437/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 17.10.2007
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Josef Bucher, Ing. Peter Westenthaler

Kollegin und Kollegen

 

betreffend Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmensgewinn

 

Derzeit herrschen in der Arbeitswelt große Missverhältnisse zwischen überproportional steigenden Unternehmensgewinnen auf der einen und deutlich geringer steigenden Arbeitseinkommen auf der anderen Seite.

Der Lohnanteil am Volkseinkommen sank in den letzten Jahrzehnten stetig von 72 % auf derzeit nur mehr 58 % im Jahr 2004. Gleichzeitig stieg der Anteil an Besitzeinkommen und der Einkünfte aus Finanzvermögen.

 

Damit nicht nur die Unternehmensgewinne steigen (im ersten Halbjahr 2007 um durchschnittlich 32,7 %), sondern sich auch die Löhne und Gehälter entsprechend erhöhen, hat das BZÖ als erste Partei in Österreich bereits im Dezember 2006 das Investivlohn-Modell zur Diskussion gestellt. Mittlerweile wurde die Idee einer Mitarbeiterbeteiligung auch von den Regierungsparteien übernommen. Zuletzt hat Vizekanzler ÖVP-Obmann Molterer die Mitarbeiterbeteiligung im ORF-„Sommergespräch“ am 28. August 2007 – unrichtigerweise –als seine Idee reklamiert.

 

In Entsprechung einer modernen, gleichberechtigt auf die partnerschaftlichen Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ausgerichteten Politik tritt das BZÖ für die verstärkte Implementierung von erfolgs- und gewinnorientierten Modellen der Mitarbeiterbeteiligung in Unternehmen ein. Deshalb fordert das BZÖ eine breite und intensive Debatte über Mitarbeitergewinnbeteiligungsmodelle um den Mitarbeitern zusätzlich zu ihren Nominallohn einen wohlverdienten Anteil am Gewinn des Unternehmens zu geben.

 

Eine solche Gewinnbeteiligung könnte als 15. Monatsgehalt an die Mitarbeiter ausgeschüttet werden!

 

Während die durchschnittlichen Lohnerhöhungen und Einkommenszuwächse für Arbeitnehmer in Österreich bei rund 2 bis 3 Prozent liegen, was die Reallöhne bedingt durch die Inflation kaum steigen lässt, könnten Arbeitnehmer über eine Beteiligung am Unternehmensgewinn stärker vom Wirtschaftswachstum profitieren.

 

Positive externe Effekte:

 

 

Voraussetzung für die Bereitschaft der Unternehmen, Teile ihres Gewinns an die Mitarbeiter auszuschütten ist allerdings eine entsprechende steuerliche Begünstigung. Das BZÖ fordert daher eine sowohl für Unternehmen als auch für die Beschäftigten steuerlich geförderte Mitarbeitergewinnbeteiligung, damit diese Maßnahme voll einkommenserhöhend wirksam wird.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zu übermitteln, mit den eine sowohl für die Unternehmen als auch für die Beschäftigten steuerlich geförderte Mitarbeitergewinnbeteiligung umgesetzt wird.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.

 

 

 

Wien, am 17. Oktober 2007