409/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 17.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Fritz Grillitsch Kolleginnen und Kollegen
betreffend Österreichisches Klimapaket: „Die Zukunft in unseren Händen - 21 Maßnahmen für den Klimaschutz des 21. Jahrhunderts zur Reduktion von 21 Millionen Tonnen CO2“.
Die Bekämpfung des Klimawandels ist inzwischen zur größten Herausforderung der globalen Klima- und Umweltpolitik geworden. In den vergangenen Jahren verursachten menschliche Aktivitäten einen bislang unerreichten Höchststand des Gehalts an Treibhausgasen in der Erdatmosphäre. Dies wurde hauptsächlich durch die Verbrennung von fossilen Energieträgern sowie durch nicht nachhaltige Flächenutzung, wie etwa die Abholzung der Tropenwälder, verursacht. Ohne Reduktion der weltweiten Treibhausgasemissionen wird unter anderem das Packeis an den Polen und das Eis der Gletscher schmelzen.
Österreich wird weiterhin aktiv im Rahmen der Europäischen Union und der Vereinten Nationen an der Ausarbeitung eines globalen post-2012 Klimaregimes mitarbeiten. Ziele sind ein rechtlich verbindliches UN-Abkommen und Treibhausgasreduktionen, die gewährleisten, dass die vom Menschen verursachte Erwärmung im globalen Durchschnitt 2°C über vorindustriellem Niveau nicht überschreitet.
Auf Österreich werden als Alpenland hohe Kosten des Klimawandels zukommen, wenn wir nicht rechtzeitig gegensteuern - und zwar sowohl auf Seiten der Emissionsreduktion als auch im Bereich der Anpassung an den Klimawandel (Gletscherschmelze, Vermurungen, Auftauen von Permafrostzonen; nachteilige Auswirkungen auf Wasserkrafterzeugung, Wintertourismus, landwirtschaftliche Produktion etc.).
Hinsichtlich der Kosten stimmen die Aussagen des UN-Gremiums mit dem im Auftrag der britischen Regierung erstellten Bericht „The Economics of Climate Change" von Sir Nicholas Stern überein. Dieser stellt sehr eindringlich dar, dass die Kosten von frühem und überzeugtem Handeln im Kampf gegen Klimawandel wesentlich geringer sind als die Kosten von Nicht-Handeln. Stern setzt diese Kosten bei frühzeitigem Handeln mit ca. 1 % des globalen BIP an. Bei Untätigkeit steigen die Kosten jedoch auf 5 bis 20 % des globalen BIP.
Mit der Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls (EU-Burden Sharings) hat sich Österreich zur Senkung der nationalen Treibhausgasemissionen um 13 % gegenüber 1990 verpflichtet. Folglich wurden in den vergangenen Jahren vermehrt tief greifende Maßnahmen zur Erreichung dieses ambitionierten Zieles gesetzt. Die beschlossenen nationalen Klimastrategien oder der unlängst eingerichtete Klima- und Energiefonds seien beispielsweise als zwei Antworten auf die wachsenden Herausforderungen genannt.
Die Erfolge des heimischen Umweltschutzes bestätigen, dass wir uns auf dem richtigen Weg befinden. Die Verbindung von Umwelt und Wirtschaft ist dabei eine zentrale Frage und kann nicht umgangen werden. Die österreichische Wirtschaft hat beispielsweise in den vergangenen Jahren enorme Fortschritte bei der Steigerung der CO2-Effizienz erzielt und konnte seit 1990 die massive Produktionssteigerung (+40 %) ohne nennenswerte Erhöhung des CO2-Ausstoßes erreichen. Dies konnte nur durch enorme technische sowie wirtschaftliche Anstrengungen gelingen und führte schließlich dazu, dass die Europäische Union Österreich als drittbestes Land der EU 27 in Sachen CO2-Emissionen gemessen am Bruttoinlandsprodukt ausweist.
Auf europäischer Ebene planen die Elektrizitätsunternehmen Investitionen in Erneuerbare Energien in der Höhe von rund 50 Mrd. Euro bis 2015. Rund 60 % des in Österreich produzierten Stroms kommt aus Erneuerbaren Energiequellen. Damit nimmt Österreich in der EU den ersten Platz ein. Die österreichische Umwelttechnologiebranche zählt zu den innovativsten der Welt und wächst mit 7,3 % pro Jahr schneller als die österreichische Wirtschaft insgesamt.
Österreich ist neben Dänemark der größte Exporteur von Umwelttechnologie. Die Forschungsquote im Bereich der Umwelttechnologie ist mit 5,6 % mehr als doppelt so hoch wie jene der sonstigen Sachgüterproduktion. In der Umwelttechnikindustrie erwirtschafteten österreichische Firmen mit rund 20.000 Mitarbeitern einen Umsatz von rund 4 Mrd. Euro.
Die wichtigste Aufgabe der Umwelt- und Energiepolitik ist die Verbesserung der Energieeffizienz, die auf österreichische Initiative hin erstmals beim Europäischen Rat auf EU-Ebene in die Schlusserklärung aufgenommen wurde. So können wir uns am ehesten den hochgesteckten Luftreinhaltungs- und Klimaschutzzielen annähern, die Österreich bis 2020 erreichen soll. In dieser Disziplin Europameister zu werden ist äußerst lohnend, denn die Eindämmung des Energieverbrauchs hilft nicht nur bei der Verminderung der Emissionen von Luftschadstoffen und Treibhausgasen, sondern auch bei der Gewährleistung einer sicheren Energieversorgung.
Österreich bekennt sich auch weiterhin dazu, alles zu unternehmen, um unseren Beitrag zum Klimaschutz und zur weltweiten Reduktion von Treibhausgasen sicherzustellen. Dies kann jedoch nur auf eine Art und Weise erfolgen, die Wachstumschancen heimischer Unternehmungen und somit Arbeitsplätze nachhaltig sichert. Klimaschutz und zumutbare Belastungen für Mensch und Unternehmen müssen aber in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen.
