367/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 27.09.2007
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möglich.
Am 27.01.2022 erfolgte eine vertraulichkeits-/datenschutzkonforme
Adaptierung
EntschlieSSungsantrag
der Abgeordneten Zwerschitz, Freundinnen und Freunde
betreffend keine weitere Förderung des Rings Freiheitlicher Jugendlicher nach dem Bundes-Jugendförderungsgesetz
Der Ring Freiheitlicher Jugend ist in mehreren Bundesländern deutlich von rechtsextremen Positionen bestimmt, was auch in verschiedenen Aktivitäten zum Ausdruck kommt:
· Kampagne gegen das NS-Verbotsgesetz: In einer Anfragebeantwortung (AB 871/NR) stellt BM Kdolsky dezidiert fest, dass eine Kampagne zur Abschaffung des NS-Verbotsgesetzes, so wie sie von Rechtsextremen (BFJ,....) betrieben wird, unvereinbar ist mit dem im Bundes-Jugendförderungsgesetz geforderten Bekenntnis zur Republik Österreich. In der AB 871 lässt BM Kdolsky den RFJ antworten, dass es vonseiten des RFJ „keine Forderung nach Aufhebung des NS-Verbotsgesetzes“ gebe, sondern es sich um eine Einzelmeinung eines Mitgliedes handle: „Überdies ist die erwähnte Bezirksgruppe ein Teil der Landesgruppe Steiermark und somit rechtlich inexistent. Es ist festzustellen, dass nur die in den Statuten vorgesehenen Organe des Ringes Freiheitlicher Jugend für diesen sprechen können“. Das ist nicht richtig. Die oberösterreichische Landesorganisation des RFJ fordert die ersatzlose Streichung des Artikels 3g des NS-Verbotsgesetzes. Auch der RFJ Innsbruck Land mit seinem Vorsitzenden Pilgermair fordert eine Änderung des Verbotsgesetzes.
· RFJ-Funktionäre bei rechtsextremen Organisationen /Aktivitäten: In Oberösterreich wurde vor dem Sommer bekannt, dass der Funktionär des RFJ Linz Land, Andreas R., beim Bund Freier Jugend ebenfalls aktiv ist. In Tirol wird das Mitglied des RFJ- Landesvorstandes (und FPÖ- Funktionär) Sebastian F. gemeinsam mit weiteren 6 jungen Männern wegen Verdachts der Wiederbetätigung angezeigt. Die Nazi-Skins haben 2006 Nazi-Parolen gebrüllt, Teilnehmer eines Kulturfestes attackiert und den Hitler-Gruss gezeigt (Kurier,17.3.07)
· RFJ übernimmt Hetzparolen von Horst Jakob Rosenkranz: Wie die antirassistische Organisation ZARA in ihrem Jahresbericht 2004 feststellte, bedient sich der RFJ in der Öffentlichkeitsarbeit bei seinen rechtsextremen Vorbildern: „Seit Sommer 2004 entfernen AktivistInnen der Grünalternativen Jugend Wien vermehrt ausländerInnenfeindliche Sticker des Rings freiheitlicher Jugend aus dem öffentlichen Raum. Mit weißer Schrift auf rotem Hintergrund wird mit folgendem Spruch gegen AusländerInnen gehetzt: „Die Indianer konnten die Einwanderer nicht stoppen … Heute leben sie in Reservaten!“ Diesen Spruch hat Horst Jakob Rosenkranz bereits 2001 in seiner rechtsextremen Zeitschrift „fakten“ eingeführt. Nun ist der Spruch beim RFJ gelandet, dieser schreibt noch zusätzlich darunter: „ÖSTERREICH zuerst – Eine Initiative des Ringes Freiheitlicher Jugend“. „Österreich zuerst“ war auch der Titel des „Antiausländer“-Volksbegehrens (1992/93) der FPÖ.
· Horst Jakob Rosenkranz referiert bei RFJ. Vor rund 50-60 TeilnehmerInnen referiert der bekannte Rechtsextremist beim RFJ Linz Land seine einschlägigen Thesen. Andreas R. (RFJ bzw. BFJ) organisierte den Vortrag.
