354/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 27.09.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Rossmann, Freundinnen und Freunde
betreffend unverzügliche Vorlage eines Reformvorschlages für die Erbschafts- und Schenkungssteuer
Wie bereits im Entschließungsantrag 149/A(E) (XXIII.
GP) zur
Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer der Abgeordneten Mag. Bruno
Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend, Anfang März dieses Jahres
gefordert, ist eine rasche Reparatur der Erbschafts- und Schenkungssteuer
dringend notwendig und sowohl SPÖ als auch ÖVP müssen aus
grüner Sicht endlich tätig werden. Einerseits führt eine
Nicht-Reform und damit das Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer zu
einer Kaskade an Steuerausfällen. Andererseits ist auch zu
befürchten, dass darüber hinaus durch die Kündigung des
Doppelbesteuerungsabkommens durch Deutschland weit größere
Steuerausfälle entstehen, als bisher von den Regierungsparteien SPÖ
und ÖVP dargestellt.
Der grüne Antrag zur Reform stand zwar im Juni im Finanzausschuss auf der Tagesordnung, wurde aber nach ganz kurzer Debatte mit Stimmen der SPÖ und ÖVP einfach vertagt.
Dies überrascht insbesondere im Lichte der Aussagen von diversen SPÖ-Vertretern zum Thema. Bundesgeschäftsführer Kalina wird z.B. in der APA am 22.6.2007 zur Schenkungssteuer folgendermaßen zitiert:
„Die SPÖ hält eine sozial gerechte Reparatur der Schenkungssteuer für die beste Lösung, um neue Steuerungerechtigkeiten zu verhindern.“
Wir Grüne wollen diese angesprochenen Steuerungerechtigkeiten verhindern und fordern daher einmal mehr sowohl SPÖ als auch ÖVP auf, angesichts des Pflegenotstands, der bestehenden Bildungsmisere und dringend notwendiger Maßnahmen für den Klimaschutz und damit öffentlicher Investitionen in eine Verkehrs- und Energiewende nicht auf Steuereinnahmen in dieser Höhe gänzlich zu verzichten.
Auch das Wirtschaftsforschungsinstitut WIFO spricht sich im Rahmen des vorgelegten Weißbuchs für mehr Beschäftigung durch Wachstum auf Basis von Innovation und Qualifikation dafür aus, „Vermögen stärker zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben heranzuziehen“[1]. Weiters hat sich die OECD in ihrem im Sommer präsentierten Österreich-Bericht für eine stärkere Besteuerung der Vermögen ausgesprochen.
Wir fordern daher nochmals unverzüglich Schritte für eine Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer anstatt deren Abschaffung in die Wege zu leiten.
Folgende Aspekte sollten bei einer solchen Reform berücksichtigt werden:
Schrittweise Annäherung des Aufkommens aus vermögensbezogenen Steuern auf EU-15 Durchschnitt. Österreich liegt beim Anteil der vermögensbezogenen Steuern am BIP innerhalb der EU-15 an letzter Stelle bezogen auf das Steueraufkommen.
Vermögen realistisch bewerten. Große Teile der derzeitigen vermögensbezogenen Besteuerung (Grundsteuer und Erbschafts- und Schenkungssteuer) hängen an den so genannten Einheitswerten. Der maßgebliche Hebel für eine Anhebung der Quote der vermögensbezogenen Steuern ist daher die Heranführung der Einheitswerte von Grund- und Immobilienvermögen an die Verkehrswerte.
Kleine (Grund-)Vermögen und Erbschaften werden bessergestellt. Großzügige
Freibeträge sollen vor allem den kleinen „Häuslbauern“ und Betriebsübergängen nutzen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden nochmals aufgefordert, unverzüglich einen Reformvorschlag für die Erbschafts- und Schenkungssteuer unter Berücksichtigung der oben angeführten Aspekte im Rahmen einer Steuerstrukturreform vorzulegen, der durch die schrittweise Anhebung des Anteils an vermögensbezogenen Steuern am BIP zu mehr Steuergerechtigkeit, einem stabilen Abgabenaufkommen beziehungsweise zu einer Entlastung des Faktors Arbeit beitragen kann.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.