Zu 36/A XXIII. GP
Eingebracht am 29.11.2006
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Antrag und Verlangen
Zu 36/A - XXIII. GP-NR
Da der gegenständliche Selbständige Antrag
gemäß § 99 Abs. 2 GOG durch
mindestens 20
Abgeordnete unterstützt wurde, ist die Gebarungsüberprüfung durch
den Rechnungshof auch ohne Beschluss des
Nationalrates durchzuführen. Das
Verlangen
wird daher gemäß §99 Abs. 5 GOG dem Präsidenten des
Rechnungshofes
mitgeteilt werden.