360/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 27.09.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
EntschlieSSungsantrag
der Abgeordneten Hradecsni, Freundinnen und Freunde
betreffend Hinweispflicht für Stand-by Geräte
Eine Studie der Internationalen Energie Agentur (IEA: Things that go Blip in the Night – Standby power and how to Limit it) zeigt, dass der Stand-by-Betrieb von Geräten durchschnittlich rund 7,5 % des Strom-Haushaltsbudgets verschlingt.
Der Anteil der Stromkosten, die durch Stand-by erzeugt werden, liegt für einen durchschnittlichen österreichischen Haushalt bei ungefähr € 60,00 im Jahr. Für die Erzeugung der gesamten österreichischen Stand-by Leistung wäre ein Kraftwerk mit einer Leistung von rund 150 MW notwendig.
Auch auf den Klimawandel haben die Stand-by-Geräte Einfluss. 0,5 % des Austosses an Kohlendioxid in Österreich gehen auf das Stand-by-Konto. Stand-by bedeutet also nicht nur höhere Stromkosten sondern auch höhere Umweltbelastung.
Im Stand-by Modus verbrauchen Geräte also unbemerkt beachtliche Mengen an Strom. Dazu kommt, dass manche Geräte oft nur scheinbar ausgeschaltet sind, aber trotzdem auf Signale warten und dabei Strom verbrauchen. Bei diesen Geräten hilft auch der Druck auf den Ein/Aus-Schalter nicht weiter, da selbst dieser die Geräte nicht auf „null Stromverbrauch“ stellt. Da es billiger ist, verzichten die meisten Hersteller bei ihren Geräten darauf, dass diese durch das Ausschalten tatsächlich vom Netz getrennt werden. Fazit: Fast alle Elektrogeräte können gar nicht mehr ausgeschalten werden.
Bei manchen Geräten ist der Stand-by-Betrieb zur Datensicherung notwendig und daher nicht zu vermeiden, ein generelles Verbot von Stand-by also nicht zweckmäßig. Hier ist aber die Anschaffung eines Gerätes sinnvoll, das wenig Strom verbraucht.
Vielen VerbraucherInnen ist aber nicht einmal bewusst, dass ihre Geräte auch im ausgeschalteten Zustand Strom verbrauchen, oder dass es bei vielen Geräten einen großen Unterschied im Stand-by-Verbrauch gibt. So gibt es beispielsweise Settop-Boxen, die 1 Watt im Stand-By verbrauchen, im Durchschnitt liegt der Wert aber bei 5,5 Watt.
Einzuführen ist daher eine Regelung, die eine Verpflichtung des Händlers bzw. Herstellers vorsieht, die VerbraucherInnen auf den Stand-by-Stromverbrauch von Geräten hinzuweisen, die sich nicht abschalten lassen.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zur Beschlussfassung vorzulegen, welcher eine verpflichtende Hinweispflicht der Hersteller, Händler und In-Verkehr-Bringer vorsieht, auf den Stromverbrauch jedes Gerätes bzw. ob eine Netztrennung möglich ist hinzuweisen, sowie anzugeben, wie hoch der Stromverbrauch im Stand-by Zustand ist.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.