443/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 17.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Gemäß § 26 GOG-NR
der Abgeordneten Rosenkranz, Strache, Weinzinger, Graf und weiterer Abgeordneter
betreffend Einführung eines „Familiensteuersplitting-Modells"
Nachdem die FPÖ schon seit Jahren ein Familiensplittingmodell nach französischem Vorbild verfolgt und sich der Obmann des Freiheitlichen Familienverbandes, Univ.Prof. Dr. Herbert Vonach, schon im Jahre 1995 wissenschaftlich mit diesem Thema auseinandergesetzt hat (Erich Thöni, Hannes Winner (Hrsg.), „Die Familie im Sozialstaat" - Familienbesteuerung aus ökonomischer und juristischer Sicht", 1996, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, ISBN 3-901249-30-3, Beitrag Dr. Herbert Vonach: "Das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen als Grundlage einer gerechten Einkommensbesteuerung"), hat nun auch die ÖVP dieses Thema für sich „entdeckt". Im Perspektivenpapier der ÖVP (insgesamt 64 Seiten) werden diesem Thema immerhin 16 Zeilen gewidmet (entspricht dem 2. und 3. Absatz dieser Begründung!).
Die Gründung einer eigenen Familie stellt heute die größte Armutsfalle in Österreich dar. Die derzeit geltende Individualbesteuerung behindert die Familiengründung. Das Prinzip „Besteuerung nach Leistungsfähigkeit" wird in diesem System nicht berücksichtigt. Die negativen steuerlichen Auswirkungen einer Familiengründung werden zwar durch Absetzbeträge und die Familienbeihilfe leicht abgeschwächt, dem Prinzip der Leistungsfähigkeit können diese Familienleistungen jedoch nicht zum Durchbruch verhelfen. Es macht eben einen eminenten Unterschied, ob von einem Einkommen eine oder fünf Personen leben müssen. Neben der Gleichbehandlung von Ungleichem, nämlich einerseits Kinderlosen und andererseits Familien, verlieren besonders Alleinverdienerfamilien durch die Individualbesteuerung, da sie voll von der steuerlichen Progression erfasst werden. Der Alleinverdienerabsetzbetrag vermag diese eklatante Schieflage nicht zu beheben. Zur Veranschaulichung seien hier einige Beispiele aufgezeigt:
Beispiel: Vergleich zweier Familien mit jeweils gleich vielen Kindern. Das Haushaltseinkommen ist gleich groß und wird einmal von einem Alleinverdiener und einmal von beiden Eltern erwirtschaftet.
Alleinverdiener: Einkommen 4.000,-- Euro
(Alleinverdienerabsetzbetrag für 3 Kinder)
Nettojahresbezug: 35.192,22 Euro -3.899,62 Euro
2 Einkommen zu je
2.000,-- Euro (3 Kinder):
Nettojahresbezug:
2x 19.545,92 = 39.091,84 Euro
Alleinverdiener: Einkommen 3.000,-- Euro
(Alleinverdienerabsetzbetrag für 2 Kinder)
Nettojahresbezug: 27.650,60 Euro -3.812,92 Euro
2 Einkommen zu je
1.500,-- Euro (2 Kinder):
Nettojahresbezug:
2x 15.731,76 = 31.463,52 Euro
Alleinverdiener: Einkommen
2.000,-Euro (Alleinverdienerabsetzbetrag für 2 Kinder)
Nettojahresbezug: 20.214,92 Euro -2.041,08 Euro
2 Einkommen: 1.300,- Euro
und 700,- Euro (2 Kinder):
Nettojahresbezug:
14.206,00 =
8.050,00 = 22.256,00
Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag wurden nicht berücksichtigt, da beide Familien gleiche Ansprüche haben. Es ist festzustellen, dass, bei gleichen Familienverhältnissen und gleichem Familiengesamteinkommen, der Alleinverdiener, im Vergleich zu Familien, die ihr Einkommen gemeinsam erwirtschaften, zumindest ein Brutto-Monatseinkommen im Jahr nur für die Steuer arbeitet. Zweiverdienerhaushalte werden durch die Individualbesteuerung schon heute ähnlich einem Familien- oder Ehegattensplitting behandelt. Diese steuerlichen Vorteile sollten auch alleinverdienenden Familien eröffnet werden.
