411/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 17.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hofer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Transatlantic Free Trade Area

Mit dem am 30. April 2007 in Washington unterzeichneten Rahmenabkommen zur Errichtung einer transatlantischen Wirtschaftsgemeinschaft droht Europa noch mehr in die Abhängigkeit der USA zu geraten.

Für die FPÖ ist es problematisch, dass mit der EU-Ratspräsidentin Merkel und Kommissionspräsident Barroso zwei in dieser Funktion demokratisch nicht legitimier- te Personen ein Abkommen unterzeichnen, das für die europäische Staatengemein- schaft und jeden einzelnen Europäer weitreichende Folgen haben könnte.

Das Ziel des bis 2015 anvisierten transatlantischen Binnenmarktes liegt auf der Hand: Großkonzerne sollen entlastet werden, billiger produzieren und von Zöllen oder gegenseitigen Kontrollen ungehindert Waren und Dienstleistungen austauschen können.

Die überwältigende Mehrheit der Europäer wünscht sich mehr Unabhängigkeit von den USA.

Deshalb tritt die FPÖ auch entschieden gegen die Errichtung der eingangs erwähn- ten transatlantischen Freihandelszone (TAFTA = Transatlantic Free Trade Area) ein.

Besonders betont wird in der am 30. April 2007 unterfertigten „Rahmenvereinbarung zur Vertiefung der transatlantischen Wirtschaftsintegration zwischen den USA und der EU", neben dem freien Handel und dem Wettbewerb, die „Achtung der Eigen- tumsrechte", vor allem der geistigen Eigentumsrechte, sprich: von Patenten.

Während aber bezeichnenderweise die Europäische Union eine Studie finanzierte, die bestehende Handels- und Investitionshemmnisse aufzeigen soll, werden vom Abbau solcher Hemmnisse vor allem US-Konzerne profitieren.

Das Rahmenabkommen geht auf die Wirtschaftsinitiative von EU und USA aus dem Jahr 2005 zurück. Hier wurde bereits eine verstärkte Kooperation bei Regulierungs- und Standardisierungsfragen und beim Schutz geistiger Eigentumsrechte vereinbart.

War die Europäische Kommission damals noch eher skeptisch gegenüber den Plä- nen einer transatlantischen Freihandelszone, so hat sich diese Einstellung zwischen- zeitlich offenbar grundlegend geändert.

Schon in den 1990er-Jahren gab es vergleichbare Pläne, die damals am Widerstand Frankreichs scheiterten, weil eine totale US-Dominanz in den Bereichen Landwirt- schaft, Medien und Kultur befürchtet wurde.

Der Agrarsektor sieht sich mit dem Ansturm der Grünen Gentechnik der zweiten von den USA ausgehenden landwirtschaftlichen Revolution ausgesetzt.

Tatsächlich scheint es den USA, neben generellen Vorteilen für ihre auf die Erobe- rung neuer Märkte zugeschnittene Industrie, hauptsächlich darum zu gehen, den Eu- ropäern endgültig die großflächige Freisetzung von GVO-Saatgut aufzuzwingen. Schließlich sehen die Pläne für den Transatlantischen Markt auch gemeinsame Zu- lassungskriterien vor. Wenn sonach US-Behörden bestimmen, was in Europa ange- baut und also verzehrt werden darf, kann und soll, werden nationale Gentechnikver- bote, wie wir sie bislang in Österreich haben, irrelevant sein.

Die FPÖ warnt davor, die Verbindung zwischen harmonisierten Zulassungen und eines an US-Maßstäben orientierten Patentrechts mit den Aktivitäten der Gen- Industrie klein zu reden. Hier droht unser freier Bauernstand in die ausweglose Leib- eigenschaft profitorientierter US-Konzerne geführt zu werden.

Die jetzt vorliegende Rahmenvereinbarung weist im Zusammenspiel mit der schlei- chenden Gentechnik-Zulassung in Europa in eine unmißverständliche Richtung. An der Grünen Gentechnik soll der transatlantische Binnenmarkt nicht scheitern. Um zur Stunde X vollendete Realitäten vorweisen zu können, die jede weitere Diskussion überflüssig machen, ist die klammheimliche Etablierung der genmodifizierten Land- wirtschaft natürlich die ideale Voraussetzung.

Und hier schließt sich auch der Kreis, den die besondere Betonung der Patente eröffnete. Denn gentechnisch veränderte Organismen, also auch Nutzpflanzen, sind patentiert. Für ihren Einsatz sind hohe Lizenzgebühren zu entrichten - Profite für die Patenthalter der US-Gen-Multis, das Ende für den freien, selbstbestimmten Bauern- stand.

Aber nicht nur deshalb die Herausstreichung des „geistigen Eigentums". Patente auf Leben erstrecken sich längst auch auf tierische und menschliche DNA. Der US- Konzern Monsanto etwa hat in über 160 Staaten ein Patent auf eine auch natürlich in Zuchtschweinen vorkommende Gensequenz angemeldet. Wird das Patent erteilt, müssen sämtliche Schweinezüchter, deren Tiere besagtes Gen aufweisen - und das tun sie zu einem hohen Prozentsatz - plötzlich Lizenzgebühren an einen US- Konzern berappen. Für viele Züchter wäre das der wirtschaftliche Ruin.

Mit seinen „Schweine-Patenten" WO 2005/015989 und WO 2005/017204 käme Mon- santo seinem Ziel der Weltmarkteroberung zum Zwecke der Errichtung einer globa- len Nahrungsmitteldiktatur einen entscheidenden Schritt näher.

Es wird eine Lawine geistiger Eigentumsrechte im Bereich Biotechnologie auf Europa niederbrechen. Die Zahl der angemeldeten / erteilten Patente liegt in den USA sehr viel höher als in Europa. Aber auch in der EU liegt sie bereits im zig-Tausend- Bereich. In Österreich dagegen wurden 2006 ganze zwei Patente erteilt, die unter die Biotechnologiepatentrichtlinie fallen. Es läßt sich demnach denken, mit welcher Wucht uns die Welle gentechnisch veränderter Organismen (GVOs) und der Grünen Gentechnik treffen wird, ist sie einmal entfesselt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Be- richt zuzuleiten, der die Tragweite der am 30.04.2007 in Washington unterzeichneten Rahmenabkommen zur Errichtung einer transatlantischen Wirtschaftsgemeinschaft in allen Bereichen vom Patentrecht bis zum Einsatz von gentechnisch veränderten Or- ganismen darstellt."