Klimaschutz ist eine gesamt-gesellschaftliche Aufgabe. Das klimapolitisch Notwendige kann und muss so ausgestaltet werden, dass es auch energiepolitisch sinnvoll ist und so dem Wachstum und der Beschäftigung Rechnung trägt.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, sich auf nationaler, europäischer sowie auf Landesebene für die Umsetzung des angeschlossenen Österreichischen Klimapakets: „Die Zukunft in unseren Händen - 21 Maßnahmen für den Klimaschutz des 21. Jahrhunderts zur Reduktion von 21 Millionen Tonnen C02" einzusetzen.
Die Zukunft in unseren Händen -
21 Maßnahmen für den Klimaschutz des 21. Jahrhunderts zur Reduktion von 21 Millionen Tonnen CO2
Österreichisches Klimapaket
Kapitel Umwelt
1. Internationaler Klimaschutz
• Österreich fordert insbesondere jene Staaten auf, die sich bislang nicht zu einem verbindlichen Handeln im Kampf gegen den Klimawandel entschlossen haben, jedoch zu den weltweit größten Treibhausgasemittenten zählen, sich der internationalen Staatengemeinschaft unter dem Dach der Vereinten Nationen anzuschließen.
• Österreich soll in Fortsetzung seiner bisherigen Initiativen im Rahmen der europäischen Institutionen die Durchführbarkeit einer EU-weiten Steuer wie z.B. einer Devisentransaktionssteuer, Kerosinabgabe, Schiffsdiesel und allenfalls eine Abgabe auf Individualverkehr überprüfen und sich für einheitliche Umsetzungsschritte - ohne die Lissabon-Ziele zu gefährden - einsetzen.
• Österreich setzt sich für die wettbewerbsneutrale Einbeziehung des Flug- und Schiffsverkehrs in den Emissionshandel ein.
• Zwischen den EU-Mitgliedstaaten ist in Hinblick auf die ambitionierten Reduktionsziele der Europäischen Union ein entsprechender Lastenausgleich („target Sharing") notwendig, wobei auf Vorleistungen und noch vorhandene Potenziale Rücksicht genommen wird.
• Die Abhängigkeit von Energieimporten soll weiter reduziert werden, um einen möglichst hohen Grad an Unabhängigkeit zu gewährleisten.
2. Effiziente Verwendung von Biomasse und Biogas
• Holz leistet durch seine vielfältigen klimafreundlichen Einsatzmöglichkeiten – vom hochwertigen Baustoff bis hin zur Verwendung als Energieholz - einen besonders wertvollen Beitrag zum Klimaschutz. Der österreichische Wald stellt das größte Biomassepotenzial dar. Jedoch werden derzeit nur zwei Drittel des Zuwachses genutzt. Um die Holzmobilisierung bis 2013 um 20 % zu erhöhen, sollen
jährlich 25 Mio. Euro, welche im Rahmen der Ländlichen Entwicklung bereits budgetiert sind, zur Verfügung gestellt. Damit soll die Holzmobilisierung jährlich um zusätzlich ca. 4 Mio. Festmeter auf 20 Mio. Festmeter gesteigert werden.
• Die FHP (Forst-Holz-Papier) ist eine wertschöpfungsübergreifende Kooperation zwischen Forstwirtschaft, Holzindustrie, Papier- und Zellstoffindustrie mit dem Ziel einer verbesserten logistischen und wirtschaftlichen Abstimmung. Zukünftig sollen Kooperationen entlang der Wertschöpfungskette - besonders auf regionaler Ebene - gestärkt werden (Beispiel: Güssinger Bioheizwerk).
• Die Bauordnungen der Länder sollen dahingehend adaptiert werden, dass sie die Grundlage für vermehrten Holzeinsatz bilden.
• Die technologische Entwicklung im Bereich der stofflichen Verwertung (Verbrennen - Vergasen - Destillieren) soll vorangetrieben werden.
• Informationskampagnen für Architekten, Bauberater und Bauherren.
• Wirtschaftlich und technisch sinnvolle Forcierung der Biogaseinspeisung in das Erdgasnetz, um die Importabhängigkeit bei Erdgas zu verringern und Impulse für eine klimaschonende Energieerzeugung zu geben.
3. Klimacheck
• Die Bundesregierung soll dafür Sorge tragen, dass alle betroffenen Ressorts bei allen relevanten Vorhaben Auswirkungen auf die Emissionen von Treibhausgasen abschätzen und in ihren Bereich fallende Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes forcieren bzw. Maßnahmen unterlassen, welche einen weiteren Anstieg der Emissionen erwarten lassen.
• Die Bundesregierung soll darauf hinwirken, dass alle betroffenen Ressorts förderungspolitische Instrumente auf ihre Eignung im Hinblick auf einen verstärkten Einsatz im Sinne der Klimastrategie überprüfen.
• Auch die Länder und Gemeinden sind aufgefordert, die klimarelevanten Auswirkungen ihrer Vorhaben zu prüfen und bei der Umsetzung zu berücksichtigen.
• Österreichs Gemeinden sind wichtige strategische Partner im Themenfeld Umwelt-, Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen. Dies betrifft sowohl die
Umsetzung im eigenen Bereich als auch bei der Meinungsbildung und Implementierung von spezifischen Themen in den privaten Haushalten. Dem Klimabündnis haben sich in Österreich bisher 700 Städte und Gemeinden sowie alle Bundesländer angeschlossen. Diese Initiative ist auch weiterhin zu unterstützen.
• Die CO2 Grobbilanz ist derzeit von rund 200 Gemeinden datenmäßig verfügbar. Ziel soll die rasche Erfassung aller Gemeinden sein, um umfangreiche Analysen zu ermöglichen. Die Gemeinden sollen dabei unterstützt werden, gemeinsam mit der österreichischen Energiewirtschaft ein Programm mit dem Ziel der jeweiligen Energieautarkie zu entwickeln.
• Mit der vom BMLFUW 2003 ins Leben gerufenen Initiative „Communal Audit" steht für die Gemeinden erstmals ein Instrument zur Verfügung, das auf Basis einer Ist-Analyse mit ca. 100 Kennzahlen eine vergleichbare Standortbestimmung (Benchmarking) ermöglicht und somit eine professionelle Grundlage für die Pla nung zur nachhaltigen Erfüllung der kommunalen Pflichtaufgaben darstellt. Um Best Practice Projekte zu unterstützen soll, eine Online-Plattform für Gemeindeprojekte entwickelt werden.