Als weiteres Beispiel sei hier eine „Modellfamilie", die von der Tageszeitung „Die Presse" am 17. Oktober 2007 für eine Berechnung der Auswirkungen des Familiensteuersplittings herangezogen wurde, einer Alleinverdienerfamilie gegenübergestellt:
Die „Modellfamilie besteht aus zwei werktätigen Erwachsenen (Mann 3.000,- Euro Monatseinkommen, Frau 1.500,- Euro Monatseinkommen) und zwei Kindern. Dieser Familie wird eine Alleinverdienerfamilie (Mann 4.500,- Euro Monatseinkommen, Alleinverdienerabsetzbetrag für 2 Kinder, Frau kein Einkommen) gegenübergestellt.
Die Steuerbelastung ist derzeit für den Alleinverdiener um 55,47% oder 5.031,98 Euro jährlich höher als bei der Familie mit zwei Einkommen. Monatlich entspricht diese Zahl einer steuerlichen Mehrbelastung von knapp 420 Euro. Nur durch den geringeren Beitrag in die Sozialversicherung (bei Vorhandensein von Kindern entsteht durch die Mitversicherung der Frau keine zusätzliche Belastung) in Höhe von 1.650,- Euro wird diese steuerliche Mehrbelastung auf 3.381,98 Euro jährlich oder 281,83 Euro monatlich abgesenkt.
|
|
Monat (Brutto) |
Jahr (Brutto) |
Jahr (Netto) |
Steuer |
SV-Beitrag |
|
Mann |
3.000,00 |
42.000,00 |
26.946,60 |
7.553,40 |
7.500,00 |
|
Frau |
1.500,00 |
21.000,00 |
15.731,76 |
1.518,24 |
3.750,00 |
|
Gesamt |
4.500,00 |
63.000,00 |
42.678,36 |
9.071,64 |
11.250,00 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Mann |
4.500,00 |
63.000,00 |
39.296,38 |
14.103,62 |
9.600,00 |
|
Frau |
0,00 |
0,00 |
0,00- |
0,00 |
0,00 |
|
Gesamt |
4.500,00 |
63.000,00 |
39.296,38 |
14.103,62 |
9.600,00 |
|
Differenz |
0 |
0 |
-3.381,98 |
+5.031,98 |
-1.650,00 |
|
in% |
0 |
0 |
-7,92% |
+55,47% |
+14,67% |
Damit der Alleinverdiener das gleiche
Jahresnettoeinkommen wie die verglichene Familie
mit zwei Einkommen erwirtschaftet, musste er trotz Alleinverdiener-absetzbetrag für 2 Kinder 4.891,05 Euro
monatlich verdienen. Also um monatlich 391,05
Euro mehr, als die Familie mit zwei Einkommen. Die zusätzliche Steuerbelastung
bei diesem Einkommen beträgt 7.124,67 Euro jährlich (593,72 Euro monatlich). Dies entspricht 178,54% von der
Steuerbelastung der verglichenen Familie.
Gehalt, das für den Alleinverdiener erforderlich wäre, um das gleiche Jahresnettoeinkommen wie die Familie mit zwei Einkommen zu erwirtschaften:
|
|
Monat (Brutto) |
Jahr (Brutto) |
Jahr (Netto) |
Steuer |
SV-Beitrag |
|
Mann |
4.891,05 |
68.474,70 |
42.678,39 |
16.196,31 |
9.600,00 |
|
Differenz |
+391,05 |
+ 5.474,70 |
+0,03 |
+7.124,67 |
9.600,00 |
|
in % |
+8,69% |
+8,69% |
+0,00% |
+78,54% |
+0,00% |
(Die Tabellen wurden mit dem Brutto-Netto-Rechner des BMF erstellt: http://www.bmf.gv.at/service/anwend/steuerberech/bruttonetto/ start.htm)
Das Familiensplitting soll als Option zur derzeitigen Individualbesteuerung für österreichische Familien wählbar sein. Die Familien sollen sich je nach den persönlichen Umständen für die günstigere Variante entscheiden können. Um einen fließenden, budgetschonenden Übergang zu gewährleisten, sollte das Familiensplitting zunächst für Großfamilien und Alleinerziehende eingeführt werden und dann Schritt für Schritt auch kleineren Familien offen stehen. Die letztendlich zu wählenden Gewichtungsfaktoren, mit denen die einzelnen Familienmitglieder in das Steuersystem eingerechnet werden, sind in einer breiten öffentlichen Diskussion zu fixieren. Dabei sind insbesondere erhöhte Faktoren für alleinerziehende Mütter und Väter und gestaffelte Faktoren für Kinder nach der Geburtenfolge festzulegen. Dennoch sollte das System nicht zu kompliziert werden, sondern es sollten möglichst einfache Faktoren herangezogen werden (siehe Frankreich). Weiters sind die aufteilbaren Beträge nach oben hin zu begrenzen, um unverhältnismäßig hohe Steuersparpotenziale für Bestverdiener zu beschränken.
