344/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 27.09.2007
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Importverbot für die gentechnisch veränderte Kartoffel Solanum Tuberosum

 

 

Am 16. Juli 2007 kam im EU-Agrarministerrat keine Mehrheit gegen die Zulassung der gentechnisch veränderten Kartoffel Solanum Tuberosum L. EH92-527-1 zustande. Damit ist die EU-Kommission am Zug, die bereits angekündigt hat, diese Sorte zum Anbau freizugeben. Bei der Kartoffelsorte Solanum Tuberosum  von BASF handelt sich um die erste gentechnisch veränderte Pflanze, die seit dem EU-Gentechnik-Moratorium von 1998 für den Anbau freigegeben werden soll.

 

In einer APA-Aussendung vom 16. Juli 2007 hat Landwirtschaftsminister Pröll für den Fall einer EU-Genehmigung mit nationalen Importverboten gedroht und auf eine negative Stellungnahme der europäischen Arzneimittelagentur EMEA, die vor einer Freisetzung der antibiotikaresistenten Sorte gewarnt hatte, verwiesen. Seitens der EU-Kommission hieß es dazu, Österreich müsse die Inanspruchnahme entsprechender Sicherheitsklauseln begründen und die Argumente der Kommission sowie der EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zur Prüfung vorlegen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert,

 

1.      im Falle einer Zulassung auf EU-Ebene unter Zugrundelegung des Vorsorgeprinzips und auf Basis des Gentechnikgesetzes (§ 60 Abs.1) umgehend ein Importverbot für die gentechnisch veränderte Kartoffel Solanum Tuberosum zu erlassen sowie

 

2.      entsprechend § 102 Gentechnikgesetz die Forschung auf dem Gebiet der Sicherheit der Anwendungen der Gentechnik (interdisziplinäre Risiko- und Sicherheitsforschung) verstärkt zu fördern.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.