313/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 27.09.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gerhard Steier, Johann Rädler, Erwin Spindelberger, Mag.

Gertrude Aubauer

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Feinstaubbelastung aus Laserdruckern und Kopierern

Menschen verbringen zunehmend Lebenszeit in Innenräumen - am Arbeitsplatz, in
Betreuungs- und Bildungseinrichtungen, aber auch in der Freizeit zuhause. Der
Luftqualität von Innenräumen wird im Vergleich zu jener der Außenluft immer noch
relativ wenig Beachtung geschenkt. Gerade in Innenräumen entsteht Feinstaub -
durch Penetration aus der Außenluft und durch diverse Aktivitäten wie offene Feuer,
Kochen, Staubsaugen, Klimaanlagen, Rauchen, aber auch durch die Nutzung von
Laserdruckern und Kopierern.

Handelsübliche Laserdrucker-Toner bestehen aus farbgebenden Pigmenten, Harzen
und Hilfsstoffen (wie Wachse, Magnetite, Metalloxide, Carrier-Substanzen,...);
internationale Untersuchungen zahlreicher Druckertoner haben höchst
unterschiedliche Zusammensetzungen und Gehalte an darin enthaltenen
Schwermetallen und Schwermetallverbindungen ergeben.

Laserdrucker emittieren während des Druckprozesses flüchtige organische
Verbindungen (vor allem Benzol und Styrol), Ozon sowie feine und ultrafeine
Feinstaub-Partikel durch freigesetzten Tonerstaub.

Über mögliche Gesundheitsgefahren durch Tonerstäube aus Laserdruckern und
Kopierern wird in der Öffentlichkeit schon seit Jahren berichtet. Mittlerweile liegen
auch mehrere deutsche Untersuchungen zur Problematik vor.

Die Kernaussagen dieser: „Der Betrieb von Laserdruckern kann zu einer Freisetzung
feiner und ultrafeiner Partikel führen" (UBA - Deutschland 02.2006). Während des
Betriebes von Laserdruckern und vor allem bei deren Anlaufen erhöht sich die Zahl
der Feinstäube (0,23-20 um) im Raum; zu einer signifikanten Erhöhung kam es vor
allem bei den ultrafeinen Partikeln (Nanopartikel, 10 -1000 nm, Tonerstudie
02.2007). Je nach Hersteller variieren die Ergebnisse. Auch neuere Gerätetypen
führen nicht unbedingt zu besseren Resultaten als ältere.

 

Vorliegende Untersuchungsergebnisse können aber eine akute
Gesundheitsgefährdung durch den Betrieb von Laserdruckern am Arbeitsplatz weder
ausschließen noch nachweisen.

Erst die in den letzten Jahren erfolgte Verfeinerung der Messmethoden macht die
Erfassung von emittierten Nanopartikel möglich; über deren Zusammensetzung und
damit deren gesundheitliche Auswirkungen ist noch immer zu wenig bekannt.
Wissenschaftliche Berichte über die Wirkung von Tonerstäuben nach

 


Langzeitexposition beim Menschen fehlen. Daher sind entsprechende
Untersuchungen der Situationen in Österreich zu forcieren.

Die Verbreitung von Computern und Laserdruckern in Büros und Haushalten nimmt
zu: Unternehmen sind fast durchgehend, österreichische Haushalte zu 67% mit PC
und Drucker ausgestattet. Obwohl der überwiegende Anteil der Drucker in Büros
Laserdrucker sind, finden angesichts sinkender Gerätepreise Laserdrucker auch in
Haushalten zunehmend Verwendung. Die Vielzahl erhältlicher Drucker-Toner -
Originale ebenso wie Refill-Produkte oder preisgünstigere No-Name-Produkte und
die fehlende Kennzeichnung der Komponenten handelsüblicher Toner-Kartuschen
machen mögliche gesundheitliche Risken für die KonsumentInnen nicht leicht
erkennbar.

