320/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 27.09.2007

Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Gemäß § 26 GOG-NR

der Abgeordneten Hofer, Rosenkranz, Klement, Vilimsky, Kurzmann

und weiterer Abgeordneter

betreffend Gefährdung der österreichischen Weinkultur

Nicht grundlos wird in Österreich zwischen hochwertigem Qualitätswein und dem, durch die Art der Herstellung weniger qualitätvollen Tafelwein unterschieden. Unsere heimischen Weinbauern konnten durch Anbau von hochwertigem Wein Österreich ins Rampenlicht internationaler Feinschmecker bringen. Die Weinbauern sind durch die Bewirtschaftung der Weinanbauflächen auch maßgeblich für die Erhaltung der österreichischen Kulturlandschaft verantwortlich. Die Zerstörung dieser Kulturgüter sowie eine Verwässerung der Kennzeichnung der Qualitätsunterschiede des Weins würden durch eine geplante EU-Reform der Weinwirtschaft erreicht.

Wein wird aus Weintrauben hergestellt, der Barriquegeschmack durch jahrelange Reifung in Holzfässern erzielt. Durch die geplante Reform werden die Importschranken für Weine gelockert, deren Herstellung künstlich im Labor erfolgt. Ein künstliches, alkoholisches Chemieprodukt mit Weingeschmack entsteht. Tatsächlich wird dieser Wein aber nur wenig mit dem zu tun haben, was Österreich unter Wein versteht. Außerdem sollen künftig zur Erzeugung des holzigen Barriquegeschmacks auch Holzschnitzel verwendet werden, was heute in Österreich zu Recht nicht zulässig ist.

Weiters wird auf EU-Ebene angestrebt, Förderungen für die Rodung von Weinkulturen zu vergeben und in erster Linie Massenweinerzeuger zu subventionieren. All diese Änderungen am Weinsektor führten zu einer Verwässerung der Kennzeichnung der Qualitätsunterschiede, zur Benachteiligung österreichischer Weinbauern als Qualitätsweinerzeuger und schließlich zur Kapitulation vor der US-amerikanischen Weinlobby. Die geplanten Reformen gefährden also unsere Weinkultur und somit die österreichische Kulturlandschaft. Daher ist jede Reform in diese Richtung abzulehnen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf Bundes- und EU-Ebene gegen folgende Verschlechterungen am Weinmarkt einzusetzen:

       Verwässerung der Kennzeichnung der Qualitätsunterschiede des Weins

       Benachteiligung der österreichischen Weinbauern als Qualitätsweinerzeuger

■  Subventionierung von minderwertigen Massenweinbetrieben "   

■   Künstlicher, im Labor fabrizierter Chemiewein

■    Förderung der Rodung von Weinkulturen durch die EU".

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Land und Forstwirtschaft ersucht.