA in Ausarbeitung
(347/AB).
Dem Bereich der
Bundesbeschaffung kommt eine ganz wesentliche Vorreiter-Rolle
im Bereich der Minderung von
Feinstaub-Emissionen aus Laserdruckern zu - daher
ist bei der Bestbieterermittlung die
Feinstaubemission neben den Kriterien der Total
Cost of Ownership zu bewerten oder sofern es ein international
anerkanntes
Umweltgütesiegel gibt, dass auf die Feinstaubemission entsprechend
Rücksicht
nimmt, dieses zu verlangen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die zuständigen Regierungsmitglieder werden ersucht:
v basierend auf den Resultaten der bereits
bestehenden deutschen Studien die
wissenschaftliche
Risikoforschung über die gesundheitliche Belastung durch
Feinstaub
aus Laserdruckern und Kopierern voranzutreiben und eine
österreichische
Studie zu beauftragen, um den Sachverhalt auf nationaler
Basis zu
erheben und Kriterien für maximale Emissionen von Feinstaub und
Ultrafeinstaub
aus Laserdruckern und Kopierern festlegen zu können, sowie
wissenschaftliche Untersuchungen über die
Wirkung von Tonerstäuben nach
Langzeitexposition
beim Menschen.
v anhand dieser österreichischen Studie unter
Einbeziehung der relevanten
Stakeholder
ein strategisches Konzept zu erarbeiten, das dem Parlament
präsentiert
wird.
v nach
Vorliegen der Studie wird gemeinsam mit dem Verein für
Konsumenteninformation eine Informationskampagne
gestartet, um vor allem
die
KonsumentInnen über mögliche Risken durch Tonerstaub aus
Laserdruckern
aufzuklären und den Einsatz emissionsarmer Geräte zu
forcieren;
v sich
auf nationaler, aber auch auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die
Laserdrucker- und Kopiergerätehersteller
möglichst emissionsarme Geräte
anbieten
bzw. den Einbau von Filtermechanismen forcieren - vor allem im
Bereich des
unteren, für den Privatsektor interessanten Preissegments.
v vor
der Neuanschaffung von Arbeitsplatzdruckern soll ein Konzept für ein
modernes Druckelmanagement von Netzwerkdruckern
erstellt werden, um die
Anzahl
der Einzelplatzdrucker auf die Notwendigkeit hin zu prüfen.
v bei der Neubeschaffung von Druckern, Kopierern
und Druckertonern durch die
BBG
für die öffentliche Verwaltung ist bei der Bestbieterermittlung die
Feinstaubemission
neben den Kriterien der Total Cost of Ownership zu
bewerten
oder sofern es ein international anerkanntes Umweltgütesiegel gibt,
dass auf die
Feinstaubemission entsprechend Rücksicht nimmt, dieses zu
verlangen."
Zuweisung: Ausschuss für Konsumentenschutz