443/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 17.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Gemäß § 26 GOG-NR

der Abgeordneten Rosenkranz, Strache, Weinzinger, Graf und weiterer Abgeordneter

betreffend Einführung eines „Familiensteuersplitting-Modells"

Nachdem die FPÖ schon seit Jahren ein Familiensplittingmodell nach französischem Vorbild verfolgt und sich der Obmann des Freiheitlichen Familienverbandes, Univ.­Prof. Dr. Herbert Vonach, schon im Jahre 1995 wissenschaftlich mit diesem Thema auseinandergesetzt hat (Erich Thöni, Hannes Winner (Hrsg.), „Die Familie im Sozialstaat" - Familienbesteuerung aus ökonomischer und juristischer Sicht", 1996, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, ISBN 3-901249-30-3, Beitrag Dr. Herbert Vonach: "Das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen als Grundlage einer gerechten Einkommensbesteuerung"), hat nun auch die ÖVP dieses Thema für sich „entdeckt". Im Perspektivenpapier der ÖVP (insgesamt 64 Seiten) werden diesem Thema immerhin 16 Zeilen gewidmet (entspricht dem 2. und 3. Absatz dieser Begründung!).

Die Gründung einer eigenen Familie stellt heute die größte Armutsfalle in Österreich dar. Die derzeit geltende Individualbesteuerung behindert die Familiengründung. Das Prinzip „Besteuerung nach Leistungsfähigkeit" wird in diesem System nicht berücksichtigt. Die negativen steuerlichen Auswirkungen einer Familiengründung werden zwar durch Absetzbeträge und die Familienbeihilfe leicht abgeschwächt, dem Prinzip der Leistungsfähigkeit können diese Familienleistungen jedoch nicht zum Durchbruch verhelfen. Es macht eben einen eminenten Unterschied, ob von einem Einkommen eine oder fünf Personen leben müssen. Neben der Gleichbehandlung von Ungleichem, nämlich einerseits Kinderlosen und andererseits Familien, verlieren besonders Alleinverdienerfamilien durch die Individualbesteuerung, da sie voll von der steuerlichen Progression erfasst werden. Der Alleinverdienerabsetzbetrag vermag diese eklatante Schieflage nicht zu beheben. Zur Veranschaulichung seien hier einige Beispiele aufgezeigt:


Beispiel: Vergleich zweier Familien mit jeweils gleich vielen Kindern. Das Haushaltseinkommen ist gleich groß und wird einmal von einem Alleinverdiener und einmal von beiden Eltern erwirtschaftet.

Alleinverdiener: Einkommen 4.000,-- Euro (Alleinverdienerabsetzbetrag für 3 Kinder)
Nettojahresbezug:                                                        35.192,22 Euro           -3.899,62 Euro

2 Einkommen zu je 2.000,-- Euro (3 Kinder):
Nettojahresbezug: 2x    19.545,92                   =          39.091,84 Euro

Alleinverdiener: Einkommen 3.000,-- Euro (Alleinverdienerabsetzbetrag für 2 Kinder)
Nettojahresbezug:                                                        27.650,60 Euro           -3.812,92 Euro

2 Einkommen zu je 1.500,-- Euro (2 Kinder):
Nettojahresbezug: 2x    15.731,76                   =          31.463,52 Euro

Alleinverdiener: Einkommen 2.000,-Euro (Alleinverdienerabsetzbetrag für 2 Kinder)
Nettojahresbezug:                                                        20.214,92 Euro           -2.041,08 Euro

2 Einkommen: 1.300,- Euro und 700,- Euro (2 Kinder):
Nettojahresbezug:         14.206,00                   =

8.050,00                    =          22.256,00

Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag wurden nicht berücksichtigt, da beide Familien gleiche Ansprüche haben. Es ist festzustellen, dass, bei gleichen Familienverhältnissen und gleichem Familiengesamteinkommen, der Alleinverdiener, im Vergleich zu Familien, die ihr Einkommen gemeinsam erwirtschaften, zumindest ein Brutto-Monatseinkommen im Jahr nur für die Steuer arbeitet. Zwei­verdienerhaushalte werden durch die Individualbesteuerung schon heute ähnlich einem Familien- oder Ehegattensplitting behandelt. Diese steuerlichen Vorteile sollten auch alleinverdienenden Familien eröffnet werden.

Als weiteres Beispiel sei hier eine „Modellfamilie", die von der Tageszeitung „Die Presse" am 17. Oktober 2007 für eine Berechnung der Auswirkungen des Familiensteuersplittings herangezogen wurde, einer Alleinverdienerfamilie gegenübergestellt:

Die „Modellfamilie besteht aus zwei werktätigen Erwachsenen (Mann 3.000,- Euro Monatseinkommen, Frau 1.500,- Euro Monatseinkommen) und zwei Kindern. Dieser Familie wird eine Alleinverdienerfamilie (Mann 4.500,- Euro Monatseinkommen, Alleinverdienerabsetzbetrag für 2 Kinder, Frau kein Einkommen) gegenübergestellt.


Die Steuerbelastung ist derzeit für den Alleinverdiener um 55,47% oder 5.031,98 Euro jährlich höher als bei der Familie mit zwei Einkommen. Monatlich entspricht diese Zahl einer steuerlichen Mehrbelastung von knapp 420 Euro. Nur durch den geringeren Beitrag in die Sozialversicherung (bei Vorhandensein von Kindern entsteht durch die Mitversicherung der Frau keine zusätzliche Belastung) in Höhe von 1.650,- Euro wird diese steuerliche Mehrbelastung auf 3.381,98 Euro jährlich oder 281,83 Euro monatlich abgesenkt.

 

 

Monat (Brutto)

Jahr (Brutto)

Jahr (Netto)

Steuer

SV-Beitrag

Mann

3.000,00

42.000,00

26.946,60

7.553,40

7.500,00

Frau

1.500,00

21.000,00

15.731,76

1.518,24

3.750,00

Gesamt

4.500,00

63.000,00

42.678,36

9.071,64

11.250,00

 

 

 

 

 

 

Mann

4.500,00

63.000,00

39.296,38

14.103,62

9.600,00

Frau

0,00

0,00

0,00-

0,00

0,00

Gesamt

4.500,00

63.000,00

39.296,38

14.103,62

9.600,00

Differenz

0

0

-3.381,98

+5.031,98

-1.650,00

in%

0

0

-7,92%

+55,47%

+14,67%

Damit der Alleinverdiener das gleiche Jahresnettoeinkommen wie die verglichene Familie mit zwei Einkommen erwirtschaftet, musste er trotz Alleinverdiener-absetzbetrag für 2 Kinder 4.891,05 Euro monatlich verdienen. Also um monatlich 391,05 Euro mehr, als die Familie mit zwei Einkommen. Die zusätzliche Steuerbelastung bei diesem Einkommen beträgt 7.124,67 Euro jährlich (593,72 Euro monatlich). Dies entspricht 178,54% von der Steuerbelastung der verglichenen Familie.

Gehalt, das für den Alleinverdiener erforderlich wäre, um das gleiche Jahresnetto­einkommen wie die Familie mit zwei Einkommen zu erwirtschaften:

 

 

Monat (Brutto)

Jahr (Brutto)

Jahr (Netto)

Steuer

SV-Beitrag

Mann

4.891,05

68.474,70

42.678,39

16.196,31

9.600,00

Differenz

+391,05

+ 5.474,70

+0,03

+7.124,67

9.600,00

in %

+8,69%

+8,69%

+0,00%

+78,54%

+0,00%

(Die Tabellen wurden mit dem Brutto-Netto-Rechner des BMF erstellt: http://www.bmf.gv.at/service/anwend/steuerberech/bruttonetto/ start.htm)


 

Das Familiensplitting soll als Option zur derzeitigen Individualbesteuerung für österreichische Familien wählbar sein. Die Familien sollen sich je nach den persönlichen Umständen für die günstigere Variante entscheiden können. Um einen fließenden, budgetschonenden Übergang zu gewährleisten, sollte das Familiensplitting zunächst für Großfamilien und Alleinerziehende eingeführt werden und dann Schritt für Schritt auch kleineren Familien offen stehen. Die letztendlich zu wählenden Gewichtungsfaktoren, mit denen die einzelnen Familienmitglieder in das Steuersystem eingerechnet werden, sind in einer breiten öffentlichen Diskussion zu fixieren. Dabei sind insbesondere erhöhte Faktoren für alleinerziehende Mütter und Väter und gestaffelte Faktoren für Kinder nach der Geburtenfolge festzulegen. Dennoch sollte das System nicht zu kompliziert werden, sondern es sollten möglichst einfache Faktoren herangezogen werden (siehe Frankreich). Weiters sind die aufteilbaren Beträge nach oben hin zu begrenzen, um unverhältnismäßig hohe Steuersparpotenziale für Bestverdiener zu beschränken.

Die Kosten für die Einführung eines flächendeckenden Familiensteuersplittings in Österreich belaufen sich im Vollausbau (alle Haushalte mit Kindern) auf rund 2,5 bis 3 Mrd. Euro. Ein Teil dieser Kosten wird durch die finanzielle Stärkung der Familien über die Mittelverwendung im Zuge der Umsatzsteuer wieder ins Budget fließen. Familien haben in der Regel wenig Möglichkeiten zu sparen. Weiters ist durch die Stärkung der Familien ein Rückgang bei der Inanspruchnahme von öffentlichen Unterstützungen und Sozialleistungen zu erwarten, was sich positiv auf die Budgetausgaben auswirken dürfte.

Die Unterfertigten legen diesem Antrag einen Beitrag von Univ.-Prof. Dr. Herbert Vonach, Obmann des Freiheitlichen Familienverbandes, veröffentlicht in: Erich Thöni, Hannes Winner (Hrsg.), „Die Familie im Sozialstaat" - Familienbesteuerung aus ökonomischer und juristischer Sicht", 1996, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, ISBN 3-901249-30-3, als integralen Bestandteil der Begründung bei.

Damit wird die Begründung dieses Antrages den 16 Zeilen im Ergebnispapier der Perspektivengruppe der ÖVP gegenübergestellt.


