379/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 27.09.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler

und Kollegen

 

betreffend Umsetzung gesetzlicher Maßnahmen welche sich im Zuge der österreichischen Finanzskandale als notwendig herausstellten.

 

Die im Zuge der österreichischen Finanzskandale erkannten Defizite im Bereich der aufsichtspflichtigen Organe des Bundes müssen ehebaldigst behoben werden um weiteren Schaden vom österreichischen Finanzplatz fern zu halten.

 

Schon der Rechnungshof stellte in der Reihe Bund 2007/10 fest, dass

„Die Konzentration der bankaufsichtlichen Aufsichtsbereiche der Finanzmarktaufsicht und der Österreichischen Nationalbank in einer Institution würde die bestmögliche Nutzung der vorhandenen Ressourcen und eine effiziente Organisation der Bankenaufsicht sicherstellen“.

 

Die in Österreich anzustrebende integrierte Aufsicht, wie bereits in 14 Ländern der EU vorhanden, würde in Form einer bei der Österreichischen Nationalbank angesiedelten Banken- und Versicherungs- und Wertpapieraufsicht hohe Effizienzgewinne ermöglichen.

 

Dieses Modell würde der Österreichischen Nationalbank für den Krisenfall die höchste Verfügbarkeit von Finanzmarktdaten bieten und die geringsten Schnittstellenprobleme im Krisenfall zur Aufrechterhaltung der Finanzmarktstabilität bereiten.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat Gesetzesentwürfe zu übermitteln, mit denen die folgenden Maßnahmen, die vom Bündnis Zukunft Österreich aufgrund der zahlreichen Wirtschafts- und Finanzskandale in Österreich als notwendig erkannt wurden umgesetzt werden:

 

BZÖ Maßnahmenkatalog zur Vorbeugung von Finanzskandalen:

 

  1. Reform der Aufsicht des Finanzmarkts mit dem Ziel eines integrierten Aufsichtsansatzes mit klar definierten Verantwortlichkeiten, einer verstärkten Österreichischen Nationalbank und einem effektiven Krisenmanagement mit weit reichenden Durchgriffsrechten;

 

  1. Strategische Neuausrichtung der Aufsichtstätigkeiten unter Bedachtnahme auf die Einsparung der Staatskommissäre;

 

  1. Durch Zusammenlegung von Finanzmarktaufsicht und Österreichischer Nationalbank Sicherstellung des Meldewesen gemäß § 79 Abs. 2 BWG und Vermeidung von Doppelgleisigkeiten durch Schaffung einer einzigen Anlaufstelle für das gesamte Meldewesen;

 

  1. Intensivierung der Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrates durch eine detailliertere Berichterstattung und Dokumentation an die Österreichische Nationalbank;

 

  1. Installierung eines systematischen Bankaufsichtsnetzwerks um aufwendige und zeitintensive Abstimmungsprozesse (in Koordinationsforum und Abteilungsleiterforum) zu vermeiden;

 

  1. Verhängung schärferer Sanktionen bei wiederholten Falsch- oder Fehlmeldungen;

 

  1. Verstärkte Stichprobenprüfungen zur Früherkennung von Systemrisiken;

 

  1. Setzen von Maßnahmen zur Festlegung eines Risikoanalyseprozesses sowie von Risikofaktoren und Bewertungskriterien;

 

  1. Verstärkung von prozessorientierten Prüfungen und Systemprüfungen;

 

  1. Erstellung von Jahrestätigkeitsberichten mit einem Soll-Ist-Vergleich über die Prüfplanerfüllung;

 

  1. Einbindung von EU-Schwesteraufsichtsorganen in die gutachterliche Äußerung bei grenzüberschreitenden Bewilligungsverfahren;

 

  1. Abbau von Überschneidungen bei der Einzelbankenanalyse von Großbanken und systemrelevanten Banken;

 

  1. Durch klare Aufsichtsstruktur Vermeidung von Überschneidungen bei den Vorbereitungsarbeiten für die Managementgespräche;

 

  1. Generelle Neustrukturierung der Managementgespräche hin zu verbindlichen bescheidmäßigen Vorschriften, die Sanktionen zur Folge haben;

 

  1. Ergänzung laufender Routineanalysen der Markt- und Börseaufsicht durch Sonderanalysen mit verringerten Auslöseschwellen für umsatz- und kursbezogene Alarme auf Zufallsbasis;

 

  1. Auswahl der Wirtschaftsprüfer nicht mehr auf bloße Empfehlung des Steuerberaters oder vom Vorstand. Sondern durch den Aufsichtsrat aufgrund eines Bieterverfahrens um eine Verfilzung Steuerberater - Wirtschaftsprüfer (wie im Fall BAWAG) zu verhindern damit deren Unabhängigkeit zu gewährleisten;

 

  1. Klärung der Eigentümerverhältnisse der Österreichischen Nationalbank zur Wahrung einer vollkommenen Unabhängigkeit gegenüber den Beaufsichtigten dahingehend, dass keine Banken, Versicherungen oder Wertpapierdienstleistungsunternehmen Beteiligungen am Prüfungsorgan Österreichische Nationalbank halten dürfen;

 

  1. Parteienstellung der Eigentümervertreter und des Vorstandes sowie jederzeitige Akteneinsicht;

 

  1. externe Rotation der Bankprüfer zur Stärkung ihrer wirtschaftlichen Unabhängigkeit und Unbefangenheit alle vier Jahre;

 

  1. Verpflichtung des staatlichen Prüforgans zur Vertraulichkeit um einem Öffentlichwerden von Prüfberichten entgegenzuwirken;

 

  1. Managementgespräche parallel zur Erstellung von Prüfberichten und Verbot der Veröffentlichung von Vorberichten und Entwürfen;

 

  1. Transparenter und klarer stufenweiser Aufbau der Prüfungsebenen: 1. Vorstand, 2. interne Revision, 3. Aufsichtsrat, 4. Wirtschaftsprüfer und 5. Österreichische Nationalbank;

 

  1. Dokumentation sämtlicher in einem Prüfbericht beanstandeter Schwachstellen und automatische Kontrolle ihrer Beseitigung in angemessener Frist; verbindliche Nachprüfung, ob Empfehlungen zur Verbesserung aufgenommen wurden;

 

  1. Letztverantwortung für die Banken-, Versicherung- und Wertpapieraufsicht beim Bundesminister für Finanzen;

 

  1. jährliche Schwerpunktprüfung für Systembanken;

 

  1. Meldepflicht sämtlicher in ihrem Einflussbereich stehender Stiftungen durch Banken, Versicherungen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen und

 

  1. rechtliche Normierung und Klarstellung der gesetzlichen Grundlagen für den Anlegerschutz im Sinne einer ausreichenden Anlegerentschädigung auch bei größeren Schadensfällen (z.B. Fall AMIS).“

 

           

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.

 

Wien, am 27.09.2007