41/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 29.11.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der
Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Vilimsky Kolleginnen und Kollegen
betreffend
Finanzierung von Raucher-Entwöhnungskuren aus den Mitteln der
Tabaksteuer.
Statt Schritt für Schritt eine „politischen
Kriminalisierung" von Rauchern
herbeizuführen,
ist vielmehr danach zu trachten, entwöhnungswilligen Rauchern von
staatlicher Seite bestmöglich zu helfen, von diesem Laster wegzukommen.
Raucher
aus
dem öffentlichen Leben zu „verbannen" stellt keine effektive
Motivation für ein
rauchfreies
Leben dar. In diesem Lichte ist auch das in Diskussion stehende,
allgemeine
Raucherverbot in Gastronomie-Betrieben abzulehnen.
Laut einer Studie der Welt-Gesundheits-Organisation
(WHO) wollen mehr als die
Hälfte der geschätzten 2,3 Mio. Raucher in Österreich mit dem
Rauchen aufhören.
Hohe
Kosten für Ersatzprodukte sowie Entwöhnungskuren, die ja auch keinen
Erfolg
garantieren können, halten zahlreiche Raucher davon ab, den sicher nicht
einfachen
Weg
zum Nichtraucher zu gehen. Nach dem Motto „Hilfe statt Verbote" soll
aus den
Mitteln
der Tabaksteuer ein eigener Fonds dotiert werden, welcher
entwöhnungswilligen
Rauchern eine finanzielle Unterstützung bei der Finanzierung
von
Entwöhnungskuren und Ersatzprodukten bietet.
Diese Entwöhnungskuren sind aus den Mitteln eines
neu einzurichtenden Fonds zu
finanzieren.
Sinnvollerweise soll dazu auf die Einnahmen durch die Tabaksteuer
zurückgegriffen
werden. Zumindest ein Teil dieser Einnahmen soll zweckgebundene
Verwendung
finden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine
Regierungsvorlage
vorzulegen,
mit welchem ein Fond aus den Mitteln der Tabaksteuer, zur
Sicherstellung
der Finanzierung von Raucher-Entwöhnungskuren, eingerichtet wird."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss beantragt.