Die Kosten für die Einführung eines flächendeckenden Familiensteuersplittings in Österreich belaufen sich im Vollausbau (alle Haushalte mit Kindern) auf rund 2,5 bis 3 Mrd. Euro. Ein Teil dieser Kosten wird durch die finanzielle Stärkung der Familien über die Mittelverwendung im Zuge der Umsatzsteuer wieder ins Budget fließen. Familien haben in der Regel wenig Möglichkeiten zu sparen. Weiters ist durch die Stärkung der Familien ein Rückgang bei der Inanspruchnahme von öffentlichen Unterstützungen und Sozialleistungen zu erwarten, was sich positiv auf die Budgetausgaben auswirken dürfte.
Die Unterfertigten legen diesem Antrag einen Beitrag von Univ.-Prof. Dr. Herbert Vonach, Obmann des Freiheitlichen Familienverbandes, veröffentlicht in: Erich Thöni, Hannes Winner (Hrsg.), „Die Familie im Sozialstaat" - Familienbesteuerung aus ökonomischer und juristischer Sicht", 1996, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, ISBN 3-901249-30-3, als integralen Bestandteil der Begründung bei.
Damit wird die
Begründung dieses Antrages den 16 Zeilen im Ergebnispapier der Perspektivengruppe der ÖVP
gegenübergestellt.
Das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen
als Grundlage einer gerechten
Einkommensbesteuerung
von Univ- Prof. Dr. Herbert Vonach
I. Einführung und Problemstellung
In Österreich gilt seit 1972 im Bereich der Lohn- und Einkommensteuer das Prinzip der Individualbesteuerung. d.h. die Höhe der Lohn- oder Einkommensteuer hängt nur vom Einkommen des Steuerpflichtigen ab und nicht von der Familiengröße oder Zahl der Personen, die von diesem Einkommen leben müssen. Die letzten Reste einer Berücksichtigung der Kinder im Steuerrecht (erhöhte Sonderausgaben, niedrigere Besteuerung des 13. und 14. Monatsgehalts) wurden 1992 beseitigt. Dieser Zustand ist in Anbetracht der progressiven Natur des Lohn- und Einkommensteuertarifs eine grobe Ungerechtigkeit gegenüber den Mehrpersonenhaushalten, insbesondere Mehrkinderfamilien mit einem Alleinerhalter. Ein progressiver Steuertarif wird damit begründet, dass Personen einer besseren finanziellen Lage zugemutet werden kann, einen größeren Bruchteil ihres Einkommens an die Allgemeinheit als Steuer abzugeben (Besteuerung nach Leistungsfähigkeit). Da die finanzielle Lage eines Steuerzahlers nicht nur von seinen Einkünften, sondern auch von seinen Unterhaltsverpflichtungen abhängt, ist das jetzige System der Individualbesteuerung eine grobe Verletzung des Prinzips Besteuerung nach Leistungsfähigkeit. Wenn ein allein stehender Steuerpflichtiger mit 12.000,- S Bruttoeinkommen noch überhaupt keine Lohnsteuer zahlt, ein Alleinverdiener einer Vierpersonenfamilie mit 24.000,- S brutto (also pro Kopf 6.000,- S) davon noch monatlich 2.947,Lohnsteuer zahlen muss, kann von Besteuerung nach Leistungsfähigkeit keine Rede mehr sein.
Ein progressiver Steuertarif muss daher, um offensichtliche Ungerechtigkeiten zu vermeiden, so angewandt werden, dass Familien in gleicher wirtschaftlicher Lage, d.h. Familien, die sich annähernd den gleichen Lebensstandard leisten können, unabhängig von der Haushaltsgröße den gleichen Prozentsatz ihres Einkommens als Lohn- und Einkommensteuer abführen.
Näherungsweise ist ein solches Steuersystem in Deutschland (und in etwas verschiedener Form auch in vielen anderen europäischen Ländern) über das sog. Ehegattensplitting und Kinderfreibeträge verwirklicht, wobei allerdings das deutsche System einerseits wegen der relativ niedrigen Kinderfreibeträge die finanzielle Belastung durch Kinder nur unzureichend berücksichtigt und andererseits durch das volle Ehegattensplitting im Fall eines nicht berufstätigen Ehepartners sehr große, sachlich nicht voll gerechtfertigte Steuervorteile bringt.