· RFJ gegen Integration. Der gleiche RFJ Linz Land erklärt auch ganz offen: „Wir lehnen Integration ab….Wie sollen sich auch völlig andere Kulturkreise in die deutsche Kultur einfinden.“
· RFJ auch für Todesstrafe: Der steirische RFJ-Obmann Winter forderte in einer Presseaussendung die Wiedereinführung der Todesstrafe: „Viel zu viele unschuldige Kinder mussten schon mit ihrem Leben dafür bezahlen, weil gutmenschelnde Psychologen und Richter an die Therapie- und Resozialisierungs- Fähigkeit von Kinderschändern und pädophilen Triebtätern glaubten. Jetzt muss endlich Schluss damit sein! Es wird Zeit, die Maßstäbe in unserem Land wieder zurechtzurücken. Ich persönlich würde mir die Wiedereinführung der Todesstrafe für Mörder, Kinderschänder sowie bei schwerwiegenden Fällen der Drogendealerei, wünschen. Die Ohnmacht vor Gewalttaten und Jugend-Vergiftung darf nicht länger das Bild in Österreich bestimmen“. Vermutlich wird der RFJ auch in diesem Fall erklären, es handle sich um die Einzelmeinung eines unbedeutenden Funktionärs.
· RFJ-Funktionär organisiert Jugendlager im HJ-Stil: Der Wiener RFJ-Funktionär (RFJ Wien XV) Martin Pfeil ist die Anlaufadresse für Zeltlager und Freizeitaktivitäten des „Sturmadler“. Auf der website www.sturmadler.at sind Programm und Aktivitäten dieser seltsamen Gruppe abrufbar, die sich vorgeblich an der bündischen Jugend orientieren will, aber in ihrem Auftreten, mit ihren Parolen und (Runen)Zeichen an die HJ erinnert. Vor ihm hat ein anderer RFJ-Funktionär, N.N., für die ähnlich gestalteten Sommerlager (unter www.sommerlager.at ) verantwortlich gezeichnet.
· RFJ -Funktionäre in Siegerpose mit Gaskammer. Steirische RFJler besuchten das KZ Mauthausen. Die Bilder dieses Besuches sind über die steirische RFJ-Homepage abrufbar. Sie zeigen: zwei feixende RFJ-Funktionäre vor dem Schild „Gaskammer“, eine Inschrift, auf der nur zu lesen ist: „Deine Söhne, die hier kämpften und starben, trugen den Glauben an das wahre Deutschland“.
Da sich der Ring Freiheitlicher Jugend bis dato nicht unmissverständlich von den Aussagen und Aktivitäten seiner Mitglieder distanziert und keine personellen Konsequenzen gezogen hat, muss davon ausgegangen werden, dass sich die Mitglieder des RFJ nicht an die eigenen Statuten gebunden fühlen. Somit sind die vom Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend erlassen Förderungskriterien nach dem Bundes-Jugendförderungsgesetz nicht erfüllt, weshalb von einer weiteren Förderung des Rings Freiheitlicher Jugend nach dem B-JFG abgesehen werden muss. Darüber hinaus müssen die Förderungskriterien in §4 des B-JFG dahingehend präzisiert werden, dass nicht allein die Statuten und Satzungen, sondern vor allem die Tätigkeiten und Aussagen der Jugendorganisationen bzw. einzelner Protagonisten für die Zuerkennung der Förderung nach B-JFG ausschlaggebend sind.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird aufgefordert, die Förderungskriterien nach §4 Bundes-Jugendförderungsgesetz dahingehend zu ändern, dass nicht allein die Statuten und Satzungen, sondern vor allem die Tätigkeiten und Aussagen der Jugendorganisationen bzw. einzelner Protagonisten für die Zuerkennung der Förderung nach B-JFG ausschlaggebend sind. Darüber hinaus müssen die für das Jahr 2007 gewährten Förderungen nach B-JFG an den Ring Freiheitlicher Jugend zurückgefordert werden. Von einer weiteren Förderung des RFJ ist Abstand zu nehmen. Mit der Evaluierung der Tätigkeiten von parteipolitischen Jugendorganisationen ist eine unabhängige und weisungsfreie Institution zu beauftragen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.