• Zur verbesserten Effizienz der Schutzmaßnahmen sind alle Agenden, welche zur Sicherung der Siedlungsgebiete, Lebens- und Wirtschaftsräume beitragen, von Bund und Ländern in einer Agentur für den Schutz vor Naturgefahren im BMLFUW zu bündeln. Bereits 2006 haben Bund und Länder ein Paket zum Schutz vor Hochwasser und Lawinen beschlossen. Allein der Bund stockt seine Mittel dafür um 37 Mio. Euro pro Jahr auf. Damit können in den kommenden zehn Jahren um etwa ein Drittel mehr Projekte zum Schutz der Menschen in Österreich umgesetzt werden, als in den vergangenen zehn Jahren (ca. 2.100). Außerdem werden 1.500 Arbeitsplätze geschaffen und somit über 8.000 Personen in diesem Bereich beschäftigt sein.
Kapitel Verkehr
4. Pendler und Mobilität
• Beseitigung der Ungleichbehandlung der unterschiedlichen Verkehrsmittel bzw. der derzeitigen Bevorzugung der Verwendung des privaten PKW durch eine sozial ausgewogene steuerliche Besserstellung (mit Hilfe der Pendlerpauschale) bei Vorlage von Monats- oder Jahreskarten.
• Durch Stauvermeidung können große Einsparungen bei Treibstoffen und Verbesserungen der CO2-Emissionen erreicht sowie weitere volkswirtschaftliche Kosten (Unfallgefahr, Zeit etc) reduziert werden. Das BMVIT soll ein Konzept zur Verbesserung der Verkehrssteuerung im Jahr 2008 entwickeln.
5. Fahrzeug
• EU-weit hat der Verkehr einen Anteil am gesamten Ölverbrauch von etwa 71 %. Gerade im Bereich der verschiedenen Abgaben für Fahrzeuge könnten durch eine verstärkte Differenzierung bzw. Schwerpunktsetzung deutliche Anreize für die Anschaffung und Verwendung von klimafreundlicheren und schadstoffärmeren Fahrzeugen (Antriebe und Materialien) geschaffen werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Einführung eines aufkommensneutralen Systems, welches nach dem Gesichtspunkt CO2-Ausstoß und auch hinsichtlich anderer Schadstoffe Bonus- bzw. Maluseffekte setzt. Konkrete Ansatzpunkte für eine Ökologisierung im Verkehr sollen im Rahmen der nächsten Steuerreform beispielsweise in den Bereichen KfZ-Steuer, NoVA, Versicherungssteuer, Mauttarife, Pendlerpauschale und Kilometergeld Berücksichtigung finden.
• Stärkung der Schulungen bzw. Bewusstseinsbildung für Sprit sparende Fahrweise (Reifendruck, Schiträger, Klimaanlage, etc.)
• Anpassung des Führerscheingesetzes, um ein Sprit sparende Fahrweise in der Fahrschulausbildung zu ermöglichen.
• Fortschreibung der bestehenden steuerlichen Anreize (Beibehaltung der Biokraftstoffsteuerbefreiung, der Bioethanolgemischverordnung, der Spreizung der MöSt).
• Weitere Verbesserungen der Wegekostenrichtlinie: Harmonisiertes Vorgehen insbesondere mit den Nachbarstaaten zur Erreichung von mehr Kostenwahrheit.
• Die Mehreinnahmen aus der Mineralölsteuererhöhung vom Juli 2007 mit einem Volumen von 200 Mio. Euro kommen - analog zu den jeweiligen Anteilen im Finanzausgleichsgesetz - auch den Ländern und Gemeinden zu Gute. Gleichzeitig sollen die zusätzlichen Mittel zweckgebunden für Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes verwendet werden.
• Erhöhung der Nachfrage für Methangas-Fahrzeuge durch Berücksichtigung von Methangas-Fahrzeugen bei der Beschaffung bzw. der Umstellung der öffentlichen Fahrzeugflotten.
• Begünstigung von Methangas-Fahrzeugen als schadstoffarme Fahrzeuge bei der Anwendung von Luftreinhaltemaßnahmen nach dem IG-Luft (z.B. Ausnahme bei Fahrverboten, Parkpickerl).
6. CO2 und Verkehr
• Österreich setzt sich auf EU-Ebene für
differenzierte Lösungen betreffend die
Einführung von verbindlichen CO2
Werten ein.
o Die durchschnittlichen CO2-Emissionen von PKWs in der EU sollen unter Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit und Vielfalt der europäischen Automobilindustrie im Rahmen der C02-Strategie der Kommission auf 120 g CO2/km reduziert werden. Wobei jedoch auch Biokraftstoffe, Rolleigenschaften (Widerstand) der Reifen sowie Schaltanzeigen für eine ökonomische Fahrweise angerechnet werden. Der Automobilindustrie muss jedoch segmentspezifisch genügend Zeit gegeben werden, diese Technologie zu entwickeln und einzuführen („phasing in"). Um die Entwicklung zu beschleunigen, soll im Bereich der Batterientechnologie der Wettbewerb durch eine europäische Clusterbildung forciert werden.
• Die Konsumenten-Information zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen von Neufahrzeugen soll in Zusammenarbeit mit dem KfZ-Handel ausgebaut werden.
• Österreich setzt sich auf EU-Ebene für den verpflichtenden serienmäßigen Einbau von Instrumenten zur Dokumentation des Treibstoffverbrauchs als wichtiges Feed-back-lnstrument zur Beeinflussung des Fahrverhaltens ein.
• Um das Bewusstsein der Konsumentinnen und Konsumenten hinsichtlich ihres eigenen Beitrags zum Umweltschutz durch Reduktion der Transportwege weiter zu forcieren, setzt sich Österreich für eine konsumentenfreundliche, regionale Kennzeichnung von heimischen Produkten ein. Regionalität und Saisonalität sind aufgrund der kürzeren Transportwege ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz.
