Eingebracht am 27.09.2007
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Entschließungsantrag
der
Abgeordneten
Bucher, Ing. Westenthaler
und
Kollegen
betreffend
Umsetzung gesetzlicher Maßnahmen
welche sich im Zuge der österreichischen Finanzskandale als notwendig
herausstellten.
Die im
Zuge der österreichischen Finanzskandale erkannten Defizite im Bereich der
aufsichtspflichtigen Organe des Bundes müssen ehebaldigst behoben werden
um weiteren Schaden vom österreichischen Finanzplatz fern zu halten.
Schon
der Rechnungshof stellte in der Reihe Bund 2007/10 fest, dass
„Die
Konzentration der bankaufsichtlichen Aufsichtsbereiche der Finanzmarktaufsicht
und der Österreichischen Nationalbank in einer Institution würde die bestmögliche
Nutzung der vorhandenen Ressourcen und eine effiziente Organisation der
Bankenaufsicht sicherstellen“.
Die in
Österreich anzustrebende integrierte Aufsicht, wie bereits in 14
Ländern der EU vorhanden, würde in Form einer bei der
Österreichischen Nationalbank angesiedelten Banken- und Versicherungs- und
Wertpapieraufsicht hohe Effizienzgewinne ermöglichen.
Dieses Modell würde der Österreichischen
Nationalbank für den Krisenfall die höchste Verfügbarkeit von
Finanzmarktdaten bieten und die geringsten Schnittstellenprobleme im Krisenfall
zur Aufrechterhaltung der Finanzmarktstabilität bereiten.
In
diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert,
dem Nationalrat Gesetzesentwürfe zu übermitteln, mit denen die
folgenden Maßnahmen, die vom Bündnis Zukunft Österreich
aufgrund der zahlreichen Wirtschafts- und Finanzskandale in Österreich als
notwendig erkannt wurden umgesetzt werden:
BZÖ Maßnahmenkatalog zur Vorbeugung von
Finanzskandalen:
- Reform der Aufsicht des Finanzmarkts mit dem Ziel eines
integrierten Aufsichtsansatzes mit klar definierten Verantwortlichkeiten,
einer verstärkten Österreichischen Nationalbank und einem
effektiven Krisenmanagement mit weit reichenden Durchgriffsrechten;
- Strategische Neuausrichtung der Aufsichtstätigkeiten
unter Bedachtnahme auf die Einsparung der Staatskommissäre;
- Durch Zusammenlegung von Finanzmarktaufsicht und
Österreichischer Nationalbank Sicherstellung des Meldewesen
gemäß § 79 Abs. 2 BWG und Vermeidung von
Doppelgleisigkeiten durch Schaffung einer einzigen Anlaufstelle für
das gesamte Meldewesen;
- Intensivierung der Überwachungstätigkeit des
Aufsichtsrates durch eine detailliertere Berichterstattung und
Dokumentation an die Österreichische Nationalbank;
- Installierung eines systematischen Bankaufsichtsnetzwerks
um aufwendige und zeitintensive Abstimmungsprozesse (in Koordinationsforum
und Abteilungsleiterforum) zu vermeiden;
- Verhängung schärferer Sanktionen bei
wiederholten Falsch- oder Fehlmeldungen;
- Verstärkte Stichprobenprüfungen zur
Früherkennung von Systemrisiken;
- Setzen von Maßnahmen zur Festlegung eines
Risikoanalyseprozesses sowie von Risikofaktoren und Bewertungskriterien;
- Verstärkung von prozessorientierten Prüfungen
und Systemprüfungen;
- Erstellung von Jahrestätigkeitsberichten mit einem
Soll-Ist-Vergleich über die Prüfplanerfüllung;
- Einbindung von EU-Schwesteraufsichtsorganen in die
gutachterliche Äußerung bei grenzüberschreitenden
Bewilligungsverfahren;
- Abbau von Überschneidungen bei der
Einzelbankenanalyse von Großbanken und systemrelevanten Banken;
- Durch klare Aufsichtsstruktur Vermeidung von
Überschneidungen bei den Vorbereitungsarbeiten für die
Managementgespräche;
- Generelle Neustrukturierung der Managementgespräche
hin zu verbindlichen bescheidmäßigen Vorschriften, die
Sanktionen zur Folge haben;
- Ergänzung laufender Routineanalysen der Markt- und
Börseaufsicht durch Sonderanalysen mit verringerten
Auslöseschwellen für umsatz- und kursbezogene Alarme auf
Zufallsbasis;
- Auswahl der Wirtschaftsprüfer nicht mehr auf
bloße Empfehlung des Steuerberaters oder vom Vorstand. Sondern durch
den Aufsichtsrat aufgrund eines Bieterverfahrens um eine Verfilzung
Steuerberater - Wirtschaftsprüfer (wie im Fall BAWAG) zu verhindern
damit deren Unabhängigkeit zu gewährleisten;
- Klärung der Eigentümerverhältnisse der
Österreichischen Nationalbank zur Wahrung einer vollkommenen
Unabhängigkeit gegenüber den Beaufsichtigten dahingehend, dass
keine Banken, Versicherungen oder Wertpapierdienstleistungsunternehmen
Beteiligungen am Prüfungsorgan Österreichische Nationalbank
halten dürfen;
- Parteienstellung der Eigentümervertreter und des
Vorstandes sowie jederzeitige Akteneinsicht;
- externe Rotation der Bankprüfer zur Stärkung
ihrer wirtschaftlichen Unabhängigkeit und Unbefangenheit alle vier
Jahre;
- Verpflichtung des staatlichen Prüforgans zur
Vertraulichkeit um einem Öffentlichwerden von Prüfberichten
entgegenzuwirken;
- Managementgespräche parallel zur Erstellung von
Prüfberichten und Verbot der Veröffentlichung von Vorberichten
und Entwürfen;
- Transparenter und klarer stufenweiser Aufbau der
Prüfungsebenen: 1. Vorstand, 2. interne Revision, 3. Aufsichtsrat, 4.
Wirtschaftsprüfer und 5. Österreichische Nationalbank;
- Dokumentation sämtlicher in einem Prüfbericht
beanstandeter Schwachstellen und automatische Kontrolle ihrer Beseitigung
in angemessener Frist; verbindliche Nachprüfung, ob Empfehlungen zur
Verbesserung aufgenommen wurden;
- Letztverantwortung für die Banken-, Versicherung- und
Wertpapieraufsicht beim Bundesminister für Finanzen;
- jährliche Schwerpunktprüfung für
Systembanken;
- Meldepflicht sämtlicher in ihrem Einflussbereich
stehender Stiftungen durch Banken, Versicherungen und
Wertpapierdienstleistungsunternehmen und
- rechtliche Normierung und Klarstellung der gesetzlichen
Grundlagen für den Anlegerschutz im Sinne einer ausreichenden
Anlegerentschädigung auch bei größeren Schadensfällen
(z.B. Fall AMIS).“
In formeller Hinsicht wird die
Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.
Wien, am 27.09.2007