36/A und Zu 36/A XXIII. GP

Eingebracht am 29.11.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag und Verlangen

VERLANGEN

der Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Kräuter

und GenossInnen

auf Gebarungsüberprüfung durch den Rechnungshof gemäß § 99

Abs. 2 GOG

Die unterzeichneten Abgeordneten verlangen gemäß § 99 Abs. 2 GOG, dass
der Rechnungshof die finanzielle Gebarung der zu 100% im Staatsbesitz
befindlichen ASFINAG sowie deren Tochterunternehmen unter
Berücksichtigung der durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation
und Technologie wahrzunehmenden Eigentümerfunktion ab dem Jahr 2000
überprüfe.

Insbesonders soll diese Prüfung unter Berücksichtigung nachfolgender
Aspekte durchgeführt werden:

1.           die Erfüllung der Kriterien des Vertrages von Maastricht;

2.           die Erhebung der tatsächlichen Schuldenhöhe der ASFINAG und ihrer
Tochterunternehmen im Prüfungszeitpunkt;

3.     die Auswirkungen der Organisationsstrukturen auf die
Verschuldenssituation des Unternehmens;

4.           die Plausibilität von vorhandenen Finanzierungs- bzw.
Tilgungsmodellen.

Begründung:

Die ASFINAG-Verbindlichkeiten könnten bereits in wenigen Jahren eine
Höhe von insgesamt 15 Milliarden EUR erreichen. Das würde bedeuten, dass
die Hälfte der ASFINAG Einnahmen von rund 1,2 Milliarden EUR für den
Zinsendienst verwendet werden musste. Eine Situation, die auch aus
europarechtlichen Erwägungen höchst problematisch erscheint.


Seitens der ASFINAG wird immer wieder eine drastische Mehrbelastung der
PKW-Lenker, sei es durch eine Anhebung des Vignettenpreises, sei es durch
die Forderung nach einer PKW-Maut ins Spiel gebracht. Weiters wird der
Öffentlichkeit mitgeteilt, dass „die ASFINAG durch den steigenden
Finanzbedarf bald negatives Eigenkapital haben werde".

Aus den genannten Gründen ist im Interesse der Verkehrsteilnehmer und
der steuerzahlenden Bevölkerung eine Rechnungshofprüfung der
finanziellen Gebarung der ASFINAG unter Heranziehung von
entsprechenden Vergleichswerten unumgänglich.

Die Inhalte des Verlangens 694/A (Einzelprojekt „Europpass-Kauf) sind
von diesem Verlangen nicht umfasst bzw. ausgeklammert.