7. Treibstoffe aus Erneuerbaren Energien
• Österreich unterstützt die EU-Beschlüsse zur Anhebung der Beimischgrenze von derzeit 5 % auf 10 % und setzt sich für die weitere Forschung für Biotreibstoffe ein, damit die Motorverträglichkeit gewährleistet ist. Weiters setzen wir uns für die Forschung zur Produktion von Biotreibstoffen der zweiten Generation ein. Die Produktion von nachwachsenden Rohstoffen darf auf keinen Fall zu einer Beeinträchtigung der Nahrungskette führen.
• Förderung der Forschung zur Verwertung von Abfällen (Holz, Laub, Stroh und Klärschlamm) zu Rohöl.
• Wir begrüßen die Fertigstellung der Bioethanolanlage in Pischelsdorf und sprechen uns, nach einem umfangreichen Probebetrieb, für eine Produktionsaufnahme im Frühjahr 2008 aus. Die Anlage Pischelsdorf ist auf die Produktion von bis zu 240.000 m3 Bioethanol und damit zur Substitution von 10% des österreichischen Benzinverbrauches ausgelegt und so konzipiert, dass hauptsächlich Getreide (Weizen und Mais) und Rübendicksaft im Ausmaß von 10 % bis 20 % als Rohstoff eingesetzt werden. Damit die Produktion mittels österreichischer Rohstoffe gewährleistet werden kann, begrüßen wird die am 26. September 2007 im EU-Rat Landwirtschaft erfolgte Aufhebung des Anbauverbotes auf bestimmten
Flächen. Dadurch kommen zusätzlich 10 Mio. t nachwachsende Rohstoffe auf den Markt.
• Förderung von alternativen Kraftstoffen in öffentlichen und privaten Fahrzeugflotten (Gemeinden, Fuhrparkbetreiber) im Rahmen der betrieblichen Umweltförderung.
• Zielquote von 20 % an alternativ betriebenen Fahrzeugen im Rahmen der öffentlichen Beschaffung.
• Österreich setzt sich auf EU-Ebene für CO2-Relevanz und die Wahrung ökologischer Standards bei allen Biotreibstoffen ein.
• Umsetzung des E 85 Aktionsprogramms zur Forcierung von Superethanol als Treibstoff und Aufbau eines flächendeckenden Tankstellennetzes.
8. Güterbeförderung auf Schiene und Wasser
• Ausbau der Schienen und Investitionen in bestandfähige Alternativen, insbesondere alpenquerende Projekte wie die Errichtung des Brenner Basis Tunnels. Diesbezügliche Bauvorhaben der ÖBB sind planmäßig zu erfüllen.
• Weitere Optimierung des Nahverkehrs.
• Weitere Verbesserung der Logistikketten, um vorhandene Infrastruktur- und Verkehrsmittel zu nutzen. Optimierung der „Co-Modality" - Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsträger.
• Attraktivierung des Transports auf der Schiene
o Die EU-Liberalisierung im Bereich des Transports wird weiterhin begrüßt.
o Um die Regionen zu stärken, sind attraktive Anschlussbahnen zu den Hauptkorridoren unabdingbar. Optimierungspotenziale sind hinsichtlich Raumordnung, Förderungen und Administration auszuschöpfen.
o Verringerung der Gesamttransportzeit durch effiziente Kombination von Schiene und Straße.
o Private unternehmerische Initiativen für die Nutzung der ÖBB Infrastruktur wie das best practice Modell vom BMW-Motorenwerk Steyr zum Autohersteller Magna Graz (Ganzzug - BMW-Steyr) sind zu begrüßen.
• Im Bereich der „rollenden Landstraße" sind ebenfalls Steigerungspotentiale vorhanden, wie z.B. Taktverdichtung und Serviceverbesserungen.
• Vermehrte Nutzung des Wassertransports: Die „Via Donau" hat noch großes Potenzial für umweltfreundlichen Gütertransport, der in vielen Bereichen wirtschaftlich wettbewerbsfähig ist.
• Auf internationaler Ebene sollte eine Verschärfung der Vorschriften betreffend die Emissionen aus den Schiffskraftstoffen gefordert werden.
9. Öffentliche Beförderung
• In Österreich werden - bei sinkender Tendenz - rund 12% der Werktags-Kilometer pro Person mit der Bahn zurückgelegt. Eine Erhöhung des Bahnanteils im Personenverkehr um 5 % würde schätzungsweise CO2-Emissionseinsparungen von 315.000 t pro Jahr nach sich ziehen. Daher soll die ÖBB ab einer Fahrstrecke von 100 km ein verbilligtes Bahn-Taxi anbieten.
• In Österreich werden derzeit 64 % der gesamten PKW-Fahrleistung in gut mit dem öffentlichen Verkehr erschlossenen Gebieten erbracht (Städte und zentrale Bezirke). Bei einer Realisierung von 15 % dieses Potenzials durch einen Wechsel vom motorisierten Individualverkehr zum öffentlichen Verkehr wird eine Emissionsreduktion von rund 500.000 t CO2 pro Jahr erwartet. Aus diesem Grund sollen KfZ-Versicherer in ihr Leistungspaket eine verbilligte Netzkarte für den öffentlichen Nahverkehr inkludieren.
Kapitel Gebäude
10. Bauordnung und Wohnbauförderung
• Der Einsatz von Erneuerbaren Energien für Heizung und Warmwasser soll verstärkt genutzt werden. Bisher liegt deren Anteil über den gesamten Gebäudebestand gesehen bei 26 %.
• Spätestens bis zum Jahr 2015 soll im Neubau nur mehr der Niedrigenergiestandard (Passivhausstandard) gelten und die Warmwasserversorgung überwiegend (mind. 80%) aus Erneuerbaren Energieträgern erfolgen (z. B. Solar, Wärmepumpen). Bis dahin soll parallel zur Steigerung der energetischen Anforderungen an die Gebäudequalität von Neubauten der Anteil der Erneuerbaren Energieträger an Heizung und Warmwasser ausgehend von 30 % angehoben werden.
