412/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 17.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Themessl

und weiterer Abgeordneten

betreffend Zweckwidmung der Mineralölsteuer

Die Mineralölsteuer ist eine mengenabhängige Verbrauchssteuer, die mit einem fixen Betrag pro Liter Mineralöl, Kraftstoff oder Heizöl auf den Nettopreis aufgeschlagen wird. Sie wurde zuletzt zum 1.7.2007 erhöht und beträgt seitdem 44,7 Cent pro Liter Benzin und 34,7 Cent pro Liter Diesel.

Die Mineralölsteuer zählt zu den wichtigsten gemeinschaftlichen Bundesabgaben. Mehr als die Hälfte davon wird vom Pkw-Verkehr aufgebracht. Die Mineralölsteuer war jahrzehntelang das wichtigste Finanzierungsinstrument für den Straßenbau und die Straßenerhaltung in Österreich. Die zweckgebundenen Einnahmen entsprachen ungefähr dem Straßenbaubudget. Im Jahr 1987 wurde diese Zweckbindung der Mineralölsteuer aufgehoben. Seither fließen diese Einnahmen in das allgemeine Bundesbudget.

Die Koalitionspartner haben eines ihrer Wahlversprechen schon vor Aufnahme der Regierungsarbeit gebrochen. Entgegen früherer Aussagen wurde die Mineralölsteuer (MöSt) erhöht und somit der Autofahrer einer weiteren finanziellen Belastung ausgesetzt.

Die Steuereinnahmen betrugen 2006 bei der Mineralölsteuer 3,553 Mrd. EUR (2005: 3,565 Mrd. EUR). Diese sollten in die dringend notwendigen Sanierungen, Lückenschlüsse und Ausbauarbeiten investiert werden. Eine gute Infrastruktur stärkt den Wirtschaftsstandort. Der Verkehr wird enorm zunehmen und Berechnungen zum Beispiel für die Strecke Wien - St. Pölten ergeben, dass man von einer zusätzlichen Belastung bis 2015 von 50 % mehr PKW und 130 % mehr LKW ausgeht.

Die österreichischen Autofahrer zahlen mit rund 11,3 Milliarden Euro mehr als das Dreifache pro Jahr in das Bundesbudget ein, als für Straßenbau und Straßenerhaltung ausgegeben wird. Weiters ist zu bemerken, dass außerhalb des Bundeshaushaltes in der Konzernbilanz der Autobahnen-und Schnellstraßen- Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) Verbindlichkeiten in Höhe von 10,164 Mrd. EUR ausgewiesen werden (Quellen: Geschäftsbericht des ASFINAG Konzerns 2006).


Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, ehestbaldig die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und dafür Sorge zu tragen, dass so rasch wie möglich die Zweckwidmung der Mineralölsteuer für die Infrastruktur umgesetzt wird."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss beantragt.