Das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen

als Grundlage einer gerechten

Einkommensbesteuerung

von Univ- Prof. Dr. Herbert Vonach

I.        Einführung und Problemstellung

In Österreich gilt seit 1972 im Bereich der Lohn- und Einkommensteuer das Prinzip der Individualbesteuerung. d.h. die Höhe der Lohn- oder Einkommensteuer hängt nur vom Einkommen des Steuerpflichtigen ab und nicht von der Familiengröße oder Zahl der Personen, die von diesem Einkommen leben müssen. Die letzten Reste einer Berücksichtigung der Kinder im Steuerrecht (erhöhte Sonderausgaben, niedrigere Besteuerung des 13. und 14. Monatsgehalts) wurden 1992 beseitigt. Dieser Zustand ist in Anbetracht der progressiven Natur des Lohn- und Einkommensteuertarifs eine grobe Ungerechtigkeit gegenüber den Mehrpersonenhaushalten, insbesondere Mehrkinderfamilien mit einem Alleinerhalter. Ein progressiver Steuertarif wird damit begründet, dass Personen einer besseren finanziellen Lage zugemutet werden kann, einen größeren Bruchteil ihres Einkommens an die Allgemeinheit als Steuer abzugeben (Besteuerung nach Leistungsfähigkeit). Da die finanzielle Lage eines Steuerzahlers nicht nur von seinen Einkünften, sondern auch von seinen Unterhaltsverpflichtungen abhängt, ist das jetzige System der Individualbesteuerung eine grobe Verletzung des Prinzips Besteuerung nach Leistungsfähigkeit. Wenn ein allein stehender Steuerpflichtiger mit 12.000,- S Bruttoeinkommen noch überhaupt keine Lohnsteuer zahlt, ein Alleinverdiener einer Vierpersonenfamilie mit 24.000,- S brutto (also pro Kopf 6.000,- S) davon noch monatlich 2.947,Lohnsteuer zahlen muss, kann von Besteuerung nach Leistungsfähigkeit keine Rede mehr sein.

Ein progressiver Steuertarif muss daher, um offensichtliche Ungerechtigkeiten zu vermeiden, so angewandt werden, dass Familien in gleicher wirtschaftlicher Lage, d.h. Familien, die sich annähernd den gleichen Lebensstandard leisten können, unabhängig von der Haushaltsgröße den gleichen Prozentsatz ihres Einkommens als Lohn- und Einkommensteuer abführen.

Näherungsweise ist ein solches Steuersystem in Deutschland (und in etwas verschiedener Form auch in vielen anderen europäischen Ländern) über das sog. Ehegattensplitting und Kinderfreibeträge verwirklicht, wobei allerdings das deutsche System einerseits wegen der relativ niedrigen Kinderfreibeträge die finanzielle Belastung durch Kinder nur unzureichend berücksichtigt und andererseits durch das volle Ehegattensplitting im Fall eines nicht berufstätigen Ehepartners sehr große, sachlich nicht voll gerechtfertigte Steuervorteile bringt.

Eine grundsätzliche Lösung dieses Problems, die merkwürdigerweise in der Öffentlichkeit noch nicht diskutiert wurde, bietet eine Haushaltsbesteuerung gemäß dem so genannten gewichteten Pro-Kopf-Einkommen der Haushaltsangehörigen. Der Begriff des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens wurde von den Sozialwissenschaftlern eingeführt, um die wirtschaftliche Lage von Haushalten verschiedener Personenzahl miteinander vergleichen zu können.1 Grob gesprochen berücksichtigt das Konzept des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens die Tatsache, dass der finanzielle Aufwand zur Erhaltung eines gewissen Lebensstandards zwar mit der Anzahl der Personen im Haushalt zunimmt, aber schwächer als proportional. Ein Alleinstehender kann etwa so „gut“ leben wie eine vierköpfige Familie mit dem 2-3-fachen Einkommen. Technisch wird das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen ermittelt, indem man jedem Haushaltsangehörigen eine Zahl kleiner oder höchstens 1 als sog. Gewichtsfaktor zuordnet, die Zahlen der Haushaltsangehörigen summiert und das gesamte Haushaltseinkommen durch diese Summe dividiert. Über die Größe dieser Gewichtsfaktoren herrscht zwar innerhalb der Sozialwissenschaftler keine volle Einigkeit. Seitens des Österreichischen Statistischen Zentralamtes, der OECD und der EU wurden dazu etwas voneinander abweichende Modelle entwickelt. Insgesamt herrscht aber in der Sozialwissenschaft Übereinstimmung, dass das Konzept des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens (innerhalb der Abweichungen zwischen den verschiedenen Berechnungsverfahren)

 


1 vgl. Lutz, H./Wagner, M./Wolf,W. (1993)


die gerechteste Vergleichsmöglichkeit zwischen den finanziellen Lagen von Familien verschiedener Größen darstellt. Das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen wird daher speziell auch in der sog. „Armutsforschung“ verwendet2, um den Anteil von Familien verschiedener Größe unterhalb der sog. Armutsgrenze abzuschätzen.

Aus den bisherigen Ausführungen über das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen folgt offensichtlich, dass eine Haushaltsbesteuerung gemäß gewichtetem Pro-Kopf-Einkommen das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit wesentlich besser verwirklicht als das jetzige System der Individualbesteuerung und eigentlich das gerechteste Steuersystem darstellt, das sich auf einfache Weise realisieren lässt. In einem solchen System zahlen Familien in gleicher finanzieller Lage, also z.B. ein Alleinstehender mit 10.000,- S/Monat und eine vierköpfige Familie mit 25.000,- S/Monat den gleichen Prozentsatz an Steuern, z.B. 10%, während jetzt der Alleinstehende keine Lohnsteuer, der Alleinerhalter der vierköpfigen Familie monatlich 4.960,- S an Lohnsteuer entrichten muss. Hauptziel der vorliegenden Arbeit ist es, ein solches Modell im Detail auszuarbeiten und die Auswirkungen eines solchen Systems auf das Lohnsteueraufkommen mit ausreichender Genauigkeit zu berechnen. Daneben hat die Arbeit noch ein wichtiges methodisches Ziel. Da die Berechnung des Lohnsteueraufkommens nach dem vorgeschlagenen System des Familiensplittings aufgrund von Mikrozensusdaten erfolgen musste, wurde es notwendig, Methoden auszuarbeiten, um sowohl die statistischen Fehler als auch die systematischen Fehler solcher Berechnungen zuverlässig abzuschätzen.

Im folgenden Abschnitt II wird das vorgeschlagene Steuermodell des Familiensplittings im Detail beschrieben und präzisiert, wobei insbesondere das Problem der Festlegung der sog. Gewichtsfaktoren zur Berechnung des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens eingehend diskutiert wird. Dabei werden insgesamt fünf Alternativen vorgestellt. Im folgenden Kapitel III wird das Verfahren zur Berechnung des gesamten österreichischen Lohnsteueraufkommens nach dem vorgeschlagenen neuen Steuersystem aus den Einkommensdaten des Mikrozensus 1993 in allen Einzelschritten dokumentiert. In Kapitel IV werden die Ergebnisse der Berechnung, d.h. der Umfang der Steuerentlastung für kinderlose, Einkind- und Mehrkindfamilien präsentiert und zwar für alle im Abschnitt II diskutierten Methoden zur Berechnung des mittleren Pro-Kopf-Einkommens. Im letzten Kapitel werden die zufälligen und systematischen Fehler der durchgeführten Steuerberechnungen untersucht und es wird gezeigt, dass die Daten des Mikrozensus (umfasst 1% der Österreicher) ausreichen, um solche Berechnungen mit einer hinreichend großen Genauigkeit durchzuführen.

II.        Untersuchte Modelle einer Haushaltsbesteuerung (Familiensplitting)

In der vorliegenden Arbeit werden wie schon in Abschnitt I ausführlich eine Reihe von Varianten

einer Haushaltsbesteuerung auf der Grundlage des sog. gewichteten Pro-Kopf-Einkommens

beschrieben. Im Folgenden wird versucht, dieses Modell und seine Varianten möglichst präzise zu

beschreiben.

Allen behandelten Varianten des Familiensplittings ist folgendes gemeinsam:

(1)    Das Familiensplitting wird als Option angeboten, es steht weiterhin jedem frei, im jetzigen
Steuersystem zu verbleiben. Damit wird in den Berechnungen davon ausgegangen, dass das
Familiensplitting nur von den Haushalten gewählt wird, bei denen eine Steuerentlastung
eintritt.

(2)    Das jetzige System der Familienbeihilfen und Kinderabsetzbeträge bleibt bestehen. Da die
Kinderabsetzbeträge aber nichts anderes sind als eine zusätzliche Form der Kinderbeihilfe,
werden sie - auch im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung - zu einer „Kinderbeihilfe neu"
zusammengefasst.

(3)    Die Festsetzung der Haushalts-Lohnsteuern erfolgt bei allen Varianten nach dem folgenden
Grundschema:

2 Ibidem



a)      Das Haushaltseinkommen (Bemessungsgrundlage) wird durch Addition der
Bemessungsgrundlagen aller Einkommensbezieher des Haushaltes sowie aller
Transferzahlungen, insbesondere der Familienbeihilfen und Kinderabsetzbeträge
berechnet.

b)      Das Haushaltseinkommen wird durch den sog. Splittingfaktorf geteilt, um das gewichtete
Pro-Kopf-Einkommen zu erhalten.

c)      Die aus dem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen berechnete Lohnsteuer wird mit dem
Splittingfaktor multipliziert und ergibt damit die Haushaltslohnsteuer.

Die verschiedenen in dieser Arbeit behandelten Varianten dieses Grundmodells unterscheiden sich in der Art der Berechnung des Splittingfaktors für Haushalte verschiedener Personenzahl. Zur Bestimmung des Splittingfaktors wird jedem Haushaltsangehörigen ein sog. Gewichtsfaktor a zugeordnet, der für die erste Person stets eins, für alle weiteren kleiner oder höchstens eins gewählt wird der Splittingfaktor wird dann als Summe der Gewichtsfaktoren aller Haushaltsangehörigen berechnet. Bezüglich dieser Gewichtsfaktoren werden in dieser Arbeit die beiden vom österreichischen statistischen Zentralamt entwickelten Modelle, das OECD-Modell und zwei vom Autor vorgeschlagene Modelle, Vonach A und Vonach B, behandelt, deren Eigenschaften in Tabelle 1 zusammengefasst sind. Als Kinder im Sinne des vorgeschlagenen Modells (vgl. Tabelle 1) gelten dabei alle Empfänger von Familienbeihilfe, also alle Personen unter 19 Jahre sowie Schüler und Studenten bis 27 Jahre.