• Ab 2020 sollen in Neubauten Heizungen ohne fossile Energieträger laufen. Zusätzlich werden die Anforderungen bei Nachrüstungen verschärft - bei einem Austausch der Heizung muss die neue Anlage beispielsweise um 30 % effizienter arbeiten.
• Bei grundlegenden Sanierungen von Altbauten sollen mindestens 20 % Erneuerbare Energien für die Bereiche Heizung und Warmwasser vorgeschrieben werden.
• Heizkostenabrechnung bei Mietwohnungen: Es soll geprüft werden, ob zukünftig auf Basis der Informationen aus den Gebäudeausweisen bzw. in Verbindung damit erhobener zusätzlicher Informationen eine stärkere Individualisierung der Heizkostenabrechnung sinnvoll ist. Ziel ist, dass die Bewohner mehr von sparsamem Verhalten profitieren, wenn sie ihre Heizkörper drosseln. Denn es gilt die Faustregel: Ein Grad mehr Raumwärme verursacht 6 % mehr Heizkosten.
• In den österreichischen Haushalten sind etwa 5 Millionen Stromzähler installiert. Sie sollen innerhalb der nächsten Jahre durch intelligente Messgeräte ersetzt werden mit dem Ziel, den Verbrauchern ein kurzfristiges Feedback zu ihrem Verbrauchsverhalten bzw. zu Änderungen des Verbrauchsverhaltens und der eingesetzten Geräte zu geben. Die dafür notwendigen Technologien sind auf
dem Markt verfügbar. Die europäischen Erfahrungen insbesondere in Italien und Schweden sollen dabei genutzt werden, ebenso wie jene aus Pilotprojekten wie in Deutschland und Österreich (Energie AG).
• Durch eine verstärkte Nutzung der Wohnbauförderung für die thermische Sanierung entsteht laut Klimastrategie eine CO2 Einsparung von 2,5 Millionen Tonnen CO2 samt positiven volkswirtschaftlichen Effekten.
• Das bestehende steuerliche Fördermodell für die Sanierung von Wohnraum ist zu optimieren. Die thermische Wohnhaussanierung soll durch eine steuerliche Förderung in Ergänzung zur Wohnbauförderung der Länder forciert werden.
• Weiterentwicklung der bestehenden Artikel 15a Vereinbarung mit ambitionierten Zielwerten (klima.aktiv Niedrigenergie- bzw. Passivhausstandard) für mehr Klimaschutz bei Neubau und Sanierung.
11. Öffentliche Bauten
• 20 % Energieeinsparung im gesamten Gebäudebereich des Bundes bis 2010.
• Verdoppelung der Liegenschaften im Bundescontracting, d.h. Aufnahme weiterer Gebäude, die von der Größe bzw. vom Energieverbrauch geeignet sind (Bundesministerien, Universitätsgebäude, Museen, historische Bundesgebäude, Kasernen und Justizgebäude).
• Verdoppelung der CO2 Einsparung auf 40.000 t jährlich.
• Verdoppelung der Kosteneinsparungspotenziale für den Bund durch Contracting-Verträge in der Höhe von derzeit ca. 3,4 Mio. Euro auf ca. 6,8 Mio. Euro.
• Einführung von Warmmieten durch Contracting-Verträge: Insbesondere im öffentlichen Bereich kommt das Geld für Miete und Energiekosten aus unterschiedlichen Ressorts. Eine Vereinheitlichung würde eine Erleichterung bei der Durchführung von Energie-Contracting bedeuten.
• Verlängerung der Laufzeit bei Contracting-Verträgen auf 15 Jahre zur besseren Refinanzierung bei Wärmedämmmaßnahmen, da dies bei der gegenwärtigen Laufzeit von 10 Jahren nicht möglich ist.
• Da die gesamten Energiekosten des öffentlichen Sektors ca. 1 Mrd. Euro betragen, sollte die Initiative des Bundes von Ländern und Gemeinden übernommen werden, um den gesamtösterreichischen Effekt zu erhöhen.
• Aktuell investiert die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) 250 Mio. Euro in die Sanierung ihrer rund 3.000 Häuser. Bereits derzeit fließt ca. ein Viertel davon (rund 60 Mio. Euro) in die energietechnisch relevante Verbesserung von Gebäuden. Daraus resultiert eine CO2 Einsparung von rund 5.000 t pro Jahr. Die BIG wird ersucht, weitere Schwerpunkte bei der Sanierung hinsichtlich Fensteraustausch, Fenstersanierung, Erneuerung der haustechnischen Anlagen, Wärmedämmung bei Fassaden und an der obersten Geschoßdecke zu setzen. Bei Neubauprojekten ist auf eine energieeffiziente Bauweise zu achten.
• Die Bundesimmobiliengesellschaft hat bei der Planung von drei beispielgebenden Projekten besonderes Augenmerk auf Energieeffizienz der Gebäude gelegt:
o Polizeizentrum Flughafen, Klagenfurt
o Universität Salzburg, Nonntal
o Höhere Bundeslehr- u. Forschungsanstalt Francisco Josephinum Wieselburg
12. Neubau und Sanierung
• In Österreich existieren mehr als 600.000 Ein- und Zweifamilienhäuser, deren Baujahr zwischen 1960 und 1985 liegt. Zudem gibt es über 400.000 Miet- und Eigentumswohnungen aus der Bauperiode 1961-1980, die im Eigentum von Privatpersonen stehen. Bei der umfassenden thermischen Sanierung dieses Bestandes von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Miet- und Eigentumswohnungen im Privateigentum besteht großer Nachholbedarf, da bisher in erster Linie der mehrgeschoßige Bestand, der im Eigentum von Gebietskörperschaften oder gemeinnützigen Bauvereinigungen steht, thermisch saniert wurde.
• Bei Wohnrechtsgesetzen gibt es keine verbindlichen Vorschriften (wie beim Neubau) bezüglich des Energiebedarfs eines Gebäudes. Zu prüfen ist eine Sanierung nach Energiekennwerten, oder die Vorschrift, einen gewissen Prozentsatz der Rücklagen für thermische und Anlagensanierung (auf in BauRL festgelegten Energiebedarf) zu verwenden.
