440/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 17.10.2007
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Entschließungsantrag
Gemäß § 26 GOG-NR
der Abgeordneten Rosenkranz,
Strache, Weinzinger
und weiterer
Abgeordneter
betreffend Inflationsanpassung der österreichischen Familienleistungen
Im Unterschied zu den Pensionen werden Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und der Kinderabsetzbetrag nicht regelmäßig erhöht, um die Inflation abzugelten. Da 2002 das Kinderbetreuungsgeld eingeführt wurde, sei hier nur der Zeitraum 1.1.2002 bis 31.12.2007 behandelt.
Zur eingetretenen inflationsbedingten Preissteigerung seit 2002:
Jahr Inflation Σ Inflation Preisentwicklung
2001 - - 100,00 Index 2001 = 100
2002 1,8% 1,8% 101,80
2003 1,3% 3,1% 103,12
2004 2,1% 5,2% 105,29
2005 2,3% 7,5% 107,71
2006 1,5% 9,0% 109,33
2007 1,9% 10,9% 111,41 (Prognose WKO, 9/07)
2008 2,0% 12,9% 113,63 (Prognose WKO, 9/07)
Die Wertverluste im Einzelnen:
Kinderbetreuungsgeld: 2002: 14,53 Euro pro Tag - bisher nicht erhöht 0,00 %
Preissteigerung: 2002 bis Ende 2007: 11,41%
Wertverlust in Euro am 1.1.2008 gegenüber 2002: 605,12 € pro Jahr
Kinderbetreuungsgeld: 2002: 50,90 Euro pro Monat - bisher nicht erhöht 0,00 %
Preissteigerung: 2002 bis Ende 2007: 11,41 %
Wertverlust in Euro am 1.1.2008 gegenüber 2002: 69,69 € pro Jahr
Familienbeihilfe: 2003: 105,40 Euro pro Monat bisher nicht erhöht 0,00 %
Preissteigerung: 2003 bis Ende 2007: 9,43 %
Wertverlust in Euro am 1.1.2008 gegenüber 2003: 119,27 € pro Jahr
Gesamtwertverlust
der Familienleistungen für Anspruchsberechtigte für das Kinder-
betreuungsgeld seit 2002 bis Ende
2007:
794.08 Euro pro Jahr
Der Verlust, der durch die unterlassenen Erhöhungen der Familienleistungen in den letzten Jahren für die Familien entstanden ist, hat mittlerweile eine Höhe erreicht, die eine nun durchzuführende Anpassung nicht nur rechtfertigt, sondern auch dringend erfordert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die
Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage
vorzulegen,
welche vorsieht, dass das Kinderbetreuungsgeld, die Familienbeihilfe und der
Kinderabsetzbetrag in einem Ausmaß erhöht werden, welches den
Wertverlust, der durch
unterlassene Anpassungen in den
letzten Jahren entstanden ist, ausgleicht."
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzauschuss ersucht.