Das ÖSTAT-Standardmodell differenziert dabei die Gewichtsfaktoren vor allem bezüglich des Alters der Kinder, was wohl bezüglich der Sachausgaben richtig ist, aber den großen Zeitaufwand für die Betreuung kleinerer Kinder nicht berücksichtigt. Es berücksichtigt auch nicht den erhöhten Aufwand von berufstätigen Ehepaaren und Alleinerziehern gegenüber Alleinverdienerfamilien.
Die ÖSTAT-Variante Berufstätigkeit berücksichtigt demgegenüber die höheren Lebenshaltungskosten von berufstätigen Ehepaaren und Alleinerziehern sowohl durch unterschiedliche Gewichtsfaktoren für erwerbstätige und nichterwerbstätige Erwachsene, als auch bei den Kindern (höhere Gewichte bei Erwerbstätigkeit beider Elternteile) und spezielle Gewichte für Alleinerzieher. Das OECD-Modell ist sehr viel einfacher als die beschriebenen ÖSTAT-Modelle, berücksichtigt aber ebenso wenig wie ÖSTAT-Standard den höheren Aufwand bei Erwerbstätigkeit beider Elternteile oder
Alleinerzieher.

Dem Ideal der Steuergerechtigkeit kommt das Modell ÖSTAT-Variante Berufstätigkeit wahrscheinlich am nächsten, da es sowohl in der Aufteilung der Steuerbelastung auf Haushalte verschiedener Personenzahl als auch zwischen Alleinverdienerfamilien und Doppelverdienerfamilien einen fairen Kompromiss darstellt. Es ist allerdings so kompliziert, dass es wahrscheinlich nicht unmittelbar als Grundlage eines Steuersystems verwendet werden könnte.
Aus diesem Grunde wurde vom Verfasser ein weiteres Modell entwickelt (Vonach A und B), das versucht, die Einfachheit des OECD-Modelles beizubehalten und trotzdem die größere Steuergerechtigkeit des „ÖSTAT-Variante Berufstätigkeit der Eltern“ zu erreichen. Dies geschieht, indem ein relativ großer Gewichtsunterschied zwischen erwerbstätigen und nichterwerbstätigen Erwachsenen eingeführt wird. Außerdem wird durch die Festsetzung eines Gewichtsfaktors von eins für alle Erwerbstätigen (und Pensionisten) erreicht, dass beim Übergang zur Haushaltsbesteuerung keine Steuererhöhung eintreten kann, was bei den vorher beschriebenen Modellen durchaus der Fall sein kann.

Einen anschaulichen Überblick über die Konsequenzen der vorgeschlagenen Modelle gibt Tabelle 2. Sie zeigt die Splittingfaktoren für eine Reihe von häufig vorkommenden Familientypen für die beschriebenen fünf Modelle. Wie die Tabelle zeigt, sind die Unterschiede zwischen den verschiedenen Modellen nicht sehr groß, insbesondere sieht man die gute Übereinstimmung zwischen der „ÖSTAT-Variante Berufstätigkeit der Eltern" und den vom Autor vorgeschlagenen Modellen Vonach A und B. Die steuerliche Auswirkung der beschriebenen Modelle zeigt Abbildung 1. Die Abbildung zeigt die Haushaltslohnsteuer als Funktion des Haushaltseinkommens für verschiedene Splittingfaktoren; kann unmittelbar dazu verwendet werden, den Unterschied zwischen dem jetzigen und dem vorgeschlagenen neuen Steuersystem im Einzelfall abzuschätzen.



Zusammenfassend lässt sich sagen: Die beschriebenen Modelle der Haushaltsbesteuerung, insbesondere in der Variante „ÖSTAT-Variante Berufstätigkeit der Eltern"“ sowie Vonach A und B besitzen gegenüber dem jetzigen System der Individualbesteuerung die folgenden wichtigen Vorteile:

(1)    Das Steuersystem beseitigt die derzeitige Ungerechtigkeit der Besteuerung von Familien
verschiedener Größen. Haushalte mit verschiedener Personenzahl werden mit dem gleichen
Steuersatz (in Prozent des Gesamteinkommens) belastet, wenn sie das gleiche gewichtete Pro-
Kopf-Einkommen besitzen und sich damit in etwa den gleichen Lebensstandard leisten
können. Dies ist wahrscheinlich eine der bestmöglichen Annäherungen an das Ideal der
Steuergerechtigkeit.

(2)    Das Modell verwirklicht die seit langem erhobene Forderung eines steuerfreien
Existenzminimums (vgl. Abbildung 1).

(3)    Das Modell entspricht im Gegensatz zum jetzigen Rechtszustand genau der Forderung des
Verfassungsgerichtshofes nach einer angemessenen Berücksichtigung der Familiengröße bei
der Einkommen- bzw. Lohnsteuer.

(4)         Durch die Einbeziehung von Kinderbeihilfen und Kinderabsetzbeträgen in die
Steuerbemessungsgrundlagen wird effektiv eine Staffelung dieser Transferzahlungen mit dem
Haushaltseinkommen erreicht. Mit steigendem Einkommen sinkt der „Nettowert" der
Beihilfen von 100% auf 50%.

(5)    Mit der Festlegung der sog. Gewichtsfaktoren für erwerbstätige Erwachsene zu 1,0 und nicht
erwerbstätige Erwachsene zu 0,6 bzw. 0,5 in den Modellen Vonach A und Vonach B werden
dann höhere Kosten eines Haushalts mit zwei berufstätigen Eltern gegenüber
Alleinverdienerhaushalten angemessen berücksichtigt. Damit begünstigt das Modell weder
einseitig Alleinverdienerfamilien noch die Berufstätigkeit der Frauen, sondern ermöglicht es
ihnen, diese Wahl frei nach ihren persönlichen Wünschen zu treffen.

III.       Verfahren zur Berechnung des Lohnsteueraufkommens 1994 für die vorgeschlagenen Modelle der Haushaltsbesteuerung aufgrund der Daten des Mikrozensus 1993 und 1991

Daten für die gesamte österreichische Bevölkerung, aus denen sich das Steueraufkommen im Falle einer Haushaltsbesteuerung berechnen lässt, gibt es nicht, da in den Daten der Sozialversicherungsträger und der Finanzämter die Haushaltszugehörigkeit nicht erfasst wird. Im Mikrozensus 1991 und 1993 liegen jedoch Daten über das Nettoeinkommen von je 1% der österreichischen Bevölkerung vor, geordnet nach Haushalten, so dass aus diesen Daten sowohl die entsprechenden Haushaltseinkommen als auch die für das Steuermodell benötigten Splittingfaktoren für jeden der vom Mikrozensus erfassten Haushalte berechnet werden können. Es wurden daher die Daten des Mikrozensus zur Lohnsteuerberechnung verwendet und mit Hilfe der vom Statistischen Zentralamt sorgfältig bestimmten Gewichtsfaktoren auf die Gesamtbevölkerung Österreichs hochgerechnet. Im Einzelnen erfolgte die Berechnung in folgenden Schritten:

1. Berechnung der Bemessungsgrundlage 1994 aus den angegebenen Nettoeinkommen 1991 bzw. 1993

(1) Von den angegebenen Jahresnettoeinkommen der Beschäftigten und Pensionisten wurden die darin enthaltenen Kinderbeihilfen subtrahiert. Entsprechend der damaligen Beihilfenhöhe wurden für 1991 17.100,- S abgezogen. Für 1993 wurden auch die Kinderabsetzbeträge und die Altersstaffelung der Kinderbeihilfen im Detail berücksichtigt. Dementsprechend wurde für Kinder bis 10 Jahre ein Betrag von 22.930,- S, für Kinder von 10-19 Jahre ein Betrag von 25.930 - S und für Beihilfeberechtigte über 19 Jahre ein Betrag von 29.530,- S vom Jahresnettoeinkommen des Beihilfebeziehers abgezogen. Für den Steuerabsetzbetrag wurde dabei ein Mittelwert von 521,- S. pro Monat verwendet, der aus den relativen Anteilen erster, zweiter und weiterer Kinder berechnet wurde.



(2)    Aus den so korrigierten Nettogehältern wurde gemäß der 1991 und 1993 gültigen
Lohnsteuertabelle für jeden Einkommensbezieher die Lohnsteuer 1991 bzw. 1993 berechnet
und daraus die jeweiligen Steuerbemessungsgrundlagen (korrigiertes Nettoeinkommen plus
Lohnsteuer).

(3)    Die so bestimmten Bemessungsgrundlagen 1991 bzw. 1993 wurden mit Hilfe der Angaben
des Zentralverbandes der Sozialversicherungsträger über die durchschnittlichen
Lohnsteigerungen und die Pensionsanpassungsfaktoren in der Zeit 1991 -1994 auf das Jahr
1994 umgerechnet. Dementsprechend wurden alle Bemessungsgrundlagen 1991 mit Faktoren
von 1,133 (Beschäftigte) bzw. 1,109 (Pensionisten) multipliziert. Für die Daten des
Mikrozensus 1993 betragen diese Korrekturfaktoren 1,03 (Beschäftigte) bzw. 1.025
(Pensionisten).

(4)    Beim Mikrozensus 1991 wurde die Frage nach dem Nettoeinkommen von 37% der
Einkommensbezieher (Beschäftigte, Arbeitslose, Pensionisten) nicht beantwortet, beim
Mikrozensus 1993 betrug der Anteil dieser „Antwortverweigerer" nur 9%. Für diese
„Antwortverweigerer" wurde angenommen, dass Ihre Einkommensverteilung die gleiche ist
wie die der „Beantworter". Dementsprechend wurden ihnen aus der Menge der angegebenen
Bemessungsgrundlagen zufällig ausgewählte Werte zugeordnet.

Als Ergebnis von Schritt 1-4 steht somit für jeden Einkommensbezieher aus dem Mikrozensus 1991 und dem Mikrozensus 1993 eine Lohnsteuerbemessungsgrundlage 1994 zur Verfügung.

