394/A XXIII. GP

Eingebracht am 10.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

der Abgeordneten Dr. Bösch, Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBI.Nr. 1/1930 geändert wird.

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBI.Nr. 1/1930 geändert wird.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBI.Nr. 1/1930 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003 wird wie folgt geändert:

Nach Artikel 43 wird folgender Artikel 43a eingefügt:

„43a. Einer Volksabstimmung ist jede Zustimmung der Republik Österreich zu einem Abschluß eines völkerrechtlichen Staatsvertrags zu unterziehen, der eine Gesamtänderung der österreichischen Bundes-Verfassung bewirkt."

Begründung:

Dieser neue Artikel soll eine Volksabstimmung über die Zustimmung der Republik Österreich zu einem Abschluß eines völkerrechtlichen Staatsvertrags verpflichtend machen, dies nicht zuletzt deshalb, weil sich Hinblick auf den EU-Reformvertrag, den Änderungen der Verträge der Europäischen Union also, grundlegende Eingriffe und Änderungen in die österreichische Bundes-Verfassung ergeben können. Denn unter anderem wird angestrebt, das der Europäische Rat weitere Änderungen in Zukunft einstimmig beschließen könnte.

Dabei ist auch auf die in Österreich lediglich im Nationalrat erfolgte Ratifizierung des alten Vorschlags für eine EU-Verfassung zu verweisen, was in den Augen namhafter Verfassungs-Experten verfassungswidrig war. Gescheitert ist dieser EU-Verfassungs-Vorschlag in Frankreich und den Niederlanden an Volks-Referenden.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung zum Verfassungsausschuß vorgeschlagen sowie die Durchführung einer ersten Lesung innerhalb von drei Monaten verlangt.