374/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 27.09.2007
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Entschließungsantrag

gemäß § 26 GOG-NR

(selbständiger Entschließungsantrag im Plenum)

 

der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler

und Kollegen

betreffend Finanzausgleich

 

 

Von Jänner bis Mai 2007 kassierte das Finanzministerium von den Österreichern und Österreicherinnen bereits 24,3 Milliarden Euro - um 1,5 Milliarden Euro mehr als in den ersten fünf Monaten 2006. Vom starken Wirtschaftswachstum profitiert aber nicht nur der Bund, auch die Länder und Gemeinden kassieren in den Jahren 2005 bis 2008 3,3 Milliarden Euro mehr als geplant.

 

Positionen des Bundes:

 

Bei Pflege, Mindestsicherung und Schulen ist die große Koalition auf die Hilfe der Länder angewiesen. Sie sollen einen Teil der Kosten des Pflege-Modells (bis zu 60 Mio. Euro pro Jahr ab 2008) übernehmen und die (für die Mindestsicherung nötige) Aufstockung der Sozialhilfe auf 726 Euro monatlich bezahlen (bis zu 100 Mio. Euro). Bei der Wohnbauförderung der Länder wünscht sich der Bund eine Zweckwidmung für Klimaschutzmaßnahmen.

 

Die Werbeabgabe, die Ländern und Gemeinden rund 115 Millionen Euro bringt (ca. 45 Millionen Euro allein in Wien), will Finanzminister Molterer streichen. Sollte sich die Regierung auf ein verpflichtendes Kindergartenjahr vor Schulbeginn einigen, müssten das Länder und Gemeinden finanzieren. Bereits beschlossen wurde die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf 25, allenfalls nötige Umbauten an Volks- oder Hauptschulen müssten als Schulerhalter die Gemeinden zahlen.

 

Positionen der Länder:

 

Die Länder gehen mit dem Grundsatz "für zusätzliche Aufgaben muss es auch zusätzliches Geld geben" in die Verhandlungen - entsprechend wollen sie sich ihre Beteiligung an den Pflege-, Mindestsicherungs- und Schul-Maßnahmen abkaufen lassen. Zusätzliche Wünsche haben aber auch sie: Die Länder fordern in all jenen Bereichen mehr Geld, wo sich der Bund nur mit gedeckelten Beiträgen beteiligt (Krankenhäuser, Straßenerhaltung) - hier soll die Deckelung aufgehoben und der Beitrag laufend valorisiert werden. Die Stellenpläne der (vom Bund bezahlten) Landeslehrer sollen an die neue Klassenschülerhöchstzahl angepasst (also aufgestockt) werden.


Positionen der Gemeinden:

 

Die kleinen Gemeinden verlangen bei den nun anlaufenden Finanzausgleichsverhandlungen 130 Mio. Euro mehr. Konkret möchte der Gemeindebund den Multiplikator im "abgestuften Bevölkerungsschlüssel" neuerlich zu Gunsten der Gemeinden unter 10.000 Einwohnern abändern. Dieser Schlüssel entscheidet, wie viel Geld eine Gemeinde pro Einwohner erhält. Grundsätzlich gilt: Je größer die Gemeinde, desto höher der Multiplikator, desto mehr Geld pro Kopf. Derzeit liegt der Multiplikator für Gemeinden unter 10.000 Einwohner bei 1,5 - künftig sollen es nach dem Willen des Gemeindebundes 1,75 sein.

 

Voraussetzung für die partnerschaftliche Verhandlung der Gebietskörperschaften für einen künftigen Finanzausgleich sind:

 

Der Erhalt der gemeindeeigenen Abgaben muss gewährleistet bleiben, da diese das Fundament der Gemeindeautonomie darstellen. Das BZÖ tritt gegen alle Tendenzen auf, die eigenen Steuern in Frage stellen oder ihr Aufkommen zu schmälern.

 

Die Belastungen, die den Gemeinden durch Maßnahmen des Bundes in der laufenden FAG-Periode entstanden sind (grauer Finanzausgleich) müssen durch eine Verschiebung von Einnahmeanteilen zugunsten der Gemeinden ausgeglichen werden.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, die im Zuge der aktuellen Finanzausgleichverhandlungen als notwendig erkannten legistischen Maßnahmen laut

 

Forderungskatalog des BZÖ für das kommende FAG:

 

1. Abflachung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels und weitere Stärkung

des ländlichen Raumes

 

Es wird die weitere Abflachung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels durch einen einheitlichen Schlüssel für alle Gemeinden bis 20.000 Einwohner angestrebt. Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, dass größeren Gemeinden keine Ausfälle entstehen.