2. Berechnung der Lohnsteuer 1994 aus den gemäß III. 1. bestimmten Bemessungsgrundlagen 1994 aller im Mikrozensus 1991 bzw. 1993 erfassten Einkommensbezieher

Als erster Test der Zuverlässigkeit der Mikrozensusdaten wurde das Gesamtlohnsteueraufkommen 1994 berechnet und mit dem tatsächlichen Lohnsteueraufkommen 1994 (140 Mrd. S) verglichen. Dazu wurde für jeden Einkommensbezieher die Lohnsteuer aus der Bemessungsgrundlage 1994 gemäß Lohnsteuertabelle 1994 berechnet, wobei der Alleinverdienerabsetzbetrag in den entsprechenden Fällen berücksichtigt wurde. Anschließend wurde die Einkommensteuer jedes Einkommensbeziehers mit seinem statistischen Gewicht multipliziert; diese Produkte wurden über alle Einkommensbezieher des jeweiligen Mikrozensus aufsummiert.

Damit ergab sich das folgende Resultat:

österreichisches Lohnsteueraufkommen 1994                                        (Mrd. S)

berechnet aus Mikrozensus 1991                                                              128

berechnet aus Mikrozensus 1993                                                               158

tatsächliches Lohnsteueraufkommen 1994                                                 140

Zu den Abweichungen der berechneten Lohnsteuer vom tatsächlichen Steueraufkommen ist folgendes zu sagen:

Bei der verwendeten Methode zur Berechnung der Lohnsteuer wurden mangels Daten zwei Steuermindernde Effekte vernachlässigt, nämlich die Berücksichtigung der Sonderausgaben sowie der Überstunden, so dass bei korrekter Angabe der Befragten das beschriebene Verfahren einen Wert über dem tatsächlichen Lohnsteueraufkommen liefern muss. Laut Angabe der statistischen Abteilung des Finanzministeriums beträgt die steuerliche Auswirkung der Sonderausgaben ca. 9 Mrd. S und die der Überstunden etwa 3 Mrd. S pro Jahr; somit sollte das beschriebene Verfahren einen Wert von ca. 152 Mrd. S (140 + 9 + 3) liefern.

Für den Mikrozensus 1993 liegt der berechnete nahe am erwarteten Wert und bestätigt damit sowohl die Zuverlässigkeit der Einkommensangaben wie auch des verwendeten Berechnungsverfahrens. Aus den Daten des Mikrozensus 1991 ergibt sich allerdings ein Lohnsteueraufkommen, das um etwa 20% unter dem erwarteten Wert liegt. Die Hauptursache für diese Diskrepanz liegt vermutlich in der hohen Zahl der „Antwortverweigerer“ (37%) beim Mikrozensus 1991. Es ist zu vermuten, dass das mittlere Einkommen der „Antwortverweigerer" etwas höher liegt als das der Befragten, die ihr



Einkommen angegeben haben; ein Unterschied von ca. 20% würde ausreichen, um den beobachteten Effekt zu erklären. Ein kleiner Teil der Diskrepanz beruht wahrscheinlich auch auf der Zunahme der Zahl der Einkommensbezieher zwischen 1991 und 1993 (1-2%), die durch unsere Art der Hochrechnung von 1991 auf 1994 nicht erfasst wird.

3. Anpassung der Bemessungsgrundlagen 1994 an das tatsächliche Lohnsteueraufkommen 1994

Da das tatsächliche Lohnsteueraufkommen 1994 bekannt ist, ist es sinnvoll, von den eigentlichen Vergleichsrechnungen zu den neuen Steuermodellen die gemäß Abschnitt III.1. berechneten Bemessungsgrundlagen so anzupassen, dass sie im jetzigen Steuersystem das tatsächliche Lohnsteueraufkommen ergeben. Dadurch wir die Wirkung der beschriebenen Unvollkommenheit der Mikrozensusdaten und unseres Steuerberechnungsmodells zum größten Teil ausgeschaltet und die Genauigkeit der Berechnungen wesentlich verbessert.

Beim Mikrozensus 1993 wurden zu diesem Zweck alle Bemessungsgrundlagen um 5,9% reduziert. Anschaulich heißt das, die Verringerung der Bemessungsgrundlagen durch Sonderausgaben und steuerfreie Überstunden wurde durch eine allgemeine Verringerung der Bemessungsgrundlagen ersetzt, die zu demselben, nämlich dem tatsächlichen Lohnsteueraufkommen führt. Beim Mikrozensus 1991 wurden zwei Verfahren verwendet um die Genauigkeit der Berechnungen zu
prüfen (vgl. Abschnitt
VI). Es wurde das korrekte Lohnsteueraufkommen erreicht

a)      durch Erhöhung aller Bemessungsgrundlagen um 4%,

b)      durch Erhöhung nur der Bemessungsgrundlagen der „Antwortverweigerer“ um 8-
10%.            .                    .

Erfreulicherweise lieferten beide Anpassungsverfahren bei der Berechnung des Steueraufkommens nach den neuen Modellen fast identische Ergebnisse, d.h. die Steuerberechnungen sind gegenüber leichten Variationen der Einkommensverteilung sehr unempfindlich (vgl. Tabelle 11).

4. Vergleichende Berechnungen des Lohnsteueraufkommens nach dem jetzigen Steuersystem und den
verschiedenen in Abschnitt 111 beschriebenen Familiensplittingmodellen

Zur Berechnung der Auswirkung der in Abschnitt II beschriebenen Familiensplittingmodelle wurde das Lohnsteueraufkommen für die neuen Modelle aus den angepassten Bemessungsgrundlagen 1994 (vgl. Abschnitt II.3) wie folgt berechnet:

(1)    Durch Summieren der Bemessungsgrundlagen aller Haushaltsangehörigen und Addition aller
Transferzahlungen (Kinderbeihilfen und Kinderabsetzbeträge) wird für jeden Haushalt die
Bemessungsgrundlage für das Haushaltseinkommen berechnet.

(2)    Für alle Haushaltsangehörigen werden die dem jeweiligen Modell entsprechenden
Gewichtsfaktoren bestimmt und der sog. Splittingfaktor als Summe der Gewichtsfaktoren aller
Haushaltsmitglieder berechnet.

(3)    Die nach (1) berechnete Bemessungsgrundlage für das Haushaltseinkommen wird durch den
Splittingfaktor dividiert. Dadurch erhält man die Bemessungsgrundlage für das gewichtete
Pro-Kopf-Einkommen.

(4)    Auf die Bemessungsgrundlage für das gewichtete Pro- Kopf-Einkommen wird die
Lohnsteuertabelle 1994 angewendet und anschließend die so erhaltene Lohnsteuer mit dem
Splittingfaktor multipliziert. Auf diese Weise erhält man die gesamte Haushaltslohnsteuer
nach dem neuen Modell.

(5)    Übersteigt die gemäß (4) berechnete Haushaltslohnsteuer die Summe der Lohnsteuern der
Haushaltsmitglieder nach dem jetzigen Steuersystem, wird das Modell nicht angewendet,
sondern die neue Lohnsteuer der alten Lohnsteuer gleichgesetzt..

(6)    Die gemäß (4) oder (5) berechneten Haushaltslohnsteuern jedes Haushalts werden mit den
zugehörigen statistischen Gewichten multipliziert und alle so entstandenen Produkte zum
Gesamtlohnsteueraufkommen für das betreffende Modell aufsummiert.



Die beschriebenen Berechnungen wurden mit Hilfe des Tabellenkalkulationsprogramms Excel durchgeführt. Dabei war es möglich, jeweils die Mikrozensusdaten für ein Bundesland (ca. 6.000 Befragte) in einem Rechengang zu bearbeiten. Tabelle 3 zeigt das beschriebene Verfahren in allen Einzelschritten anhand der ersten 32 Personen des Mikrozensus 1993 aus dem Bundesland Steiermark.

IV.      Ergebnisse der Lohnsteuerberechnungen für alle untersuchten Modelle und Diskussion

Wie im Abschnitt III erläutert, ist die Qualität der Daten des Mikrozensus 1993 wesentlich besser als die des Jahres 1991. Daher wurde der größte Teil der Berechnungen mit Hilfe der Daten aus 1993 durchgeführt und nur für ein ausgewähltes Modell (Vonach A) auch das Lohnsteueraufkommen mit Hilfe der Daten des Mikrozensus 1991 berechnet, um die Genauigkeit der verwendeten Daten und Rechenverfahren abzuschätzen und zu überprüfen (vgl. Abschnitt VI).

Im Einzelnen wurden folgende Berechnungen des Lohnsteueraufkommens durchgeführt:

(1)   Gewichtsfaktoren nach Modell Vonach A (1,0 für Beschäftigte, 0,6 für Nichterwerbstätige
und Kinder).

(2)   Dieses Modell wurde am ausführlichsten untersucht. Es wurden dafür
Lohnsteuerberechnungen für alle Bundesländer sowohl mit den angepassten
Mikrozensusdaten 1993 als auch mit den beiden Varianten der angepassten Daten des
Mikrozensus 1991 durchgeführt.

(3)   Für alle übrigen Modelle (Gewichtsfaktoren nach Vonach B, ÖSTAT-Standard, ÖSTAT-
Variante und OECD) wurden lediglich Lohnsteuerberechnungen aus dem angepassten
Mikrozensus 1993 durchgeführt und zwar für die Bundesländer Wien, NÖ und Steiermark und
die Summe dieser Daten auf Österreich hochgerechnet mit Hilfe von Umrechnungsfaktoren,
die aus den unter (1) beschriebenen ausführlichen Rechnungen für das Modell Vonach A
bestimmt worden waren.

(4)   In allen Fällen wurde nicht nur das gesamte Lohnsteueraufkommen berechnet, sondern jeweils
getrennt das Lohnsteueraufkommen von kinderlosen Haushalten, Einkinderhaushalten und
Mehrkinderhaushalten, um Informationen zu erhalten, wie sich eine Familienbesteuerung auf
verschiedene Haushaltstypen bezüglich Reduzierung der durchschnittlichen Steuerbelastung
auswirkt und welche Kosten bei einer nur teilweisen Einführung des Familiensplittings (z.B.
nur für Mehrkinderfamilien) entstehen würden.

