343/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 27.09.2007
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Pilz, Lunacek, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Beibehaltung der österreichischen Neutralität

 

 

Laut Meldung der APA vom 27. August 2007 (APA 597) wird in einem Papier der sogenannten ÖVP-Perspektivengruppe „Europa“ vorgeschlagen, die Neutralität abzuschaffen. Es finde sich darin das Zitat:

 

Seit Österreichs EU-Beitritt 1995 sei die Neutralität nur mehr "Erinnerungspost an eine einst gar nicht so selige Zeit", heißt es. Heute liege Österreich "im Herzen Europas, so dass die Neutralität abgeschafft werden soll".

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle Schritte zu unternehmen, um den verfassungsrechtlichen Status und den Inhalt des Bundesverfassungsgesetztes vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs, BGBl. Nr. 211/1955, aufrechtzuerhalten, solange sich Österreich nicht an einem möglichen zukünftigen europäischen Sicherheitssystem beteiligt und darüber eine Volksabstimmung abhält.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.