38/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 29.11.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Wimmer, Spindelberger
und GenossInnen
betreffend Herkunftsbezeichnung bei allen Lebensmitteln sowie „Made in the EU"-
Kennzeichnungssystem
Die Gewerkschaft
Agrar-Nahrung-Genuss (ANG) und die Gewerkschaft der Privatangestellten
(GPA) haben sich bereits vor zwei
Jahren aktiv und erfolgreich an der von der EFFAT
(Europäischen Gewerkschaftsorganisation für die Beschäftigten in
der Landwirtschaft und
Lebensmittelerzeugung) gestarteten Kampagne „Show the country"
beteiligt.
Grundsätzliches
Ziel dieser europäischen Kampagne war die Sicherung der Arbeitsplätze
in der
europäischen Lebensmittelerzeugung
und des Schutzes der Konsumenteninteressen vor
Irreführung und Täuschung. In Österreich ging es dabei konkret
auch um die Erhaltung
regionaler Arbeitsplätze. Dafür wurden tausende
Unterstützungserklärungen gesammelt.
Die zentrale Forderung dieser
europaweiten Kampagne lautete, dass das Herstellungsland
und der Name des Herstellers
auf allen Lebensmitteln angegeben werden muss.
Grundlage war ein im Juni
2004 von der EFFAT beschlossenes ausführliches Positionspapier zur
Frage des EU-Systems zur
Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln und deren Rohstoffe.
Für die Angabe des
Herstellungslandes auf neuen Lebensmitteln inklusive deren Rohstoffe
gibt es
viele positive Gründe
• Information der KonsumentInnen, um betrügerische Praktiken zu vermeiden,
•
Rückverfolgbarkeit
der Lebensmittel und deren Rohstoffe,
• Beachtung
der EU-Sozialnormen,
• Beachtung der EU-Normen zur Lebensmittelsicherheit,
• Stärkung der regionalen Produktion und Verarbeitung,
• Unterstützung von Initiativen zur Aufrechterhaltung von Arbeitsplätzen in Europa,
• Förderung der Vielfalt von europäischen Lebensmitteln sowie
• Schutz vor unlauterem Wettbewerb.
Überdies fehlt für
Europa ein „Made in the EU"-Kennzeichnungssystem. Dafür gibt es
in der EU
zurzeit nicht einmal eine
Rechtsgrundlage. Regeln für die Herkunftsbezeichnung sind jedoch
außerhalb der EU sehr wohl verbreitet (z.B. USA, Japan, Taiwan, Hongkong,
China) und
erfolgreich.
Die Einführung eines
derartigen Kennzeichnungssystems hätte laut EFFAT ebenfalls
mehrere positive Auswirkungen:
• es würde die europäische Produktion und
folglich die Aufrechterhaltung von
Arbeitsplätzen in Europa unterstützen;
• durch die Hervorhebung der Bedeutung sozialer Normen könnte auch verhindert werden,
dass
die Lebensmittelproduktion in Ländern mit niedrigen Sozialkosten verlagert
und die
dort produzierten Lebensmitteln gleichzeitig zu überhöhten Preisen
auf den europäischen
Märkten verkauft werden;
•
es
würde regionale europäische Lebensmittel zu etwas besonderem machen
und damit die
höhere Preise für regionale
Lebensmittel rechtfertigen und ein Gegengewicht zur
Kaufkraft der Supermarktketten darstellen;
•
es
würde durch die Förderung des Verkaufs regionaler Lebensmittel (etwa
durch klare
Kennzeichnung), Bauern, Lebensmittelerzeuger und KonsumentInnen einander
näher
bringen sowie durch die
Verkürzung der Transportphase zur Entwicklung einer
nachhaltigen Lebensmittel-Produktion beitragen und
• es würde im gesamten EU-Binnenmarkt für mehr Einheitlichkeit und Klarheit sorgen.
Die
Antragsteller halten daher eine Kennzeichnung von Lebensmitteln und deren
Rohstoffe durch
verpflichtende Angabe des
Herstellungslandes vor allem im Hinblick auf soziale Aspekte und
Nachhaltigkeit für sinnvoll, da damit auch die Einhaltung sozialer,
ökologischer und
konsumentenpolitischer Normen sowie
angemessene Arbeitsbedingungen der ArbeitnehmerInnen
garantiert werden. Darüber hinaus ist diese Kennzeichnung auch im
Interesse der
österreichischen Landwirtschaft
Ein Label „Made in the
EU" wird als Ergänzung zu den bestehenden Herkunfts-Kennzeichnungs-
Systemen ebenfalls positive Effekte hervorrufen. So könnte beispielsweise
die Entwicklung einer
„Made in the EU-Kennzeichnung"
den neuen Mitgliedsstaaten helfen, ihre Lebensmittel in
Drittstaaten erfolgreich zu vermarkten.
Die Forderung nach Kennzeichnung des Herstellerlandes und
einer „Made in the EU"-
Herkunftsbezeichnung Auf Lebensmitteln ist
daher sowohl im Interesse der KonsumentInnen als
auch der Beschäftigten in der Lebensmittelerzeugung und des
Lebensmittelhandels. Diese
Forderung ist auch eine klare konsumentenpolitische Reaktion auf den globalen
Lebensmittelhandel.
Dieser Antrag
wurde bereits in der XXII.GP eingebracht (573/A (E)), aber nie auf die
Tagesordnung des
Gesundheitsausschusses gesetzt.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert
1.
in Verhandlungen mit Vertretern
der Europäischen Kommission und im EU-Ministerrat
für eine EU-Verordnung einzutreten, nach der das Erzeugerland sowie Name
und
Anschrift des Erzeugers auf allen Lebensmitteln sowie die Herkunft der
Rohstoffe klar
und deutlich angegeben werden müssen.
Damit sollen KonsumentInnen jeder Altersstufe
problemlos die Herkunft von Lebensmitteln und der verwendeten Rohstoffe
erkennen
können und
2.
sich
innerhalb der Europäischen Kommission für eine EU-Verordnung
einzusetzen, mit
der zusätzlich eine „Made
in the EU"-Herkunftsbezeichnung geregelt wird."
Zuweisungsvorschlag: Konsumentenausschuss