38/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 29.11.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Wimmer, Spindelberger

und GenossInnen

betreffend Herkunftsbezeichnung bei allen Lebensmitteln sowie „Made in the EU"-

Kennzeichnungssystem

Die Gewerkschaft Agrar-Nahrung-Genuss (ANG) und die Gewerkschaft der Privatangestellten
(GPA) haben sich bereits vor zwei Jahren aktiv und erfolgreich an der von der EFFAT
(Europäischen Gewerkschaftsorganisation für die Beschäftigten in der Landwirtschaft und
Lebensmittelerzeugung) gestarteten Kampagne „Show the country" beteiligt.

Grundsätzliches Ziel dieser europäischen Kampagne war die Sicherung der Arbeitsplätze in der
europäischen Lebensmittelerzeugung und des Schutzes der Konsumenteninteressen vor
Irreführung und Täuschung. In Österreich ging es dabei konkret auch um die Erhaltung
regionaler Arbeitsplätze. Dafür wurden tausende Unterstützungserklärungen gesammelt.

Die zentrale Forderung dieser europaweiten Kampagne lautete, dass das Herstellungsland
und der Name des Herstellers auf allen Lebensmitteln angegeben werden muss.

Grundlage war ein im Juni 2004 von der EFFAT beschlossenes ausführliches Positionspapier zur
Frage des EU-Systems zur Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln und deren Rohstoffe.

Für die Angabe des Herstellungslandes auf neuen Lebensmitteln inklusive deren Rohstoffe
gibt es viele positive Gründe

                     Information der KonsumentInnen, um betrügerische Praktiken zu vermeiden,

                     Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel und deren Rohstoffe,
•           Beachtung der EU-Sozialnormen,

                     Beachtung der EU-Normen zur Lebensmittelsicherheit,

                     Stärkung der regionalen Produktion und Verarbeitung,

                     Unterstützung von Initiativen zur Aufrechterhaltung von Arbeitsplätzen in Europa,

                     Förderung der Vielfalt von europäischen Lebensmitteln sowie

                     Schutz vor unlauterem Wettbewerb.


Überdies fehlt für Europa ein „Made in the EU"-Kennzeichnungssystem. Dafür gibt es in der EU
zurzeit nicht einmal eine Rechtsgrundlage. Regeln für die Herkunftsbezeichnung sind jedoch
außerhalb der EU sehr wohl verbreitet (z.B. USA, Japan, Taiwan, Hongkong, China) und
erfolgreich.

Die Einführung eines derartigen Kennzeichnungssystems hätte laut EFFAT ebenfalls
mehrere positive Auswirkungen:

•           es würde die europäische Produktion und folglich die Aufrechterhaltung von
Arbeitsplätzen in Europa unterstützen;

•           durch die Hervorhebung der Bedeutung sozialer Normen könnte auch verhindert werden,

dass die Lebensmittelproduktion in Ländern mit niedrigen Sozialkosten verlagert und die
dort produzierten Lebensmitteln gleichzeitig zu überhöhten Preisen auf den europäischen
Märkten verkauft werden;

                     es würde regionale europäische Lebensmittel zu etwas besonderem machen und damit die
höhere Preise für regionale Lebensmittel rechtfertigen und ein Gegengewicht zur
Kaufkraft der Supermarktketten darstellen;

                     es würde durch die Förderung des Verkaufs regionaler Lebensmittel (etwa durch klare
Kennzeichnung), Bauern, Lebensmittelerzeuger und KonsumentInnen einander näher
bringen sowie durch die Verkürzung der Transportphase zur Entwicklung einer
nachhaltigen Lebensmittel-Produktion beitragen und

•           es würde im gesamten EU-Binnenmarkt für mehr Einheitlichkeit und Klarheit sorgen.

Die Antragsteller halten daher eine Kennzeichnung von Lebensmitteln und deren Rohstoffe durch
verpflichtende Angabe des Herstellungslandes vor allem im Hinblick auf soziale Aspekte und
Nachhaltigkeit für sinnvoll, da damit auch die Einhaltung sozialer, ökologischer und
konsumentenpolitischer Normen sowie angemessene Arbeitsbedingungen der ArbeitnehmerInnen
garantiert werden. Darüber hinaus ist diese Kennzeichnung auch im Interesse der
österreichischen Landwirtschaft

Ein Label „Made in the EU" wird als Ergänzung zu den bestehenden Herkunfts-Kennzeichnungs-
Systemen ebenfalls positive Effekte hervorrufen. So könnte beispielsweise die Entwicklung einer
„Made in the EU-Kennzeichnung" den neuen Mitgliedsstaaten helfen, ihre Lebensmittel in
Drittstaaten erfolgreich zu vermarkten.


Die Forderung nach Kennzeichnung des Herstellerlandes und einer „Made in the EU"-
Herkunftsbezeichnung Auf Lebensmitteln ist daher sowohl im Interesse der KonsumentInnen als
auch der Beschäftigten in der Lebensmittelerzeugung und des Lebensmittelhandels. Diese
Forderung ist auch eine klare konsumentenpolitische Reaktion auf den globalen
Lebensmittelhandel.

Dieser Antrag wurde bereits in der XXII.GP eingebracht (573/A (E)), aber nie auf die
Tagesordnung des Gesundheitsausschusses gesetzt.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert

1.                                      in Verhandlungen mit Vertretern der Europäischen Kommission und im EU-Ministerrat
für eine EU-Verordnung einzutreten, nach der das Erzeugerland sowie Name und
Anschrift des Erzeugers auf allen Lebensmitteln sowie die Herkunft der Rohstoffe klar
und deutlich angegeben werden müssen. Damit sollen KonsumentInnen jeder Altersstufe
problemlos die Herkunft von Lebensmitteln und der verwendeten Rohstoffe erkennen
können und

2.                  sich innerhalb der Europäischen Kommission für eine EU-Verordnung einzusetzen, mit
der zusätzlich eine „Made in the EU"-Herkunftsbezeichnung geregelt wird."

Zuweisungsvorschlag: Konsumentenausschuss