372/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 27.09.2007
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler

und Kollegen

 

betreffend die aus dem Bundesrechnungsabschluss des Jahres 2005 als notwendig erkennbaren Maßnahmen zur Erfüllung des Österreichischen Stabilitätspakts

 

Der im Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2005 in Zahlen ausgedrückte Österreichische Stabilitätspakt verdeutlicht die durch die enormen Vorgaben immer angespannter werdende finanzielle Situation der ländlichen Regionen Österreichs.

 

Anlässlich der aktuellen Finanzausgleichsverhandlungen soll der Blick verstärkt auf die ländlichen Regionen Österreichs und deren Bevölkerung gerichtet werden.

Die Notwendigkeit einer finanziellen Stärkung soll am Beispiel des Bezirkes St. Veit a. d. Glan in Kärnten verdeutlicht werden:

 

 

Es ist vor dem Hintergrund der gestiegenen finanziellen Möglichkeiten des Bundes an der Zeit, diesen negativen Entwicklungen entgegenzuwirken.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, die im Zuge der aktuellen Finanzausgleichsverhandlungen als notwendig erkannten, im 5-Punkte-Programm der Abgeordneten und Bürgermeister des Bezirkes St. Veit a. d. Glan, wie folgt zusammengefassten legistischen Maßnahmen umzusetzen und dem Nationalrat entsprechende Gesetzesentwürfe zuzuleiten:

 

  1. weitere Reform zur Verteilung der Ertragsanteile nach dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel, um so die Chancengleichheit der Bezirksgemeinden gegenüber dem Zentralraum herzustellen;
  2. faire Aufteilung der Kommunalsteuer zwischen Arbeitsplatz- und Wohnsitzgemeinden;
  3. 100-prozentige Übernahme des ländlichen Wegenetzes durch den Bund – Ausbau und Erhaltung für ganzjährig bewirtschaftete und bewohnte Siedlungsgebiete nach dem „Tiroler“ bzw. „Salzburger Modell;
  4. spezielle Förderung von Klein- und Mittelbetrieben in Landgemeinden zur Erhaltung der bestehenden Standorte bzw. zur verstärkten Motivation für Betriebsgründungen;
  5. Wettbewerbsnachteile bei öffentlichen Ausschreibungen für anbietende Unternehmen aus ländlichen Regionen gegenüber jenen in den Ballungsräumen durch eine 5-prozentige Anbotsklausel zugunsten dieser Betriebe ausgleichen und

 

bis zur Umsetzung dieses 5-Punkte-Programms 70 Millionen Euro als Ausgleichsfonds zugunsten der Gemeinden und der Bevölkerung des Bezirkes St. Veit a. d. Glan zur Verfügung stellen.“

 

           

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.

 

Wien, am 27.09.2007