• Überprüfung der Bewertung von Betriebskosten im Liegenschaftsbewertungsgesetz
• Die Kopplung von Baugesetz und Förderung soll zu einer bevorzugten Verwendung von Erneuerbaren Energieträgern führen.
• Energetische Verbesserung von Nichtwohngebäuden (Büro, Handel), um eine jährliche CO2-Reduktion als Mittelwert über 5 Jahre von 0,5 Mio. t zu erreichen.
• Eine Weiterentwicklung der Bauordnungen betreffend einheitlicher hoher Energiestandards für mehr Klimaschutz im Neubau und Sanierungsbereich wird angestrebt
• Verbesserungen im Wohnrecht (MietrechtsG, WohnungseigentumsG und WohnungsgemeinnützigkeitsG) zur Steigerung der thermischen Sanierungsrate.
• Forcierung von Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich energieeffizienten Bauens.
• Altbauten ab ca. 1960 sind als neue Kategorie zu definieren, weil beim Bau für deren Nutzung keine besondere Rücksicht auf Energieeffizienz gelegt wurde.
• Bei Neubauten ist die Zersiedelung zu vermeiden und die Anbindung an ein Zentrum förderungstechnisch zu berücksichtigen.
• Durch das Einstimmigkeitsprinzip bei der Sanierung von Gebäuden mit mehreren Eigentümern entstehen oftmals Verzögerungen. Zur Steigerung der Sanierungsrate bei Gebäuden mit Eigentümergesellschaften soll das Einstimmigkeitsprinzip durch ein Mehrstimmigkeitsprinzip ersetzt werden. Dabei sind Härtefälle zu berücksichtigen.
• Contracting bei nicht öffentlichen Gebäuden soll hinsichtlich möglicher Anreize für Mieter und Vermieter geprüft werden.
• Eine Effizienzsteigerung bei den Heizölkesseln erfolgt durch den Ersatz alter Heizungsanlagen insbesondere durch neue Kessel mit moderner Brennwerttechnik. Die Mineralölwirtschaft würde dies im Rahmen eines außerbudgetären Förderprogramms unterstützen, insoweit eine Steuerspreizung nach dem Schwefelgehalt für Heizöl vorliegt.
Kapitel Energie
13. Energieeffizienz - Energie sparen
• Um die Verbesserung der Energieintensität um mindestens 5 % bis 2010 bzw. 20 % bis 2020 zu erreichen, sind alle Akteure (Bund, Länder, Gemeinden und private Haushalte) gefordert, in ihren Einflussbereichen Maßnahmen zum Energiesparen zu setzen.
• Vermehrter Einsatz energieeffizienter Geräte (Weißware, Unterhaltungselektronik ohne Stand-By, etc.).
• Bei einem kompletten Austausch aller Glühbirnen mit Energiesparlampen in Österreich kann ein Beitrag von 1 % zu den Klimazielen geleistet werden. So erzeugt beispielsweise eine energiesparende LED-Leuchte mit 44 Watt genau dasselbe Lichtniveau wie eine Halogenlampe mit 100 Watt. Infolgedessen wird der Energieverbrauch bei gleich bleibender Leistung und Lebendsauer halbiert. Zusätzlich gibt das erzeugte LED-Licht, im Gegensatz zu herkömmlichen Strahlern, ebensoviel Wärme ab, wie es Energie aufnimmt und ermöglicht somit ein konstantes Raumklima. Diese Umstellung von Glüh- auf Energiesparlampen ist durch Werbemaßnahmen zu unterstützen. Der öffentliche Bereich soll in dieser Gesetzgebungsperiode als Vorreiter alle Glühbirnen durch Energiesparlampen ersetzen.
• Berücksichtigung verstärkter Energieeffizienz-Aspekte in der Raumplanung (z.B. Nähe zum öffentlichen Verkehr).
• Forcierung der Weiterentwicklung von verbrauchsarmen und umweltfreundlichen Antriebstechnologien und Fahrzeugen (Materialien und Werkstoffe).
• Verstärkte Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln zum Energiesparen.
• Experten schätzen, dass ein EU-weiter Umstieg von Glühbirnen auf Energiesparlampen ein Einsparungspotenzial von 7 Mrd. Euro ermöglicht.
14. Energie und Klimaanlagen
• Klimaanlagen zählen zu den größten Energieverbrauchern. Deshalb sollte der Einsatz von Photovoltaik- und Erdwärmeanlagen beim Einbau einer Klimaanlage über die Bauordnung forciert werden.
15. Energiemanagement
• Entwicklung von „intelligenten" Technologien zur Optimierung des Strom-Verbrauchs. Vor allem im Bereich der zeitlichen Steuerung kann ein Ausgleich von Verbrauchsspitzen durch den Einsatz von intelligenten Systemen zu einer Verbesserung der Netz- und somit Versorgungssicherheit führen (Betrieb von Warmwasserboilern).
• Durch verstärkte Informationsarbeit und Bewusstseinsbildung sollen in Österreich Energiemanagement-Systeme forciert werden. Dies erfordert in weiterer Folge ein verstärktes Angebot an „intelligenten" Geräten und Technologien.
16. Stromerzeugung
• Wasserkraft ist ein Garant für eine nachhaltige Energieversorgung und leistet einen Beitrag zur Unabhängigkeit von Energieimporten. Das Wasserkraftpotenzial als erneuerbare Energieform und bedeutendster Lieferant für elektrische Energie in Österreich sollte weitestgehend genutzt und ökologisch sinnvoll ausgebaut werden.
• Das zusätzliche Nutzungspotenzial der Erneuerbaren Energie Wasserkraft zur Stromerzeugung beträgt laut Experten in den nächsten 5 Jahren 700 MW bzw. 3,5 TWh - das langfristige technische Potenzial beträgt 12-16 TWh.
• In einem „Masterplan Wasserkraft" soll das ausbauwürdige Potenzial der Wasserkraft festgestellt werden: Hierbei werden alle bestehenden, in Bau befindlichen sowie projektierten Wasserkraftwerke berücksichtigt und Einschränkungen durch wirtschaftliche Rahmenbedingungen und ökologische Vorgaben mitbetrachtet.