Die Hauptergebnisse der beschriebenen Berechnungen sind in Tabelle 4-8 zusammengefasst. In

Tabelle 4-8 wird für jedes der untersuchten Modelle angegeben:

Die jetzige Lohnsteuer, die Lohnsteuer nach der vorgeschlagenen Variante des Familiensplittings

aufgegliedert nach Haushalten ohne Kinder, Einkind- und Mehrkindfamilien sowie summiert über alle

Gruppen, ferner das Verhältnis zwischen den neuen und alten Steuern und die „Kosten" (d.h. die

Verringerung des Lohnsteueraufkommens bei Einführung des Modells für die entsprechende

Personengruppe).

Die absolute Genauigkeit aller Kostenangaben in Tabelle 4-8 ist etwa 1% des gesamten

Lohnsteueraufkommens, d.h. 1,4 Mrd. S für das am genauesten untersuchte Modell Vonach A und ca.

1,4% des Lohnsteueraufkommens (2 Mrd. S) für die übrigen Modelle (vgl. Diskussion in Abschnitt

VI). Die Kostenunterschiede zwischen den verschiedenen Modellen sind wahrscheinlich noch um

einen Faktor 2-3 genauer. Die Prozentangaben für das Verhältnis der neuen zur alten Steuer haben

Unsicherheiten von ca. einem Prozentpunkt für Vonach A und 1,4 Prozentpunkte für die übrigen

Modelle, auch hier sind die Unterschiede zwischen den verschiedenen Modellen noch mindestens um

einen Faktor zwei genauer.

Bei allen Detailunterschieden zwischen den Auswirkungen der verschiedenen Varianten des

Familiensplittings ergibt sich aus Tabelle 4-8 übereinstimmend folgendes Bild:

Am stärksten sind, wie zu erwarten, im heutigen System der Individualbesteuerung Familien mit zwei und mehr Kindern benachteiligt. In allen Varianten des Familiensplittings würde ihre Lohnsteuer durchschnittlich nur noch 50-60% der heutigen Steuer betragen. Anders ausgedrückt, müssen heute im


 


Durchschnitt Mehrkinderfamilien fast doppelt so viel Lohnsteuer zahlen wie „ Singles " in der gleichen wirtschaftlichen Lage. Der Gesamtbetrag dieser ungerechtfertigten höheren Besteuerung der Mehrkindfamilien beträgt 11,6-16,8 Mrd. S im Jahr.

Bei den Einkindfamilien verlangt das Modell des Familiensplittings nur eine Steuerentlastung von durchschnittlich 17-30%. Bei Mehrpersonenhaushalten ohne Kinder ist die durchschnittliche Steuerentlastung nur noch ca. 10%. Für diese Haushalte wäre daher ein Übergang zur Haushaltsbesteuerung vom Standpunkt der Steuergerechtigkeit aus betrachtet nicht mehr unbedingt erforderlich.

Die Unterschiede zwischen den Ergebnissen der verschiedenen Modelle lassen sich aufgrund der verschiedenen Gewichtsfaktoren (vgl. Tabelle 1) zumindest qualitativ verstehen. So unterscheiden sich zum Beispiel die Kosten der Modelle Vonach A und B für Ein- und Mehrkinderfamilien um ca. 20%, was ziemlich genau dem Unterschied der verwendeten Gewichtsfaktoren 0,5 und 0,6 in den beiden Modellen entspricht. Das Modell ÖSTAT-Variante Berufstätigkeit der Eltern liegt in seinen Kosten für Ein- und Mehrkindfamilien zwischen Vonach A und Vonach B entsprechend der Tatsache, dass auch die Splittingfaktoren (vgl. Tabelle 2) für dieses Modell für die häufigsten Familientypen zwischen Vonach A und Vonach B liegen. Die Modelle OECD und ÖSTAT-Standard ergeben geringere Kosten insbesondere für kinderlose Haushalte und Einkindfamilien, da sie die höheren Lebenshaltungskosten von beiderseits berufstätigen Ehepartnern nicht berücksichtigen, die bei den kinderlosen und Einkindfamilien relativ häufiger vertreten sind als bei den Mehrkindfamilien. Insgesamt erscheint dem Autor, dass das OECD Modell eine untere und Modell Vonach B eine obere Grenze für die Gewichtsfaktoren zur Berechnung des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens darstellt. Die „gerechteste“ Lösung des Problems einer Besteuerung von Familien verschiedener Größe würde nach seiner Lebenserfahrung wahrscheinlich durch das Modell Vonach B oder ÖSTAT-Variante Berufstätigkeit der Eltern bewirkt werden. Die Kosten einer solchen Steuerreform belaufen sich auf ca. 30 Mrd. S, bzw. 21-24 Mrd. S, wenn man auf die Einbeziehung der kinderlosen Haushalte verzichtet. Bei Beschränkung des Familiensplittings auf Mehrkinderfamilien (um in einem ersten Schritt zumindest den größten Mangel des jetzigen Systems, die Diskriminierung der Mehrkindfamilien, zu beseitigen) verbleiben noch Kosten von ca. 14 Mrd. S (vgl. Tabelle 8). Bezüglich der Kosten der vorgeschlagenen Modelle ist allerdings noch auf zwei Punkte hinzuweisen:

(1)    Aus technischen Gründen (wegen der Struktur der Mikrozensusdaten) wurde das
Familiensplitting jeweils auf sämtliche Angehörige eines Haushalts angewandt, also auch
noch im Haushalt der Eltern lebende schon erwerbstätige Kinder oder im Haushalt ihrer
erwachsenen Kinder lebende Eltern in das Splittingverfahren einbezogen. Eine gesetzliche
Regelung würde das Familiensplitting wahrscheinlich auf Eltern, bzw. Alleinerziehende und
deren noch familienbeihilfeberechtigte Kinder beschränken. Dieser Effekt könnte nach grober
Schätzung die Kosten um etwa 10-15% verringern.

(2)    Ohne weitere ausgleichende Maßnahmen würde das vorgeschlagene Modell geschiedene und
unverheiratete oder getrennt lebende Eltern benachteiligen da der Unterhaltsverpflichtete
weiterhin als Einzelperson ohne Berücksichtigung seiner Unterhaltspflicht besteuert würde.
Aus Gründen der Steuergerechtigkeit müsste daher die Besteuerung der Unterhaltszahlungen
vom Unterhaltszahler zum Unterhaltsempfänger verlagert werden. Wegen dessen im
Allgemeinen geringen Einkommens und des hier anwendbaren Familiensplittings würde dann
eine vergleichbare Steuerermäßigung erreicht wie bei Eltern, die in einem gemeinsamen
Haushalt leben. Wenn man berücksichtigt, dass ca. 10% der Kinder in
Alleinerzieherhaushalten leben, könnten sich durch die vorgeschlagene steuerliche Entlastung
der Unterhaltszahlungen die Kosten des Übergangs zum Familiensplitting um etwa 5-10%
erhöhen. Da die beiden beschriebenen Effekte sich entgegengesetzt auswirken, ist insgesamt
mit nur geringen Änderungen der in Tabelle 4-8 angegebenen Kosten zu rechnen.



V       Finanzielle Bedeckung der Kosten des Übergangs zur Familienbesteuerung

In Anbetracht der jetzigen Budgetlage erscheint ein baldiger Übergang zu der vorgeschlagenen Familienbesteuerung nur realistisch, wenn er aufkommensneutral erfolgen, d.h. der Steuerausfall anderweitig ausgeglichen werden kann. Dabei sollte von zwei Erwägungen ausgegangen werden:

(1)          Die größte Ungerechtigkeit des jetzigen Steuersystems liegt in der Behandlung der
Mehrkinderfamilien, die heute im Verhältnis zu „Singles“ fast doppelt so viel Lohnsteuer
zahlen müssen als es einer gerechten Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit entspricht. Bei
Einkindfamilien und Mehrpersonenhaushalten ist der Unterschied weit geringer. Es erscheint
daher durchaus sinnvoll, das Modell der Familienbesteuerung schrittweise einzuführen und im
ersten Schritt zunächst auf Familien mit mindestens zwei familienbeihilfeberechtigten Kindern
einzuschränken. Dies würde z.B. nach dem Modell Vonach B zu einem Lohnsteuerausfall von
13,8 Mrd. S führen, nur etwa der Hälfte dessen, was bei einer generellen Einführung des
Modells eintreten würde.3

(2)    Wegen des sehr starken progressiven Lohnsteuertarifs (vgl. Abbildung 1) wird die Lohnsteuer
überwiegend von den Beziehern mittlerer und höherer Einkommen aufgebracht. Fairerweise
sollte daher auch ein Ersatz für den Steuerausfall innerhalb dieses Personenkreises gesucht
werden, d.h. nicht im Bereich der Verbrauchssteuern, die ohnehin auch aus anderen Gründen
(Kaufkraftabfluss ins Ausland) eher gesenkt werden müssten. Im Bereich der direkten Steuern
gibt es jedoch durchaus Möglichkeiten, den Steuerausfall infolge der Entlastung der
Mehrkinderfamilien zu kompensieren:

 

a)      Infolge des Zusammenwirkens von Steuerprogression und Inflation führt unser
Lohnsteuersystem auch bei formal gleich bleibendem Lohnsteuertarif jährlich zu einer
realen (inflationsbereinigten) Erhöhung der durchschnittlichen Lohnsteuer um ca. 4 -
5% pro Jahr, die den Steuerzahlern in Form von Anpassungen des Lohnsteuertarifs
(z.B. der Grenzen für den Beginn der verschiedenen Progressionsstufen)
zurückgegeben werden sollte, wenn nicht unser Steuersystem immer
leistungsfeindlicher werden sollte. Es wäre daher durchaus möglich, die Kosten für
die Einführung des Familiensplittings bei Mehrkindfamilien aus der automatischen
„Lohnsteuererhöhung“ vor zwei Jahren zu bedecken, d.h. diese Steuererhöhung nicht
allen Lohnsteuerzahlern, sondern gezielt den Mehrkinderfamilien zurückzugeben.

b)      Leider hat 1989 keine Anpassung der Einkommensgrenze der Progressionsstufen der
Lohnsteuer stattgefunden, mit der Konsequenz, dass sich nunmehr schon auch ein
großer Teil der Bezieher von sehr bescheidenen Einkommen in der Progressionsstufe
32% befindet, also von jeder Lohnerhöhung bereits ein Drittel an den Staat abgeben
muss. Es besteht daher auch ein dringender Bedarf nach einer allgemeinen
Lohnsteuerreform. Aus diesem Grunde wäre durchaus überlegenswert, die
Kompensation für den Steuerausfall nicht innerhalb der Lohnsteuer zu suchen,
sondern z.B. in einer Vermögensteuer auf das private Immobilienvermögen, wobei ein
jährlicher Satz von ca. 0,2% der Verkehrswerte durchaus ausreichen würde.

