365/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 27.09.2007
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Lunacek, Rossmann, Lichtenecker, Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Einführung einer Klima- und Solidaritätsabgabe auf Flugtickets

 

 

Die Anhebung der Mittel für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA) auf EU-Ebene wurde im Rahmen eines Stufenplans der Europäischen Union von den EU-Mitgliedstaaten im Mai 2005 vereinbart. Diese EU-Ziele sind auch im Koalitionsvertrag von SPÖ und ÖVP festgeschrieben. Demnach soll die Bundesregierung bis 2010 mindestens 0,51 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) für die ODA aufbringen und das im Jahr 1970 vereinbarte UN-Ziel von 0,7 % spätestens bis zum Jahr 2015 erfüllen.

Die ODA ist eine wichtige Finanzierungsquelle zur Erreichung der UN-Entwicklungsziele (Millennium Development Goals, MDGs).

 

Laut Prognoseszenario des Bundesministeriums für Finanzen werden die von Österreich an die OECD gemeldeten ODA-Leistungen im Jahr 2007 1.312 Mio. Euro (0,49 % des BNE) und im Jahr 2008 1.395 Mio. Euro (0,50 % des BNE) betragen. 53 % oder 695 Mio. Euro bzw. 55 % oder 775 Mio. Euro dieser Gesamt-ODA werden alleine auf Entschuldungen zurückzuführen sein. Die Entschuldungen werden jedoch in den Folgejahren dramatisch zurückgehen. Das bedeutet, dass unbedingt Vorkehrungen getroffen werden müssen, die Finanzierung von hunderten Millionen Euro an „fresh money“ budgetär zu sichern, da sonst die auf EU-Ebene vereinbarten Ziele nicht eingehalten werden können.

 

Eine Möglichkeit dazu bietet die Einführung einer Abgabe auf Flugtickets.

Im Februar 2006 kündigten auf einer Ministerkonferenz zur Innovativen Entwicklungsfinanzierung in Paris mehrere Staaten an, eine Abgabe auf Flugtickets einzuheben. Inzwischen haben Frankreich, Chile, Elfenbeinküste, Madagaskar, Mauritius, Niger, Republik Kongo und Südkorea eine solche Abgabe eingeführt. Die Einnahmen werden Unitaid, einem Fonds zur Bekämpfung von Tuberkulose, Malaria und HIV/Aids zur Verfügung gestellt. Norwegen beteiligt sich mit einem Teil der Einnahmen aus der Kerosin-Steuer.

Benin, Brasilien, Burkina Faso, Gabun, Guinea, Kamerun, Liberia, Mali, Marokko, Namibia, Sao Tome & Principe, Togo, die Zentralafrikanische Republik und Zypern sind dabei, eine Flugticket-Abgabe einzuführen.

 

Die Flugticket-Abgabe ist nicht nur ein neues Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit, sondern auch ein dringend nötiges klima- und umweltpolitisches Steuerungsinstrument.

Gerade die Menschen in den Entwicklungsländern sind von den Folgen des Klimawandels überproportional stark betroffen, obwohl sie am wenigsten dazu beigetragen haben. Und es ist ausgerechnet der Flugverkehr, der den Großteil seiner Schadstoff- und Klimagas-Emissionen in den besonders sensiblen höheren Luftschichten entlässt (wo sie nach allen vorliegenden Untersuchungen die zwei- bis vierfache Schadwirkung im Vergleich zu bodennahen Luftschichten entfalten), bisher nicht vom Klimaschutz-Regime des Kyoto-Protokolls erfasst, was die Schieflage nochmals verstärkt.

Aufgrund vielfältiger Steuer-, Subventions- und Haftungsprivilegien ist der Flugverkehr besonders weit von jeder Kostenwahrheit entfernt. Dies hat zur Folge, dass insbesondere der Wettbewerb zwischen Billigflieger und Bahn unter grob verzerrten Rahmenbedingungen stattfindet: Während die Bahn beispielsweise in Österreich für Strom bzw. Treibstoffe Energieabgaben zu entrichten hat und zusätzlich ihre Tickets mehrwertsteuerpflichtig sind, trifft beides für den Flugverkehr nicht zu. Eine Preisstruktur, die grob zulasten des klima- und umweltfreundlicheren Verkehrsträgers Schiene und zugunsten des Flugverkehrs verzerrt ist, ist die Folge.

Für beide Fehlsteuerungen kann eine Flugticket-Abgabe deutliche Korrekturwirkung haben.

 

Die Akzeptanz von Mehrkosten steigt nach den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen mit einer entsprechend nachvollziehbaren Mittelverwendung der Einnahmen aus einer solchen Abgabe, sodass die Zuordnung eines Einnahmenteils für Entwicklungszusammenarbeit sowie die Einbettung in eine ökosoziale Steuerreform, in der Belastungen auch Entlastungen gegenüberstehen, inhaltlich wie aus Akzeptanzgründen zielführend ist.

 

Deshalb sollte ein Teil der Einnahmen aus der Flugticket-Abgabe der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit zugute kommen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Finanzminister sowie die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten, der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert,

 

dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag über die Einführung einer Klima- und Solidaritätsabgabe auf Flugtickets vorzulegen, wobei ein Teil der Einnahmen dieser Abgabe der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit zugute kommen soll.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.