Auch der Kauf von Geräten mit bestehenden Prüfsiegel, die nur an emissionsarme
Geräte verliehen werden - wie z.B. der Blaue Engel, macht KonsumentInnen nicht
gänzlich sicher: die RAL-UZ 122 als Basis für die Vergabe des Umweltzeichens für
Bürogeräte mit Druckfunktion (Drucker, Kopierer, Multifunktionsgeräte) enthält
derzeit noch keine Kriterien für Feinstaubemissionen ultrafeiner Partikel. Gerade
deswegen ist die Information der KonsumentInnen über die Feinstaubbelastung
durch Laserdrucker und mögliche gesundheitliche Risken von besonderer
Bedeutung.

Im Bereich des ArbeitnehmerInnenschutzes - und hier vor allem speziell für
besonders exponierte Personen wie MitarbeiterInnen von EDV-Abteilungen,

Servicepersonal......... - besteht angesichts der Feinstaubbelastung durch Druckertoner

Handlungsbedarf. So sind bestehende Regelungen im Arbeitnehmerlnnenschutz-
gesetz an den neuesten Stand der Technik und an neue Erkenntnisse in der
Forschung anzupassen. Einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung der
Feinstaubbelastung durch Arbeitsplatz-Laserdrucker könnten Konzepte zur
Reduzierung von Arbeitsplatzdruckern durch zentral installierte Netzwerkdrucker
oder Stockwerkskopierer darstellen - wie derzeit im BMWA in Ausarbeitung
(347/AB).

Dem Bereich der Bundesbeschaffung kommt eine ganz wesentliche Vorreiter-Rolle
im Bereich der Minderung von Feinstaub-Emissionen aus Laserdruckern zu - daher
ist bei der Bestbieterermittlung die Feinstaubemission neben den Kriterien der Total
Cost of Ownership zu bewerten oder sofern es ein international anerkanntes
Umweltgütesiegel gibt, dass auf die Feinstaubemission entsprechend Rücksicht
nimmt, dieses zu verlangen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

 


Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Regierungsmitglieder werden ersucht:

v         basierend auf den Resultaten der bereits bestehenden deutschen Studien die
            wissenschaftliche Risikoforschung über die gesundheitliche Belastung durch
           
Feinstaub aus Laserdruckern und Kopierern voranzutreiben und eine
            österreichische Studie zu beauftragen, um den Sachverhalt auf nationaler
            Basis zu erheben und Kriterien für maximale Emissionen von Feinstaub und
            Ultrafeinstaub aus Laserdruckern und Kopierern festlegen zu können, sowie
            wissenschaftliche Untersuchungen über die Wirkung von Tonerstäuben nach
            Langzeitexposition beim Menschen.

v         anhand dieser österreichischen Studie unter Einbeziehung der relevanten
            Stakeholder ein strategisches Konzept zu erarbeiten, das dem Parlament
            präsentiert wird.

v         nach Vorliegen der Studie wird gemeinsam mit dem Verein für
            Konsumenteninformation eine Informationskampagne gestartet, um vor allem
           
die KonsumentInnen über mögliche Risken durch Tonerstaub aus
            Laserdruckern aufzuklären und den Einsatz emissionsarmer Geräte zu
            forcieren;

v         sich auf nationaler, aber auch auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die
            Laserdrucker- und Kopiergerätehersteller möglichst emissionsarme Geräte
           
anbieten bzw. den Einbau von Filtermechanismen forcieren - vor allem im
            Bereich des unteren, für den Privatsektor interessanten Preissegments.

v         vor der Neuanschaffung von Arbeitsplatzdruckern soll ein Konzept für ein
            modernes Druckelmanagement von Netzwerkdruckern erstellt werden, um die
           
Anzahl der Einzelplatzdrucker auf die Notwendigkeit hin zu prüfen.

v         bei der Neubeschaffung von Druckern, Kopierern und Druckertonern durch die
           
BBG für die öffentliche Verwaltung ist bei der Bestbieterermittlung die
            Feinstaubemission neben den Kriterien der Total Cost of Ownership zu
            bewerten oder sofern es ein international anerkanntes Umweltgütesiegel gibt,
            dass auf die Feinstaubemission entsprechend
Rücksicht nimmt, dieses zu
            verlangen."

 

Zuweisung: Ausschuss für Konsumentenschutz