321/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 27.09.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Gemäß § 26 GOG-NR
der Abgeordneten Ing. Hofer
und weiterer Abgeordneter
betreffend Senkung und Harmonisierung der Tabaksteuer
Seit 17. Juli 2007 dürfen aus Slowenien wie aus anderen EU-Ländern bis zu vier Stangen Zigaretten abgabenfrei nach Österreich eingeführt werden. Dies gibt Anlass, die Handhabung der Tabaksteuer in Österreich kritisch zu hinterfragen.
Aufgrund der extrem hohen Tabaksteuer in Österreich werden immer größere Mengen an Zigaretten aus dem Ausland importiert. Der Finanzminister verliert durch die steigenden Importe trotz höherer Tabaksteuer Geld, das eigentlich dem Gesundheitswesen zugute kommen sollte.
Der durch die hohe Tabaksteuer verursachte Import gefährdet zudem die Existenz vieler österreichischer Trafikanten. Es handelt sich oftmals um Behinderte, die auf dem Arbeitsmarkt nur schwer eine Beschäftigung finden.
Deshalb ist es klug, die Höhe der Tabaksteuer in Österreich maßvoll an jene der EU- Nachbarländer anzugleichen und damit den Import von Tabakwaren weniger lukrativ zu machen. In Zukunft ist eine EU-weite Harmonisierung der Tabakbesteuerung erforderlich.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Änderung des Tabaksteuergesetzes 1995 zuzuleiten, die eine maßvolle Angleichung der Tabaksteuer an jene der EU-Nachbarstaaten vorsieht. Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für eine Harmonisierung der Tabaksteuergesetze in der Europäischen Union einzusetzen."
Informeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.