• Wir wollen eine Steigerung der Effizienz bestehender Anlagen durch Erneuerungs- und Optimierungsmaßnahmen.
• Da die Wasserkraft der Erneuerbare Energieträger mit dem höchsten Wirkungsgrad und den geringsten Kosten ist, soll die Revitalisierung bestehender Anlagen sowie die Planung bzw. Ausführung neuer Kraftwerke fortgesetzt werden. Energie muss leistbar bleiben!
• Der weitere Ausbau des Anteils von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung ist anzustreben. Hinsichtlich der Ausgestaltung der Investitions-Fördermodelle sollten Schwerpunkte auf die Förderung von neuen, effizienten Anlagen gelegt werden.
• Der Ausbau der Windkraft soll weiter vorangetrieben werden. Mit einem Anteil von 53 % bzw. einer Erzeugung von 1,7 Milliarden kWh lieferte sie im Jahr 2006 den höchsten Beitrag zur Produktion von sonstigem Ökostrom. Der Ausbau soll ökologisch verträglich gestaltet sein (z.B. Vogelschutz) und die soziale Akzeptanz für diese Technologie aufrecht erhalten werden (z.B. Einhaltung von Mindestabständen zu Anrainern).
• Durch technische Aufrüstung bestehender Windkraftanlagen soll das Potenzial um 50 % in den nächsten 10 Jahren vorangetrieben werden.
• Österreich stärkt seine europäische Vorreiterrolle bei Erneuerbaren Energien durch eine neue bundesweite Solar-Initiative. Gemeinsam mit führenden Wirtschafts- und Technologieunternehmen setzt sich Österreich das Ziel von 10.000 Solardächern für die Energiegewinnung bis 2010. Schwerpunkte sind dezentrale Solarflächen auf Österreichs Dächern sowie zentrale Photovoltaik-Kraftwerke mit Leuchtturmcharakter für ganz Österreich. Neben dem zusätzlichen wertvollen Ökostrom aus Sonnenenergie werden damit wichtige Impulse für die Wertschöpfung und für Arbeitsplätze in der mittelständischen Wirtschaft Österreichs ausgelöst.
• Der Bestand an Lärmschutzwänden im ASFINAG-Netz beträgt 850 km und umfasst eine Gesamtfläche von 2,5 Mio. m2. Zirka 1 Mio. m2 davon könnten in den nächsten Jahren bestehende und künftige Flächen für Photovoltaiknutzung darstellen. Damit könnte ein Energiepotenzial von 28.000 kWh/Jahr zur Verfügung stehen. In einer Studie soll die wirtschaftliche Nutzung und Verwendung ebenso wie die Errichtung entlang der Bahnstrecken untersucht werden. Die Finanzierung soll aus den Mitteln des Klima- und Energiefonds, der ASFINAG und der ÖBB sichergestellt werden.
• Seit Jahren unverändert gestaltet sich der Bereich Geothermie in Österreich. Im bayerischen Unterhaching ist dieser Tage das größte Erdwärmekraftwerk Deutschlands ans Netz gegangen, welches für ca. 10.000 Einwohner Energie liefert. Dieses Pilotprojekt ist zu beobachten und hinsichtlich der Umsetzung in Österreich zu prüfen.
17. Ökostromgesetz
• Das Ökostromgesetz wird derzeit gemäß der Regierungsklausur und Ministerrat in Eisenstadt (11. Juli 2007) evaluiert und das BMWA soll im Herbst einen Novellen-Entwurf vorlegen.
• Faktum ist, dass die bestehenden Ökostromfördermöglichkeiten nicht ausgeschöpft werden. Hier gilt es zu evaluieren, was die Gründe dafür sind und wo zukünftige Ökostromschwerpunkte gesetzt werden sollten. Das derzeitige Budget ist von 17 Mio. Euro auf 21 Mio. Euro anzuheben.
• Ökostrom ist ein wichtiger, wenngleich kostenintensiver Teil des Klimaschutzes. Österreich ist auf gutem Weg, das 10 % Ökostrom-Ziel aus den geförderten neuen Erneuerbaren Energieträgern Windkraft, Biomasse, Biogas, Photovoltaik zu erreichen - wir wollen den weiteren Ausbau dort, wo noch vernünftige Potenziale darstellbar sind.
• In einer Evaluierung, deren Endbericht Mitte Oktober 2007 vorliegen wird, sollen die entsprechenden Ökostrompotenziale unter Einbeziehung der jeweiligen Kosten und deren Entwicklung, des effizienten Energieeinsatzes, des CO2-Beitrages zum Klimaschutz, der Rohstoffverfügbarkeiten, von Fragen der technischen Perspektiven und der regionalen Wertschöpfung erhoben werden.
• Es sollen sowohl die Erhaltung effizienter Bestands-Anlagen als auch der weitere Aufbau neuer Anlagen unter Berücksichtigung der Aufbringungsverteilung (Konsumenten, Gewerbe, Industrie) gewährleistet werden.
• Es soll bei gleichzeitiger Tarifneugestaltung eine Adaptierung der Tariflaufzeit für Neuanlagen bei Beibehaltung der Tarif-Degression geprüft werden. Dabei ist eine differenzierte Laufzeit je Energieträger zu prüfen. Gleichzeitig soll für Altanlagen bei Erbringung entsprechender Effizienzkriterien (insbesondere Mindestbrennstoff-Wirkungsgrad ≥ 60 % und andere Kriterien) die Laufzeitverlängerung (derzeit 11,25 Jahre) vorgesehen werden.
• Da derzeit die verfügbaren Mittel der Ökostromförderung nicht ausgeschöpft werden, müssen die Projektvorlaufzeiten nach Vorlage des Evaluierungs-Endberichts abgebaut werden.
• Die neuen Rahmenbedingungen für bereits bestehende Biogasanlagen sollen ein langfristig wirtschaftliches Betreiben sicherstellen.
