356/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 27.09.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Hradecsni, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Produktsicherheit

 

Das geltende Produktsicherheitsgesetz wird in der Öffentlichkeit überhaupt nur wahrgenommen, wenn es zu größeren Rückrufaktionen wie in letzter Zeit betreffend Kinderspielzeug kommt. Behördliche Maßnahmen dringen selten an die Öffentlichkeit durch bzw. ist fraglich, welche überhaupt gesetzt werden.

 

Nach der geltenden Gesetzeslage haben die In-Verkehr-Bringer sicher zu stellen, dass keine gefährlichen Produkte auf den Markt kommen. Rückholaktionen gehen in erster Linie von den Herstellern aus, die dadurch ihr Haftungsrisiko verringern wollen. Aber selbst große Konzerne setzen sich Produktsicherheitsproblemen aus, wenn die interne Qualitätssicherung nicht rasch genug Mängel aufdeckt. So hat sich auch beispielsweise Mattel bei China entschuldigt, da ein Großteil der Rückrufaktionen auf eigenen Baufehlern beruht und nicht auf Mängeln aus der chinesischen Herstellung.

 

Bis es zu einer Rückholaktion kommt, kann es aber schon zu spät sein. So gab es in den USA drei Fälle von Kindern, die aufgrund innerer Blutungen notoperiert werden mussten, da sie Magnetteile verschluckt hatten. Erst danach kam es zu einer Rückrufaktion. Gerade im Spielzeugsektor, wo es um die Gesundheit von Kindern und Kleinkindern geht, sind verstärkt schon im Vorfeld Maßnahmen zu setzen. Die von Behördenseite eingerichteten Melde- und Überwachungsstellen sind – wie die jüngsten Fälle zeigen – nicht ausreichend.

 

Dazu kommt, dass es auch keine Produktkennzeichnung gibt, die KonsumentInnen ausreichend Sicherheit gibt. Das bekannte CE-Zeichen führt die KonsumentInnen ganz im Gegenteil eher in die Irre, wenn es als Sicherheitskennzeichen wahrgenommen wird. Das Kennzeichen bedeutet lediglich, dass ein Produkt den Normen der EU entspricht, wird aber von den Herstellern selbst vergeben und nicht von staatlicher Seite überprüft.

Es bedarf daher eines verpflichtenden Kennzeichens, wo von einer unabhängigen Stelle geprüft wird, ob ein Produkt auch die geltenden Sicherheitsstandards erfüllt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des Produktsicherheitsgesetzes 2004 vorzulegen, wonach staatliche Kontrollen schon vor dem Inverkehrbringen statt zu finden haben, verpflichtende Produktsicherheitsstandards eingeführt werden, die von einer unabhängigen Stelle überprüft werden und die strafgesetzlichen Bestimmungen für die Unternehmer abschreckend sind.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.