421/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 17.10.2007
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Zwerschitz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend inhaltliche Schwerpunkte im Rahmen der Novellierung des Jugendwohl­fahrtsgesetzes

 

Das von der Bundesregierung angekündigte große „Maßnahmenpaket“ zum Jugendwohlfahrtsgesetz, das sich derzeit im Begutachtungsverfahren befindet, beinhaltet im Wesentlichen nichts weiter als eine Präzisierung administrativer Abläufe – Stichwort Datenschutz, Aktualisierung der Terminologie, Standardisierung der Aufgaben der Kinder- und Jugendanwaltschaften – und lässt inhaltliche Visionen völlig vermissen. Dabei gäbe es einiges zu tun:

Kinder und Jugendliche sollen mit dem Recht versehen werden, sich an die Jugendwohlfahrt zu wenden, und nicht als Bittsteller auftreten müssen. Weiters ist es unabdingbar, auch Kinder und Jugendliche über sämtliche rechtlichen Möglichkeiten zu informieren und (insbesondere negative) Entscheidungsprozesse transparent zu gestalten.

Die präventiven Angebote der Jugendwohlfahrt sind zu optimieren. Zu nennen sind insbesondere eine höhere Dotation von Schulsozialarbeit und Elternausbildung oder die Errichtung von Elternkompetenzzentren.

Die Durchführungsbestimmungen im Jugendwohlfahrtsgesetz sind kinderfreundlich zu überarbeiten, sodass der Text auch von den AdressatInnen verstanden werden kann.

Die Verwaltungspraxis bedarf der Vereinheitlichung. Es dürfen keine Diskriminierungen aufgrund regionaler Unterschiede in der Gesetzesanwendung und -auslegung entstehen.

Auch im Jugendwohlfahrtsgesetz bedarf es des direkten Bezugs auf die – hoffentlich bald in den Verfassungsrang erhobene – UN-Konvention über die Rechte des Kindes.

Falls notwendig, soll die Jugendwohlfahrtszuständigkeit auf Menschen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr ausgeweitet werden. Analog zur Familienbeihilfe muss auch die Zahlung von Unterhaltsvorschüssen bis zur Erreichung des Selbsterhalts möglich sein.

Pflegeeltern dürfen keine billige Alternative zu anderen Formen der Unterbringung sein, weshalb deren soziale Absicherung, etwa in Form eines Anstellungsverhältnisses, zu beachten ist.

Weiters sind im Fall der Fremdunterbringung von Kindern die Qualitätsstandards der europäischen Plattform quality4children zu berücksichtigen.

So begrüßenswert eine Entschlackung und Präzisierung des Jugendwohlfahrtsgesetzes ist, so fehlt doch die inhaltliche Weiterentwicklung der Materie.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage betreffend die Novellierung des Jugendwohlfahrtsgesetzes vorzulegen, das nicht nur administrative Regelungen zum Inhalt hat (wie der derzeitige Ministerialentwurf 39/ME), sondern die in der Begründung angeführten inhaltlichen Punkte berücksichtigt und umsetzt.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.