424/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 17.10.2007
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Lichtenecker, Freundinnen und Freunde
betreffend der Totalreform des Ökostromgesetzes
Das wesentliche Ziel des Ökostromgesetzes besteht darin, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes den Anteil der Erzeugung von elektrischer Energie in Anlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger in einem Ausmaß zu erhöhen, dass im Jahr 2010 der in der Richtlinien 2001/77/EG angegebene Zielwert von 78,1% erreicht wird.
Bis jetzt hat die österreichische Klimaschutzpolitik versagt. Die Treibhausgas-emissionen hätten seit 1990 um 13% reduziert werden müssen, stattdessen liegt Österreich 36% vom Kyoto-Ziel entfernt. Österreich hat dringenden Handlungsbedarf: seit Vorliegen der jüngsten UN-Weltklimaberichte ist unbestritten, dass es spätestens bis zum Jahre 2020 weltweit zu einer radikalen Trendumkehr und zu einem Sinken der Kohlendioxid-Emissionen kommen muss, um die drohende globale Erwärmung und die daran knüpfenden katastrophalen Auswirkungen zu begrenzen
Österreich braucht die Energiewende: Raus aus Öl, Kohle und Gas rein in Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger!
Ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz ist die Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energieträger. Die Energieaufbringung macht rund 18 % der österreichischen Treibhausgasemissionen aus. Derzeit steigt der österreichische Stromverbrauch unaufhaltsam weiter an, seit 1990 hat er um rund ein Drittel zugenommen, gleichzeitig sinkt der Anteil erneuerbarer Energieträger an der Stromerzeugung. Im Jahre 1997 betrug der erneuerbare Energieanteil am Gesamtstromverbrauch noch 70%, 2005 lag dieser Anteil nur mehr bei 57,5%.
Mit dem derzeitigen Ökostromgesetz und den unzureichenden Bemühungen im Bereich Energieeffizienz wird weder das mit Österreich vereinbarte EU-Ziel von 78,1% bis 2010 noch das Regierungsziel von 80% bis 2010 erreicht. Die Novelle des Ökostromgesetzes im Jahr 2006 hat den Ausbau verhindert statt zu fördern. Bsp. Windkraft: Während mit dem alten Ökostromgesetz in Österreich von Juli 2005 bis Juni 2006 182 Windräder mit 347 MW aufgestellt wurden, wurden seit 1. Juli 2006 nur zwei Anlagen errichtet.
Ein funktionierendes Ökostromgesetz, wie in Deutschland das Gesetz für Erneuerbare Energien, leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Versorgungssicherheit, zudem schafft es großartige Chancen für die Wirtschaft und zehntausend neue Arbeitsplätze in Österreich. In Deutschland hat sich die Zahl der Arbeitsplätze in der Energiebranche von 160.000 im Jahr 2005 auf 234.000 im Jahr 2006 nahezu verdoppelt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
werden aufgefordert, umgehend eine Novellierung des Ökostromgesetzes nach dem Vorbild des Deutschen Erneuerbaren Energien Gesetz vorzubereiten.
Wesentliche Eckpunkt des neuen Ökostromgesetzes sind:
· Erhöhung der Förderdauer für die Betreiber von Ökostromanlagen (20 Jahre)
· Angemessene Tarife mit Indexanpassung
· Generelle Abnahmepflicht für Ökostrom
· Aufhebung der Deckelung der Fördermittel
· Festgelegte Energieeffizienzkriterien für die Umsetzung der einzelnen Projekte um die Kosten der Ökostromförderung in vertretbarem Rahmen zu halten und Innovation und Technologieentwicklung zu unterstützen
Im künftigen Ökostromgesetz dürfen keine fossilen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und mittelgroße Wasserkraftwerke gefördert werden.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie vorgeschlagen.