 

2. Beitragsgerechtigkeit: Abschaffung des Konsolidierungsbeitrags

 

Der Konsolidierungsbeitrag der Gemeinden gemäß § 9 Abs. 3 FAG 2005 bestimmt neben einem Vorwegabzug von Anteilen der Länder auch einen von den Anteilen der Gemeinden für den Bund in der Höhe von 106,1 Mio. Euro jährlich. Dieser sogenannte "Konsolidierungsbeitrag" diente einerseits dazu, einen Teil der Mehreinnahmen an Ertragsanteilen, die den Ländern und Gemeinden durch das sog. "Sparpaket II" im Jahr 1996 zukamen, wieder dem Bund zuzuleiten, andererseits ergab er sich aus den Verhandlungen zum FAG 2001.

 

In Anbetracht des Umstandes, dass Länder und Gemeinden durch die beiden letzten Steuerreformen mit einem Umfang von insgesamt 3 Mrd. EUR überproportional belastet wurden, was sich auch in der von einem Rechnungshofbericht konstatierten "Zentralisierungstendenz", d. h. einem Rückgang des relativen Anteils der Länder und Gemeinden am Abgabenertrag, widerspiegelt, ist dieser Konsolidierungsbeitrag als hinfällig anzusehen und abzuschaffen.

 

3. Korrektur EU-Beitrag der Gemeinden

 

Die tatsächlichen Verhältnisse bei der EU-Beitragsfinanzierung im Vergleich zu den der Finanzierungsvereinbarung am 1. März 1995 zugrunde gelegten Annahmen haben sich wesentlich zugunsten des Bundes verschoben. So ist der EU-Beitrag 2005 gegenüber den für das Jahr 1995 angenommenen Anteilen bei den Ländern um 25 % und bei den Gemeinden um 27 % höher, während er beim Bund lediglich um 10 % gestiegen ist. Weiters ergab sich aus dem jährlichen Abrechnungsmodus für den Bund ein Zinsenvorteil bis einschließlich 2005 in Höhe von 11,5 Mio. €. Das BZÖ fordert daher eine sachlich orientierte Neuregelung des EU-Beitrages sowie eine Beteiligung der Gemeinden an den Zinserträgen.

 

4. Krankenanstalten

 

Die Erhöhung Beiträge des Bundes und der Sozialversicherungen unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung und des medizinischen Fortschritts ist zu gewährleisten.

 

5. Grundsteuer

 

Die Grundsteuer soll als rechtlicher Anspruch der Gemeinden abgesichert werden und mögliche Reformen unter Wahrung der Interessen von Gemeinden und Bürgern durchgeführt werden.

 

6. Siedlungswasserwirtschaft

 

Als Stärkung des ländlichen Raumes verlangt das BZÖ die Dotierung der Siedlungswasserwirtschaft auf Grundlage der laufenden Investitionskostenschätzung 2007.

 

7. Registerzählung

 

Die Anteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben, die nach der Volkszahl bzw. aus der daraus abgeleiteten abgestuften Bevölkerungszahl auf die Gemeinden zu verteilen sind, müssen auf Basis der Daten des ZMR vorgenommen werden.

 

8. Weitere Forderungen:

 

• Vollständiger Ersatz bei Steuerausfällen (z.B. Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer)

 

• Anhebung des Anteils der Gemeinden am Abgabenertrag auf das Niveau von 1995. Der Anteil des Bundes am gesamten Abgabenertrag ist kontinuierlich gestiegen - von 67,5 % (1995) auf 71,9 % (2002), wobei im Gegenzug der Gemeinde- und Länderanteil um ca. 1 - 2% im gleichen Zeitraum gesunken ist.

 

• Zur weiteren Forcierung der interkommunalen Zusammenarbeit sollen die Fördermittel aus einem FAG – aufgestockt werden.

 

• Im Falle der Übertragung von Mehraufgaben oder Mehrausgaben des Bundes an die Länder und Gemeinden (z.B. im Sozialbereich oder im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs) müssen den Ländern und Gemeinden zusätzliche Einnahmen zur Finanzierung dieser Aufgaben bereitgestellt werden.

 

dem Nationalrat umgehend vorzulegen.“

 

           

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.

 

Wien, am 27.09.2007