41/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 29.11.2006
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Vilimsky Kolleginnen und Kollegen
betreffend Finanzierung von Raucher-Entwöhnungskuren aus den Mitteln der
Tabaksteuer.

Statt Schritt für Schritt eine „politischen Kriminalisierung" von Rauchern
herbeizuführen, ist vielmehr danach zu trachten, entwöhnungswilligen Rauchern von
staatlicher Seite bestmöglich zu helfen, von diesem Laster wegzukommen. Raucher
aus dem öffentlichen Leben zu „verbannen" stellt keine effektive Motivation für ein
rauchfreies Leben dar. In diesem Lichte ist auch das in Diskussion stehende,
allgemeine Raucherverbot in Gastronomie-Betrieben abzulehnen.

Laut einer Studie der Welt-Gesundheits-Organisation (WHO) wollen mehr als die
Hälfte der geschätzten 2,3 Mio. Raucher in Österreich mit dem Rauchen aufhören.
Hohe Kosten für Ersatzprodukte sowie Entwöhnungskuren, die ja auch keinen Erfolg
garantieren können, halten zahlreiche Raucher davon ab, den sicher nicht einfachen
Weg zum Nichtraucher zu gehen. Nach dem Motto „Hilfe statt Verbote" soll aus den
Mitteln der Tabaksteuer ein eigener Fonds dotiert werden, welcher
entwöhnungswilligen Rauchern eine finanzielle Unterstützung bei der Finanzierung
von Entwöhnungskuren und Ersatzprodukten bietet.

Diese Entwöhnungskuren sind aus den Mitteln eines neu einzurichtenden Fonds zu
finanzieren. Sinnvollerweise soll dazu auf die Einnahmen durch die Tabaksteuer
zurückgegriffen werden. Zumindest ein Teil dieser Einnahmen soll zweckgebundene
Verwendung finden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage
vorzulegen, mit welchem ein Fond aus den Mitteln der Tabaksteuer, zur
Sicherstellung der Finanzierung von Raucher-Entwöhnungskuren, eingerichtet wird."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss beantragt.