405/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 10.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Einem, Parnigoni, Marianne Hagenhofer

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Maßnahmenpaket zur Beschleunigung der Asylverfahren

Die lange Dauer der Asylverfahren in Österreich führt zu einer Reihe von Problemen für die AsylwerberInnen aber auch für die österreichische Gesellschaft. Eine Verkürzung dieser Verfahren und ein rascher Abbau der - teilweise seit Jahren -offenen Verfahren hat daher höchste Priorität.

Es ist daher umgehend gemäß der einstimmigen Entschließung des Nationalrates  aus dem Jahr 2005 der Unabhängige Bundesasylsenat in einen Asylgerichtshof umzuwandeln. Die zukünftigen Verfahren sollen daher grundsätzlich nur mehr in zwei Instanzen abgehandelt werden; eine Anrufung der Höchstgerichte soll nur für  die Klärung von grundlegenden Rechtsfragen zulässig sein.

Sollte die Staatsrechtsreform betreffend die Verwaltungsgerichtsbarkeit neu umgesetzt werden, könnte dann der Asylgerichtshof mit eigenen Senaten in das Bundesverwaltungsgericht eingegliedert werden. Da diese Realisierung aber voraussichtlich erst in einigen Jahren erfolgen wird, muss als Zwischenlösung der Asylgerichtshof eingerichtet werden.

Neben der Einsetzung des Asylgerichtshofes sind weitere flankierende Maßnahmen notwendig, um die Asylverfahren schneller und zügiger durchzuführen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres folgenden


Entschließungsantrag:

Der Bundesminister für Inneres wird ersucht, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Qualität aller Verfahren in erster Instanz zu erhöhen. Hiefür sollte der Bundesminister für Inneres geeignete JuristInnen aus seinem Ressort oder nachgeordneten Dienststellen für eine gewisse Zeit den Bundesasylämtern zuteilen, um eine Qualitätsverbesserung und Beschleunigung der Verfahren zu erzielen. Auch der Einsatz von wissenschaftlichen MitarbeiterInnen auf Vertragsbasis würde dieses

Ziel unterstützen. Die dadurch entstehenden Kosten könnten durch andere Ausgaben, die dann entfallen würden, getragen werden.

Der Bundesminister für Inneres wird weiters ersucht, die personelle Situation im Unabhängigen Bundesasylsenat und in Folge im Asylgerichtshof zu verbessern. Durch den Einsatz zusätzlicher Senatsmitglieder und den Einsatz weiterer juristischer MitarbeiterInnen könnten die neuen Asylverfahren rasch erledigt werden und gleichzeitig die offenen Verfahren (Rucksack) bis zum Jahr 2010 abgebaut werden. Den dadurch entstehenden Kosten stehen wesentlich größere Einsparungen, insbesondere im Bereich der Grundversorgung von AsylwerberInnen gegenüber  (wie dies der RH in seinem Bericht über die Flüchtlingsbetreuung vom Februar 2007 ausgeführt hat).

Der Bundesminister für Inneres wird weiters ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass die entscheidenden Personen über Änderungen in der Judikatur der Höchstgerichte zu den gegenständlichen Themen umfassend und tagesaktuell informiert werden.

Der Bundesminister für Inneres wird schließlich ersucht, die Staatendokumentation bzw. ihre Kapazitäten für die erste und zweite Instanz auszubauen. Sie soll eine umfassende Rechercheeinheit über Herkunftsländerinformationen anbieten, geschulte MitarbeiterInnen an österreichischen Vertretungsbehörden vor Ort sollen tagesaktuelle Informationen einspeisen können, durch eine Analyseeinheit sollen regelmäßig wissenschaftliche und gutachterlich unterstützte Analysen über Herkunftsländer von AsylwerberInnen angeboten werden, um laufend auf aktualisierte Berichte über diese Herkunftsländer zugreifen zu können.

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für innere Angelegenheiten