³Dies würde allerdings eine gewisse Ungerechtigkeit speziell gegenüber Alleinerziehern mit einem Kind bedeuten, für die nach Möglichkeit eine spezielle Lösung gefunden werden sollte.



VI.       Untersuchung der Unsicherheiten des verwendeten Berechnungsverfahrens der Lohnsteuer aus Mikrozensusdaten

1. Allgemeines

Die in dieser Arbeit verwendete Berechnungsmethode der Änderung des Lohnsteueraufkommens bei Änderung des Steuersystems ist mit zwei Arten von Fehlern behaftet:

(1)    Da die Daten nur etwa 1% der Österreicher umfassen, sind sie mit einem statistischen
Stichprobenfehler behaftet. Dieser zeigt sich in den Schwankungen der Ergebnisse für
verschiedene Bundesländer und kann aus diesen Schwankungen abgeschätzt werden.

(2)    Zusätzlich sind die Berechnungen noch mit einem systematischen Fehler behaftet, der durch
eine Reihe von Effekten verursacht wird, wie z.B.:

 

a)      die Zuverlässigkeit der Einkommensangaben der Teilnehmer am Mikrozensus,

b)      die Behandlung der „Antwortverweigerer“ bei der Einkommensfrage, und

c)      die Vernachlässigung einiger Effekte bei der Berechnung der Bemessungsgrundlagen aus
dem Nettoeinkommen (Sonderausgaben, Überstunden).

2. Berechnung der statistischen Fehler für die beschriebenen Lohnsteuerberechnungen

Tabelle 9 und 10 zeigen die Ergebnisse für die Auswirkung des Familiensplittingmodells Vonach A auf das Lohnsteueraufkommen für die verschiedenen Bundesländer (Ergebnisse aus Mikrozensus 1991 und 1993). Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind zum Teil real, verursacht durch das unterschiedliche Lohnsteueraufkommen pro Beschäftigtem und den verschiedenen Kinderanteil an der Bevölkerung, zum Teil aber auch verursacht durch den Stichprobenfehler der Abweichung der ausgewählten Stichprobe vom Mittelwert über die gesamte Bevölkerung. Der erste Effekt zeigt sich speziell im Fall Wien, das ein deutlich höheres Einkommensniveau und geringeren Kinderanteil besitzt als die übrigen Bundesländer. Bei den übrigen Bundesländern weisen die Ergebnisse eine für den Stichprobenfehler charakteristische unregelmäßige Streuung auf. Man erhält daher eine Abschätzung dieses Stichprobenfehlers aus der Streuung der Ergebnisse für die Bundesländer ohne Wien. Berechnet man aus diesen Daten den mittleren Fehler, erhält man die in Tabelle 9 und 10 angegebenen Werte.

Die Werte der Tabelle besagen im Wesentlichen:

(1)    Aus den Mikrozensusdaten lassen sich für ein Bundesland sich vergleichende
Lohnsteuerberechnungen mit einer Genauigkeit von etwa ±2 Prozentpunkte durchführen.

(2)    Berechnungen für ganz Österreich, d.h. Mittelwerte über alle Bundesländer sind dann
entsprechend genauer, ca. ±0,7 Prozentpunkte (bezogen auf das gesamte
Lohnsteueraufkommen).

3. Systematische Fehler der Lohnsteuerberechnungen

Zur Abschätzung der systematischen Fehler wurden vergleichende Berechnungen mit Hilfe des Mikrozensus 1991 und 1993 durchgeführt. Diese beiden Datensätze unterscheiden sich deutlich in zweierlei Hinsicht

(1)   Im Mikrozensus 1993 finden sich 9% Antwortverweigerer auf die Einkommensfrage, im
Mikrozensus 1991 dagegen 37%.

(2)   Aus dem Mikrozensus 1993 ergibt sich mit guter Genauigkeit das tatsächliche
Lohnsteueraufkommen 1994, aus dem Mikrozensus 1991 ergibt sich ein um etwa 25% zu
niedriger Wert. Die Ursache dafür liegt vermutlich in der hohen Zahl der Antwortverweigerer,
unter denen vermutlich Personen mit höheren Einkommen überdurchschnittlich vertreten sind.



Damit sollten Steuerberechnungen auf der Grundlage des Mikrozensus 1993 einen wesentlich geringeren systematischen Fehler besitzen als solche auf der Grundlage des Mikrozensus 1991 und man kann die Unterschiede zwischen den Werten nach 1993 und 1991 als einigermaßen zuverlässiges Maß für den systematischen Fehler der Berechnungen nach dem Mikrozensus 1993 ansehen. Es wurden daher wie schon beschrieben zur Abschätzung der systematischen Fehler drei Vergleichsrechnungen durchgeführt:

a)      Berechnung des Lohnsteueraufkommens aus dem Mikrozensus 1993 angepasst an das
tatsächliche Lohnsteueraufkommen 1994 durch Reduktion aller
Bemessungsgrundlagen um 5,9%.

b)      Berechnung des Lohnsteueraufkommens aus dem Mikrozensus 1991 angepasst an das
tatsächliche Lohnsteueraufkommen 1994 durch Erhöhung aller
Bemessungsgrundlagen um 4%.

c)      Berechnung des Lohnsteueraufkommens aus dem Mikrozensus 1991 angepasst an das
tatsächliche Lohnsteueraufkommen 1994 durch Erhöhung der Bemessensgrundlagen
der „Antwortverweigerer“ um 10,8%.

Wie Tabelle 11 zeigt, stimmen die Ergebnisse aller drei Berechnungen für die Lohnsteuern nach dem Familiensplittingmodell ausgezeichnet überein, nicht nur bei der Berechnung des Gesamtlohnsteueraufkommens sondern auch bei der Berechnung der Anteile der verschiedenen Haushaltstypen. Im Mittel weichen die Berechnungen aus Mikrozensus 1993 und 1991 um 0,6 Prozentpunkte voneinander ab. Da die Mikrozensusdaten 1993 wie schon erwähnt wesentlich zuverlässiger sind als die Mikrozensusdaten 1991, ist anzunehmen, dass der systematische Fehler der Berechnungen auf der Grundlage Mikrozensus 1993 noch kleiner als die Unterschiede zwischen den verschiedenen Ergebnissen sind. Die Ergebnisse zeigen somit klar, dass es möglich ist, aus den vorhandenen Mikrozensusdaten Lohnsteuerberechnungen mit einer Genauigkeit von wenigen Prozentpunkten der Differenz zwischen verschiedenen Modellen durchzuführen und damit Daten zu liefern, die als Grundlage politischer Entscheidungen voll ausreichen.

Darüber hinaus lassen die beschriebenen Ergebnisse erwarten, dass die Mikrozensusdaten sich für alle Arten von Voraussagen über die finanziellen Auswirkungen der Staffelung von Transferleistungen nach den Familieneinkommen mit gutem Erfolg eignen.

VII.     Zusammenfassung

In der vorliegenden Arbeit wurde ein System der Haushaltsbesteuerung basierend auf dem Konzept der sog. gewichteten Pro-Kopf-Einkommen im Detail ausgearbeitet und die Kosten des Überganges vom jetzigen System der Individualbesteuerung zu dem vorgeschlagenen neuen Lohnsteuersystem berechnet. Für die Berechnung der gewichteten Pro-Kopf-Einkommen wurden mehrere in der Literatur vorgeschlagene, sowie zwei neue Vorschläge des Autors verwendet und somit insgesamt 5 Varianten des vorgeschlagenen Systems einer Einkommensbesteuerung gemäß dem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen untersucht.

Für jede dieser Varianten wurde das österreichische Lohnsteueraufkommen 1994 aufgrund der Einkommensangaben des Mikrozensus 1993 berechnet. Dies geschah, indem für jeden Haushalt der insgesamt etwa 60.000 Personen umfassenden Befragung die Lohnsteuern sowohl nach dem derzeit gültigen und den 5 Varianten des vorgeschlagenen neuen Systems der Haushaltsbesteuerung berechnet und diese Ergebnisse auf Österreich hochgerechnet wurde. Diese Berechnungen erfolgten getrennt für Kinderlose, Einkind- und Mehrkinderfamilien. Da solche Berechnungen mit Hilfe von Mikrozensusdaten bisher nicht verwendet wurden, wurde die Frage der Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Daten sowie der Berechnungsmethode eingehend untersucht und gezeigt, dass die Größe der Stichprobe (60.000 Personen) und die Qualität der Daten ausreicht, um solche Berechnungen mit einer großen Genauigkeit durchzuführen.

Die wichtigsten Ergebnisse der durchgeführten Berechnungen können folgendermaßen zusammengefasst werden:

a)   Im Falle der Mehrkinderfamilien würde die durchschnittliche Lohnsteuerbelastung um 35-50% sinken. Die Kosten für die Einführung des Modells für diesen Personenkreis


belaufen sich (je nach verwendetem Modell zur Berechnung des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens) auf 11,6-16,8 Mrd. S.

b)      Bei Einkindfamilien reduziert sich die Lohnsteuer im Mittel um 17-30%, Kosten 5,1-
9,2 Mrd. S.

c)      Angewandt auf alle Haushalte ergäben sich Kosten von 21,8-35,6 Mrd. S (15,625%
des gesamten Lohnsteueraufkommens) beim Übergang zu einem Steuersystem des
Familiensplittings.

VIII.    Literatur

Lutz, H./ Wagner, M./ Wolf, W(1993): Von Ausgrenzung bedroht, Forschungsberichte aus Sozial- und Arbeitsmarktpolitik Nr. 50, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Wien.

