438/A XXIII. GP

Eingebracht am 17.10.2007
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Antrag

 

der Abgeordneten Josef Bucher, Ing. Peter Westenthaler

Kollegin und Kollegen

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

 

Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl.Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 45/2007, wird wie folgt geändert:

 

1. § 68 Abs. 1 lautet:

 

„(1) Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind insgesamt bis

360 Euro monatlich steuerfrei.“

 

 

2. § 68 Abs. 2 lautet:

 

„(2) Zusätzlich zu Abs. 1 sind Zuschläge für

Überstunden im Ausmaß von höchstens 50 % des Grundlohns steuerfrei.“

 

 

3. Nach § 133 wird folgender § 134 eingefügt:

 

„§134. § 68 Abs. 1 und Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2007 tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.“

 


Begründung:

 

Trotz der derzeitigen Situation steigender Wachstumsraten und damit verbundener steigender Steuereinnahmen stagniert aufgrund des Rückgangs der Realeinkommen die Kaufkraft der Österreicher.

 

Diese Tatsache gefährdet den aufstrebenden und leistungsorientierten Mittelstand, der durch die immer weiter aufgehende Einkommens- und Steuerbelastungsschere massiv belastet wird. Dazu kommt, dass gerade die mittleren Einkommensbezieher durch die gegenwärtig vorherrschende inflationäre und bloß exportwachstumsorientierte Wirtschaftssituation eine schleichende Schlechterstellung in Form von realen Einkommenseinbußen erfahren.

 

Diesen österreichischen Leistungsträgern als Rückgrat der österreichischen Wirtschaft und Gesellschaft und als Garant sozialer und gesellschaftspolitischer Stabilität steht ein Teil des konjunkturellen Aufschwungs zu.

 

Ein sofortiges Steuersenkungsprogramm ist das Gebot der Stunde, denn die Kaufkraft der Leistungsträger ist nur gering gestiegen, wobei gerade eine Kaufkraftstärkung für eine starke Binnenkonjunktur (welche langfristiges und stabiles Wirtschaftswachstum sichert) und eine effiziente Verteilungsgerechtigkeit ist.

Es besteht die Gefahr, dass es bei Nachlassen der guten Konjunktur unmöglich wird, wirksame Maßnahmen zu setzen.

 

Wenn sich Leistung in diesem Land wieder lohnen soll, wäre insbesondere eine deutlich spürbare Entlastung der Überstunden erbringenden Leistungsträger erforderlich.

Insgesamt leisten mehr als 764.000 Österreicher Überstunden. Durch die vom BZÖ geforderte Steuerfreistellung der Überstundenzuschläge wird diese Gruppe der fleißigen und arbeitswilligen Österreicher um rund 300 Mio. € jährlich entlastet, was einer durchschnittlichen Entlastung von über 392 € für jeden Überstunden leistenden Arbeitnehmer gleichkommt.

 

Diese Maßnahme zur Leistungsförderung verringert nicht nur den Anreiz zur illegalen Schwarzarbeit sondern gibt einen Ansporn zu Mehrarbeit und wird sich dadurch positiv auf das Wachstum der Gesamtwirtschaft auswirken. Gleichzeitig könnte sie auch dem für die  österreichischen Unternehmen immer stärker werdenden Facharbeitermangel entgegen wirken.

 

Die Entlastung der Fleißigen, durch Aufhebung der Besteuerung von Überstundenzuschlägen nach dem BZÖ „Steuern senken. Jetzt!“ – Steuersenkungsprogramm, ist die richtige Sofortmaßnahme zur richtigen Zeit.

 

Die Finanzierung der Kosten dieser steuerlichen Maßnahme, welche sich auf rund 300 Mio. € belaufen werden, wird durch die überplanmäßigen Steuermehreinnahmen ermöglicht.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen sowie die Durchführung einer ersten Lesung binnen dreier Monate verlangt.

 

 

Wien, am 17. Oktober 2007