36/A und Zu 36/A XXIII. GP
Eingebracht am 29.11.2006
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möglich.
Antrag und Verlangen
VERLANGEN
der Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Kräuter
und GenossInnen
auf Gebarungsüberprüfung durch den Rechnungshof gemäß § 99
Abs. 2 GOG
Die
unterzeichneten Abgeordneten verlangen gemäß § 99 Abs. 2 GOG,
dass
der
Rechnungshof die finanzielle Gebarung der zu 100% im Staatsbesitz
befindlichen
ASFINAG sowie deren Tochterunternehmen unter
Berücksichtigung
der durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation
und
Technologie wahrzunehmenden Eigentümerfunktion ab dem Jahr 2000
überprüfe.
Insbesonders soll
diese Prüfung unter Berücksichtigung nachfolgender
Aspekte durchgeführt werden:
1. die Erfüllung der Kriterien des Vertrages von Maastricht;
2.
die Erhebung der tatsächlichen Schuldenhöhe der ASFINAG und
ihrer
Tochterunternehmen
im Prüfungszeitpunkt;
3.
die Auswirkungen der Organisationsstrukturen auf die
Verschuldenssituation
des Unternehmens;
4.
die Plausibilität von vorhandenen Finanzierungs- bzw.
Tilgungsmodellen.
Begründung:
Die
ASFINAG-Verbindlichkeiten könnten bereits in wenigen Jahren eine
Höhe
von insgesamt 15 Milliarden EUR erreichen. Das würde bedeuten, dass
die
Hälfte der ASFINAG Einnahmen von rund 1,2 Milliarden EUR für den
Zinsendienst
verwendet werden musste. Eine Situation, die auch aus
europarechtlichen Erwägungen höchst problematisch erscheint.
Seitens
der ASFINAG wird immer wieder eine drastische Mehrbelastung der
PKW-Lenker,
sei es durch eine Anhebung des Vignettenpreises, sei es durch
die
Forderung nach einer PKW-Maut ins Spiel gebracht. Weiters wird der
Öffentlichkeit
mitgeteilt, dass „die ASFINAG durch den steigenden
Finanzbedarf
bald negatives Eigenkapital haben werde".
Aus den
genannten Gründen ist im Interesse der Verkehrsteilnehmer und
der steuerzahlenden Bevölkerung eine Rechnungshofprüfung der
finanziellen
Gebarung der ASFINAG unter Heranziehung von
entsprechenden
Vergleichswerten unumgänglich.
Die Inhalte
des Verlangens 694/A (Einzelprojekt „Europpass-Kauf) sind
von diesem Verlangen nicht umfasst bzw. ausgeklammert.