IX      Anhang

Tabelle 1:         Übersicht über die verschiedenen Berechnungen des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens verwendeten Modelle

Tabelle 2:         Splittingfaktoren für verschiedene Modelle zur Berechnung des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens

Tabelle 3:         Beispiel für die Bearbeitung der Mikrozensusdaten

Tabelle 4:         Kosten des Familiensplittings für Österreich, Modell ÖSTAT Standartvariante

Tabelle 5:         Kosten des Familiensplittings für Österreich, Modell ÖSTAT Variante Berufstätigkeit der Eltern

Tabelle 6:         Kosten des Familiensplittings für Österreich, Modell OECD

Tabelle 7:         Kosten des Familiensplittings für Österreich, Modell Vonach A

Tabelle 8:         Kosten des Familiensplittings für Österreich, Modell Vonach B

Tabelle 9:         Streuung der Verhältnisse neu zu Lohnsteuer alt zwischen verschiedenen Bundesländern

Tabelle 10:       Streuung der Verhältnisse neu zu Lohnsteuer alt zwischen verschiedenen Bundesländern

Tabelle 11:       Vergleich der Lohnsteuerberechnungen aus Mikrozensus 1993mit solchen aus Mikrozensus 1991, Modell Vonach A

Abbildung 1:    Jahreslohnsteuer als Funktion des Jahreseinkommens für verschiedene Splittingfaktoren



Tabelle 1:    Übersicht über die verschiedenen zur Berechnung des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens verwendeten Modelle:

1)         ÖSTAT Standardvariante

         Erste erwachsene Person                                                               = 1,00

         Jede weitere erwachsene Person                                                    = 0,70

         Jedes Kind im Alter von

 

-    0-  3 Jahren                                                                  =0,33

-    4-  6 Jahren                                                                =0,38

-    7-10 Jahren                                                                  =0,55
-11-15 Jahren                                                                 =0,65
-16-18 Jahren                                                                =0,70
-19-21 Jahren                                                                  =0,80

2)         ÖSTAT Variante Berufstätigkeit der Eltern

Nicht AlleinerzieherInnenhaushalte:

         Erste erwachsene Person                                                               =1,00

         Jede weitere beschäftigte erwachsene Person                                 = 0,85

         Jede weitere nicht beschäftigte erwachsene Person                         = 0,70

         Jedes Kind wenn

 

- beide Eltern mehr als 25 Stunden beschäftigt                     = 0,70

- ein Elternteil mehr als 25 Stunden, der andere

Elternteil zwischen 13 und 25 Stunden beschäftigt            = 0,60

-                                         ausschließlich ein Elternteil beschäftigt         = 0,50
AlleinerzieherInnenhaushalte:

         AlleinerzieherIn                                                                             =1,10

         Jedes Kind, wenn AlleinerzieherIn

 

- mehr als 25 Wochenstunden beschäftigt                            = 0,70

- zwischen 13 und 25 Stunden beschäftigt                           = 0,60

- nicht beschäftigt                                                               =0,50

3)         OECD - Modell

         Erste erwachsene Person                                                               =1,00

         Jede weitere erwachsene Person                                                    = 0,70

         Jedes Kind                                                                                    = 0,50

4)         Modell Vonach A

         Erwachsener erwerbstätig                                                              =1,00

         Erwachsener nichterwerbstätig                                                       = 0,60

         Kind                                                                                             =0,60

5)         Modell Vonach B

         Erwachsener erwerbstätig                                                              =1,00

         Erwachsener nichterwerbstätig                                                       = 0,50

         Kind                                                                                             = 0,50

Im Falle von Alleinerzieherhaushalten ist dem Alleinerzieher stets ein Gewicht 1 zuzuordnen, auch wenn keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.



Tabelle 2: Splittingfaktoren für verschiedene Modelle zur Berechnung des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens

 

Modell Familientyp

ÖSTAT Stan­dard

ÖSTAT Variante

OECD

Vonach A

Vonach B

1 Kind, beide Eltern erwerbstätig

2,03 - 2,5*

2,45-2,55**

2,2

2,6

2,5

1 Kind, ein Elternteil erwerbstätig

2,03 - 2,5*

2,2

2,2

2,2

2,0

2 Kinder, beide El­tern erwerbstätig

2,36 -3,3*

3,05 - 3,25**

2,7

3,2

3,0

2 Kinder, ein Eltern­teil erwerbstätig

2,36 - 3,3*

2,7

2,7

2,8

2,5

Alleinerzieher, 1Kind

1,33-1,80*

1,7-1,8**

1,5

1,6

1,5

Alleinerzieher, 2 Kinder

1,66-2,60*

2,3 - 2,5**

2,0

2,2

2,0

3 Kinder, ein Eltern­teil berufstätig

2,69-4,1*

3,2

3,2

3,4

3,0

*          je nach Alter der Kinder (vgl. Tabelle 1)

**         je nach Umfang der Erwerbstätigkeit der Eltern (vgl. Tabelle 1)

Tabelle 3: Beispiel für die Bearbeitung der Mikrozensusdaten

 

Haushalts-

statistisches

laufende

Stellung im

Alter

Nettomonats-

inkludierte

Nettojahres-

Lohnst.

größe

Gewicht

Nummer

Erwerbs-

 

einkommen

Familien-

einkommen

1993

 

 

 

leben

 

 

beihilfen

excl. Fbh.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1

149,26

1

Pensionist

66

6900

 

82800

0,00

3

262,76

1

Beschäftigter

61

 keine Angabe

 

keine Angabe

keine Angabe

3

262,76

2

Beschäftigter

42

13000

 

156000

25435,64

3

262,76

3

Schüler

12

0

 

0

0,00

3

141,41

1

Pensionist

63

11500

 

138000

16975,64

3

141,41

2

Hausfrau

60

5000

 

60000

0,00

3

141,41

3

Student

27

9000

 

108000

8322,93

1

127,04

1

Pensionist

71

12000

 

144000

19795,64

4

166,51

1

Pensionist

51

8000

 

96000

4938,93

4

166,51

2

Pensionist

43

11900

 

142800

19231,64

4

166,51

3

Beschäftigter

15

3200

 

38400

0,00

4

166,51

4

Schüler

12

0

 

0

0,00

4

202,67

1

Beschäftigter

52

keine Angabe

 

keine Angabe

keine Angabe

4

202,67

2

Pensionist             

58

6000

 

72000

0,00

4

202,67

3

Beschäftigter

32

32000

 

384000

169488,69

4

202,67

4

Beschäftigter

26

16000

 

192000

42355,64

1

282,31

1

Pensionist

69

13000

 

156000

25435,64

1

145,51

1

Beschäftigter

49

14700

 

176400

35023,64

1

134,61

1

Pensionist

63

12000

 

144000

19795,64

3

195,33

1

Pensionist

65

20000

 

240000

65232,69

3

195,33

2

Hausfrau

64

0

 

0

0,00

3

195,33

3

Student

28

0

 

0

0,00

1

89,83

1

Beschäftigter

37

18000

 

216000

53635,64

2

222,14

1

Pensionist

70

18000

 

216000

53635,64

2

222,14

2

Hausfrau

68

0

 

0

0,00

5

264,06

1

Beschäftigter

52

25000

3

243300

67621,89

5

264,06

2

Beschäftigter

47

20000

0

240000

65232,69

5

264,06

3

Student

25

0

 

0

0,00

5

264,06

4

Student

21

0

0

0

0,00

5

264,06

5

Vorschulkind

4

0

 

0

0,00

2

230,06

1

Beschäftigter

35

keine Angabe

 

keine Angabe

keine Angabe

2

230,06

2

Beschäftigter

57

14000

 

168000

31075,64



Tabelle 3: Beispiel für die Bearbeitung der Mikrozensusdaten

 

bemess.

bemess.

aufgefüllte

Lohnsteuer

Haushalts-

Gewichts

Splitting-

Gewichtetes

Lohnsteuer

Grundlage

Grundlage

bem. Gmdl.

1994, alt

einkommen

faktor

faktor

pro Kopf

1994, neu

1993

1994

1994

incl. AVAB

incl. Fbh.

 

 

Einkommen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

82800,00

84870,00

79862,67

0,00

79862,67

1

1

79862,67

0,00

-1,00

-1,00

176706,52

20057,93

379343,04

1

2,6

145901,17

28576,33

181435,64

187785,89

176706,52

20057,93

0,00

1

0

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,6

0

0,00

0,00

154975,64

158850,03

149477,88

6777,77

350734,95

1

2,2

159424,98

31961,23

60000,00

62100,00

58436,10

0,00

0,00

0,6

0

0,00

0,00

116322,93

120394,23

113290,97

221,31

0,00

0,6

0

0,00

0,00

163795,64

167890,53

157984,99

14067,04

157984,99

1

1

157984,99

14067,04

100938,93

103462,41

97358,12

0,00

342900,79

1

3,2

107156,50

0,00

162031,64

166082,43

156283,57

13522,58

0,00

1

0

0,00

0,00

38400,00

39744,00

37399,10

0,00

0,00

0,6

0

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,6

0

0,00

0,00

-1,00

-1,00

174999,21

19511,59

1011754,18

1

4

252938,54

177808,70

72000,00

73800,00

69445,80

0,00

0,00

1

0

0,00

0,00

553488,69

572860,79

539062,01

154601,08

0,00

1

0

0,00

0,00

234355,64

242558,09

228247,16

36550,93

0,00

1

0

0,00

0,00

181435,64

185971,53

174999,21

19511,59

174999,21

1

1

174999,21

19511,59

211423,64

218823,47

205912,88

29403.96

205912,88

1

1

205912,88

29403,96

163795,64

167890,53

157984,99

14067,04

157984,99

1

1

157984,99

14067,04

305232,69

312863,51

294404,56

52721,30

323934,56

1

2,2

147242,98

24829,41

0,00

0,00

0,00

           0.00

0,00

0,6

0

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,6

0

0,00

0,00

269635,64

279072,89

262607,59

47546,27

262607,59

1

1

262607,59

47546,27

269635,64

276376,53

260070,32

41734,34

260070,32

_1

1,6

162543,95

24841,45

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,6

0

0,00

0,00

310921,89

321804,15

302817,71

60413,51

682084,51

1

3,8

179495,92

79612,03

305232,69

315915,83

297276,80

58640,42

0,00

1

0

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0.00

0,00

0,6

0

0,00

0,00

0,00

0,00

0.00

0,00

0,00

0,6

0

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,6

0

0,00

0,00

-1,00

-1,00

112196,38

0,00

306083,11

1

2

153041,55

25123,56

199075,64

206043,29

193886,73

25555,59

0,00

1

0

0,00

0,00

Tabelle 4: Kosten des Familiensplittings für Österreich, Modell ÖSTAT Standardvariante