• Ziel des neuen Ökostromgesetzes ist es, im Bereich der Umwelttechnikindustrie die Zahl der Arbeitsplätze auf 50.000 zu erhöhen.
• Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Wirtschaft ist eine Einbeziehung des Ökostromzuschlages in den 0,5 %-Deckel vom Nettoproduktionswert vorzusehen. Im Übrigen soll die Einbeziehung neuer Ökostromanlagen zur Stromproduktion aus Lauge in das Ökostromförderregime ermöglicht werden.
• Der Ökostrom-Förderdeckel ist entsprechend den oben definierten Potenzialen und Ökostromzielen gegebenenfalls anzupassen, wobei die jeweiligen Reduktionskosten pro eingesparter Tonne CO2 angemessen zu berücksichtigen sind. Des Weiteren sind die gesetzlichen Zahlungsverpflichtungen (Zählpunktpauschale) der Ökostromanlagenbetreiber zu prüfen.
• Die Brennstoffausnutzung insbesondere für bestehende Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen soll - im Sinne einer Erhöhung der Energieeffizienz - gefördert werden, sodass kein finanzieller Verlust gegenüber der bisher angewandten reinen Stromproduktion entsteht.
Kapitel Forschung und Lehre
18. Klima- und Energiefonds
• Die Mittel des Energiefonds - in Summe 500 Mio. Euro bis 2010 - werden jährlich auf Basis von Empfehlungen des Expertenbeirats zur Verwirklichung einer nachhaltigen Energieversorgung und der Reduktion der Treibhausgasemissionen (Kyoto Zielerreichung) zur Verfügung gestellt.
• Anregungen:
1. Schwerpunktsetzung auf jene Technologien, in denen Österreich eine Führungsrolle inne hat, wie z.B. Umwelt- und Energietechnologie.
2. Forschungsschwerpunkt als Sicherstellung zur Absicherung des österreichischen Know How-Vorsprungs, um eine Signalwirkung und einen Multiplikatoreffekt zu erzielen.
• Die neue Geschäftsführung wird aufgefordert, die Grundlagen für die weitere strategische Ausrichtung des Fonds zu erarbeiten und die Jahresprogrammplanung 2008 vorzunehmen.
• Österreich ist in Europa Vorreiter bei der klima- und umweltgerechten Sanierung alpiner Bauten, was bereits im erfolgreichen Schutzhüttenprogramm der Bundesregierung zu Grunde gelegt wurde. Die alpinen Vereine stellen mit ihren über 540 Schutzhütten die Infrastruktur zur Verfügung. Aufgrund ihrer exponierten Lage sind alpine Schutzhütten noch mehrheitlich auf fossile Brennstoffe für Strom- und Wärmeerzeugung angewiesen. Durch einen energiesparenden Neubau anstelle eines Altobjektes oder eine entsprechende Sanierung bestehender alpiner Schutzhütten kann eine nachweisbare Reduktion der CO2 Emissionen und eine Steigerung der Energieeffizienz erreicht werden. Es soll im Rahmen des Klima- und Energiefonds gezielt die Umsetzung und Marktdurchdringung von Energie- und Klimaschutztechnologien für eine Energieautarkie der Schutzhütten gefördert werden.
19. CCS-Technologie (Abscheidung und Speicherung von CO2)
• Erarbeitung einer österreichischen Position, um einen stabilen Rechtsrahmen auf europäischer Ebene zu entwickeln. Mit einem Richtlinen-Vorschlag 2007 der Europäischen Kommission ist zu rechnen.
• Die Integrität der Lagerstätte sowie der Bohrlöcher, wie auch das Langzeitmonitoring und der Lagerstättenschutz sind von besonderer Bedeutung bei der Umsetzung von CCS, EOR und EGR (Maßnahmen zur Verbesserung der Erdöl- Erdgasgewinnung) auf der Basis des geltenden Berg- und Umweltrechts.
20. Domestic & Offset
• Domestic Offset Projects oder nationale Ausgleichsprojekte stellen eine zusätzliche Möglichkeit zur Erzielung von Emissionsreduktionen dar. In den USA, Australien, Kanada und Neuseeland wurden bereits erste Domestic Offset Projects umgesetzt. Anhand der Erfahrungen in anderen Ländern soll der Einsatz von nationalen Ausgleichsprojekten in Österreich überprüft werden.
21. Schulen
• Schüler sollen zum Energiesparen erzogen werden. Die Schulen in Österreich müssen eine besondere Voreiterrolle in Bezug auf die Diskussion rund um das Thema Klimaschutz und Energieeffizienz einnehmen. In Zukunft sollen die Lehrpläne der österreichischen Schulen dahingehend adaptiert werden, dass dem Klimaschutz sowohl im theoretischen als auch im praktischen Unterricht (Projektunterricht) verstärkt Rechnung getragen wird. Energieeffizienz soll im Schulalltag eine wesentliche Rolle spielen. Als Anschauungsobjekte dienen Solarpanelle und Solaranlagen. Im Lehrbetrieb sollen Funktion und Bauweise von Thermoverglasungen, biologischen Baustoffen (Hanf, Wolle, Kork etc.) vermittelt werden. Um die Wechselwirkung zwischen CO2 und Temperatur zu veranschaulichen, sollen verstärkt CO2-Sensoren in Klassenzimmern Anwendung finden.
• Seit 1998 haben sich österreichweit über 140 Schulen zur Klimabündnispartnerschaft entschlossen. Ziel muss es sein, dass sich in dieser Gesetzgebungsperiode jede Schule in Österreich mit einem Klimaschutzschwerpunkt beschäftigt.
• Um den Schülern die verschiedenen Auswirkungen der Mobilität zu veranschaulichen, soll im Unterricht die CO2-Bilanz der verschiedenen Schulwege berechnet werden.
• Derzeit beteiligen sich ca. 50 % der Schulen in Österreich an der Schulmilchaktion. Dieses Potenzial soll in den nächsten Jahren um weitere 20 % ausgedehnt werden. Zusätzlich soll im Jahr 2008 eine Schulobstaktion mit regionalen Obstprodukten gestartet werden."
In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag dem Umweltausschuss zuzuweisen.