441/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 17.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Gemäß § 26 GOG-NR

der Abgeordneten Hofer, Rosenkranz, Kickl
.  und weiterer Abgeordneter

betreffend gerechte Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten

Die Leistungsfähigkeit unseres Pensionssystems steht in direktem Zusammenhang mit den familienpolitischen Rahmenbedingungen. Eine ausreichende Berücksichtigung der Kinderzahl im Steuer- und Pensionsrecht sowie durch Direktzahlungen ist kein selbstloses Geschenk des Staates, sondern ein den Eltern zustehender Ausgleich für die unersetzlichen Leistungen, die sie mit der Betreuung ihrer Kinder für die Allgemeinheit erbringen. Dieser Leistungsausgleich darf sich nicht auf Eltern mit geringen Einkommen beschränken, sondern muss auch Familien des Mittelstandes ermöglichen, sich ohne drastische Einbußen im Lebensstandard für eine größere Kinderzahl zu entscheiden.

Vor allem durch das Pensionssystem werden österreichische Familien grob benachteiligt, indem der Beitrag der Eltern für den Fortbestand eben dieses Pensionssystems heute im Pensionsrecht nur völlig unzureichend berücksichtigt wird. In unserem Pensionssystem, nach dem so genannten "Umlageverfahren", werden die eingezahlten Beiträge nämlich zur Zahlung der Pension der Eltern der heute Erwerbstätigen verwendet, nur durch das Aufziehen von Kindern sichern die heutigen Beitragszahler, dass auch ihre Pensionen in Zukunft finanziert werden können. Schon heute wandern im Pensionssystem jährlich etwa 7 Mrd. Euro von Mehrkindfamilien zu Kinderlosen und Einkindfamilien. Die Vernachlässigung dieses systemnotwendigen "generativen" Beitrags in der Konstruktion des Pensionssystems hat wesentlich zu seiner Krise beigetragen und muss im Interesse aller endlich korrigiert werden.

Ungeachtet des Beitrags, den Eltern durch das Aufziehen von Kindern leisten, müssen sie die gleichen Sozialversicherungsbeiträge leisten wie kinderlose Versicherte und erhalten trotz ihres damit höheren Beitrags zum Pensionssystem geringere Pensionen als diese. Denn im Durchschnitt bedeutet jedes Kind für die Mutter einen Pensionsverlust von etwa 10 Prozent oder rund 70 Euro pro Monat.

Mütter kinderreicher Familien erhalten in vielen Fällen überhaupt keine Pension. Mit der Pensionsreform 2003 hat sich diese Benachteiligung der Eltern, die ihre Erwerbsbiographie zugunsten der Kindererziehung unterbrechen, durch die Durchrechnung auf Lebensarbeitszeit sogar noch verschärft.

Daher ist es notwendig, den Wert der so genannten Kindererziehungszeiten im Pensionsrecht zu verdoppeln. Dies würde für Mütter zu einer Pensionserhöhung von etwa 70 Euro pro Kind und Monat führen und wenigstens die Verluste durch die kürzeren Beitragszeiten im Durchschnitt ausgleichen. Mittelfristig wird es allerdings notwendig sein, den Beitrag der Eltern zum Erhalt unseres Pensionssystems in voller Höhe zu berücksichtigen. Die Erhaltung unseres "Humanvermögens" durch das Aufziehen von Kindern muss in einem gerechten Pensionssystem außerdem sowohl bei den Beiträgen (geringere Beiträge mit steigender Kinderzahl) als auch bei der Pensionshöhe entsprechend anerkannt werden. Die Einführung dieses "demographischen Faktors" ist nicht nur ein Gebot der Gerechtigkeit, sondern auch geeignet, das Pensionssystem zu stabilisieren.


 

Und schließlich ist es notwendig, dass Familienleistungen künftig regelmäßig valorisiert werden. Dies verursacht keine Kosten, sondern bedeutet lediglich den Verzicht auf versteckte Leistungskürzungen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird ersucht, den Wert der Kinderziehungszeiten im Pensionsrecht zu verdoppeln, eine Indexanpassung der Familienleistungen umzusetzen sowie einen Entwurf für ein Pensionsmodell vorzulegen, das sowohl bei der Bemessung der Höhe der Beitragszahlungen als auch der Alterspensionen die Kinderzahl in angemessener Weise berücksichtigt. Weiters wird die Bundesregierung ersucht, jenen Pensionisten, welche heute aufgrund von Kindererziehungszeiten keinen oder einen zu geringen Pensionsanspruch erworben haben, aus den Mitteln der öffentlichen Hand eine angemessene finanzielle Anerkennung für ihre Leistungen zuzuerkennen."

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ersucht.