 

Haushaltstyp

Lohnsteuer alt Lohnsteuer neu

Lohnsteuer neu

Kosten

Anteil der Kosten an

 

 

 

Lohnsteuer alt

 

der gesamten Lohnsteuer alt

 

(Mrd. ÖS)

(Mrd. ÖS)

(%)

(Mrd. ÖS)

(%)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kinderlose Haushalte

75,06

69,96

93,21

5,10

3,65

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushalte mit einem Kind

30,75

24,79

80,62

5,96

4,27

 

 

 

 

 

 

Haushalte mit mindestens

 

 

 

 

 

zwei Kindern

33,69

20,40

60,54

13,30

9,53

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

alle Haushalte

139,50

115,15

82,54

24,35

17,46

 

Verwendete Gewichtsfaktoren: erste erwachsene Person:                         1,00

jede weitere erwachsene Person:                                                            0,70

jedes Kind je nach Alter:                                            0     3 J.:               0,33

                                                                                   4-   6J.:               0,38

                                                                  7-10J.:                0,55

                                                                11-15J.:                0,65

                                                                                16- 18 J.:               0,70

                                                                               19 - 21 J.:               0,80



Tabelle 5: Kosten des Familiensplittings für Österreich, Modell ÖSTAT Variante Berufstätigkeit der Eltern

 

Haushaltstyp

Lohnsteuer alt

Lohnsteuer neu

Lohnsteuer neu

Kosten

Anteil der Kosten an

 

 

 

Lohnsteuer alt

 

der gesamten Lohnsteuer alt

 

(Mrd. ÖS)

(Mrd. ÖS)

(%)

(Mrd. ÖS)

(%)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kinderlose Haushalte

75,06

68,69

91,52

6,37

4,56

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushalte mit einem Kind

30,75

22,48

73,11

8,27

5,93

 

 

 

 

 

 

Haushalte mit mindestens

 

 

 

 

 

zwei Kindern

33,69

17,84

52,96

15,85

11,36

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

alle Haushalte

139,50

109,02

78,15

30,48

21,85

Verwendete Gewichtsfaktoren: falls Erwachsener Alleinerzieher ist:          1,10
Sonst: erster Erwachsener:                                                                      1,00

weiterer beschäftigter Erwachsener:                                                        0,85

weiterer nicht beschäftigter Erwachsener:                                                0,70

Kinder, je nach Arbeitszeit der Eltern:                                           0,50 - 0,70

Tabelle 6: Kosten des Familiensplittings für Österreich, Modell OECD

 

Haushaltstyp

Lohnsteuer alt

Lohnsteuer neu

Lohnsteuer neu

Kosten

Anteil der Kosten an

 

 

 

Lohnsteuer alt

 

der gesamten Lohnsteuer alt

 

(Mrd. ÖS)

(Mrd. ÖS)

 

 

 

(Mrd. ÖS)

(%)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kinderlose Haushalte

75,06

69,95

93,19

5,11

3,67

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushalte mit einem Kind

30,75

25,69

83,53

5,06

3,63

 

 

 

 

 

 

Haushalte mit mindestens

 

 

 

 

 

zwei Kindern

33,69

22,10

65,60

11,59

8,31

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

alle Haushalte

139,50

117,74

84,40

21,77

15,60

Verwendete Gewichtsfaktoren: erste erwachsene Person:                          1,0
jede weitere erwachsene Person:
                                                              0.7

jedes Kind:                                                                                               0,5



Tabelle 7: Kosten des Familiensplittings für Österreich, Modell Vonach A

 

Haushaltstyp

Lohnsteuer alt Lohnsteuer neu

Lohnsteuer neu

Kosten

Anteil der Kosten an

 

 

 

Lohnsteuer alt

 

der gesamten Lohnsteuer alt

 

(Mrd. ÖS)

(Mrd. ÖS)

(%)

(Mrd. ÖS)

(%)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kinderlose Haushalte

75,06

65,53

87,31

9,53

6,83

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushalte mit einem Kind

30,75

21,51

69,96

9,24

6,62

 

 

 

 

 

 

Haushalte mit mindestens

 

 

 

 

 

zwei Kindern

33,69

16,87

50,06

16,83

12,06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

alle Haushalte

139,50

103,91

74,49

35,59

25,51

Verwendete Gewichtsfaktoren: Pensionisten, Beschäftigte und Arbeitslose:                1,0

Hausfrauen:                                                                                                             0,6

Kinder, Schüler, Studenten, Lehrlinge:                                                                      0,6

Tabelle 8: Kosten des Familiensplittings für Österreich, Modell Vonach B

 

Haushaltstyp

Lohnsteuer alt

Lohnsteuer neu

Lohnsteuer neu

Kosten

Anteil der Kosten an

 

 

 

Lohnsteuer alt

 

der gesamten Lohnsteuer alt

 

(Mrd. ÖS)

(Mrd. ÖS)

(%)

(Mrd. ÖS)

(%)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kinderlose Haushalte

75,06

66,22

88,23

8,84

6,34

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushalte mit einem Kind

30,75

23,29

75,75

7,46

5,35

 

 

 

 

 

 

Haushalte mit mindestens

 

 

 

 

 

zwei Kindern

33,69

19,87

58,98

13,82

9,91

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

alle Haushalte

139,50

109,39

78,41

30,12

21,59

Verwendete Gewichtsfaktoren: Pensionisten, Beschäftigte und Arbeitslose:              1,0
Hausfrauen:                                                                                                            0,5

Kinder, Schüler, Studenten, Lehrlinge:                                                                    0,5



Tabelle 9: Streuung der Verhältnisse neu zu Lohnsteuer alt zwischen verschiedenen Bundesländern

 

Bundesland

Verhältnis Lohnst.

Verhältnis Lohnst.

Verhältnis Lohnst.

Verhältnis Lohnst.

 

neu zu alt für

neu zu alt für

neu zu alt für

neu zu alt für

 

gesamt Österreich

Kinderlose

Einkinderfamilien

Mehrkinderfamilien

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Burgenland

0,695

0,839

0,675

0,412

 

 

 

 

 

Kärnten

0,699

0,853

0,623      

0,459

 

 

 

 

 

Niederösterreich

0,733

0,860

0,672

0,474

 

 

 

 

 

Oberösterreich

0,715

0.859

0,647

0,488

 

 

 

 

 

Salzburg

0,739

0,874

0,677

0,505

 

 

 

 

 

Steiermark

0,695

0,829

0,662

0,455

 

 

 

 

 

Tirol

0,701

0,837

0,674

0,476

 

 

 

 

 

Vorarlberg

0,724

0,865

0,700

0,469

 

 

 

 

 

Wien

0,836

0,932

0,743

0,582

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Streuuung der

0,018

0,016

0,023

0,027

Verhältnisse (ohne Wien)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Modell Vonach A

Mikrozensus 1991, +4% Angleichung, LSt. 1994

Tabelle 10: Streuung der Verhältnisse neu zu Lohnsteuer alt zwischen verschiedenen Bundesländern

 

Bundesland

Verhältnis Lohnst.

Verhältnis Lohnst.

Verhältnis Lohnst.

Verhältnis Lohnst.

 

neu zu alt für

neu zu alt für

neu zu alt für

neu zu alt für

 

gesamt Österreich

Kinderlose

Einkinderfamilien

Mehrkinderfamilien

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Burgenland

0,687

0,806

0,684

0,471

 

 

 

 

 

Kärnten

0,714

0,847

0,664

0,515

 

 

 

 

 

Niederösterreich

0,738

0,855

0,703

0,538

 

 

 

 

 

Oberösterreich

0,716

0,856

0,679

0,492

 

 

 

 

 

Salzburg

0,740

0,863

        0,710

0,484

 

 

 

 

 

Steiermark

0,679

0,842

0,599

0,425

 

 

 

 

 

Tirol

0,688

0,847

0,656

0,407

 

 

 

 

 

Vorarlberg

0,716

0,859

0,701

0,467

 

 

 

 

 

Wien

0,826

0,922

0,764

0,570

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Streuuung der

0,023

0,018

0,036

0,043

Verhältnisse (ohne Wien)

 

 

 

 



Modell Vonach A

Mikrozensus 1993 2, -5,9% Angleichung, LSt 1994

Tabelle 11: Vergleich der Lohnsteuerberechnungen aus Mikrozensus 1993 mit solchen aus Mikrozensus 1991, Modell VonachA

 

 

Verhältnis Lohnsteuer neu

Verhältnis Lohnsteuer neu

Verhältnis Lohnsteuer neu

Verhältnis Lohnsteuer neu

 

zu Lohnsteuer alt für

zu Lohnsteuer alt für

zu Lohnsteuer alt für

zu Lohnsteuer alt für

 

alle Haushalte (%)

kinderlose Haushalte (%)

Einkinderhaushalte

Mehrkinderhaushalte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mikrozensus 1993

0,744

0,873

0,699

0,495

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mikrozensus 1991

 

 

 

 

Rechnung a (4%)

0,748

0,877

0,684

0,495

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mikrozensus 1991

 

 

 

 

Rechnung b (10,8%)

0,748

0.877

0,683

0,498

Abbildung 1: Jahreslohnsteuer als Funktion des Jahreseinkommens für verschiedene Splittingfaktoren

Beitrag von Univ.-Prof. Dr. Herbert Vonach, Obmann des Freiheitlichen Familienverbandes Österreichs in:

Erich Thöni, Hannes Winner (Hrsg.), „Die Familie im Sozialstaat" - Familienbesteuerung aus ökonomischer und juristischer Sicht", 1996, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, ISBN 3-901249-30-3



Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Änderung des Einkommensteuergesetzes vorsieht, welche ein optionales Familiensteuersplitting-System für österreichische Familien beinhaltet."

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.