322/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 27.09.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Gemäß § 26 GOG-NR
der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl, Neubauer, Dr. Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
betreffend Einführung eines Pflegeberichts
Ein Bericht über die Pflegezustände in der Bundesrepublik Deutschland hat erhebliche Missstände aufgezeigt. Ein Drittel der Bedürftigen bekäme nicht genug zu essen und zu trinken und zahlreiche Pflegebedürftige würden nicht oft genug umbettet, was dazu führt, dass sie sich wund liegen.
Eine derartige Prüfung gibt es in Österreich bisher nicht, was an sich schon einen Missstand im darstellt. Denn damit die Politik auf solche Probleme reagieren kann, muss zunächst bekannt sein, wo es solche Missstände gibt. Es muss daher auch in Österreich eine umfassende Erhebung aller wichtigen Daten zur Situation Pflegebedürftiger geben.
Diese Prüfung soll erheben, ob medizinische Versorgung, Pflege, Betreuung und Infrastruktur ausreichend sind. Nur so kann sichergestellt werden, dass Pflegebedürftige in Österreich menschenwürdig versorgt werden. Es darf nicht sein, dass Pflegebedürftige hungern oder Durst leiden, dass sie sich aufgrund von Pflegemängeln regelmäßig wund liegen oder aus Überforderung des Pflege- und Betreuungspersonals schon frühzeitig - möglicherweise schon am führen Nachmittag - ins Bett geschickt werden.
Über das Ergebnis dieser Erhebungen soll das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz regelmäßig berichten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Einführung einer Berichtspflicht des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz an den Nationalrat über die Situation Pflegebedürftiger in Österreich sicherzustellen."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.