Eine grundsätzliche Lösung dieses Problems, die merkwürdigerweise in der Öffentlichkeit noch nicht diskutiert wurde, bietet eine Haushaltsbesteuerung gemäß dem so genannten gewichteten Pro-Kopf-Einkommen der Haushaltsangehörigen. Der Begriff des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens wurde von den Sozialwissenschaftlern eingeführt, um die wirtschaftliche Lage von Haushalten verschiedener Personenzahl miteinander vergleichen zu können.1 Grob gesprochen berücksichtigt das Konzept des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens die Tatsache, dass der finanzielle Aufwand zur Erhaltung eines gewissen Lebensstandards zwar mit der Anzahl der Personen im Haushalt zunimmt, aber schwächer als proportional. Ein Alleinstehender kann etwa so „gut“ leben wie eine vierköpfige Familie mit dem 2-3-fachen Einkommen. Technisch wird das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen ermittelt, indem man jedem Haushaltsangehörigen eine Zahl kleiner oder höchstens 1 als sog. Gewichtsfaktor zuordnet, die Zahlen der Haushaltsangehörigen summiert und das gesamte Haushaltseinkommen durch diese Summe dividiert. Über die Größe dieser Gewichtsfaktoren herrscht zwar innerhalb der Sozialwissenschaftler keine volle Einigkeit. Seitens des Österreichischen Statistischen Zentralamtes, der OECD und der EU wurden dazu etwas voneinander abweichende Modelle entwickelt. Insgesamt herrscht aber in der Sozialwissenschaft Übereinstimmung, dass das Konzept des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens (innerhalb der Abweichungen zwischen den verschiedenen Berechnungsverfahren)
1 vgl. Lutz,
H./Wagner, M./Wolf,W. (1993)
die gerechteste Vergleichsmöglichkeit zwischen den finanziellen Lagen von Familien verschiedener Größen darstellt. Das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen wird daher speziell auch in der sog. „Armutsforschung“ verwendet2, um den Anteil von Familien verschiedener Größe unterhalb der sog. Armutsgrenze abzuschätzen.
Aus den bisherigen Ausführungen über das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen folgt offensichtlich, dass eine Haushaltsbesteuerung gemäß gewichtetem Pro-Kopf-Einkommen das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit wesentlich besser verwirklicht als das jetzige System der Individualbesteuerung und eigentlich das gerechteste Steuersystem darstellt, das sich auf einfache Weise realisieren lässt. In einem solchen System zahlen Familien in gleicher finanzieller Lage, also z.B. ein Alleinstehender mit 10.000,- S/Monat und eine vierköpfige Familie mit 25.000,- S/Monat den gleichen Prozentsatz an Steuern, z.B. 10%, während jetzt der Alleinstehende keine Lohnsteuer, der Alleinerhalter der vierköpfigen Familie monatlich 4.960,- S an Lohnsteuer entrichten muss. Hauptziel der vorliegenden Arbeit ist es, ein solches Modell im Detail auszuarbeiten und die Auswirkungen eines solchen Systems auf das Lohnsteueraufkommen mit ausreichender Genauigkeit zu berechnen. Daneben hat die Arbeit noch ein wichtiges methodisches Ziel. Da die Berechnung des Lohnsteueraufkommens nach dem vorgeschlagenen System des Familiensplittings aufgrund von Mikrozensusdaten erfolgen musste, wurde es notwendig, Methoden auszuarbeiten, um sowohl die statistischen Fehler als auch die systematischen Fehler solcher Berechnungen zuverlässig abzuschätzen.
Im folgenden Abschnitt II wird das vorgeschlagene Steuermodell des Familiensplittings im Detail beschrieben und präzisiert, wobei insbesondere das Problem der Festlegung der sog. Gewichtsfaktoren zur Berechnung des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens eingehend diskutiert wird. Dabei werden insgesamt fünf Alternativen vorgestellt. Im folgenden Kapitel III wird das Verfahren zur Berechnung des gesamten österreichischen Lohnsteueraufkommens nach dem vorgeschlagenen neuen Steuersystem aus den Einkommensdaten des Mikrozensus 1993 in allen Einzelschritten dokumentiert. In Kapitel IV werden die Ergebnisse der Berechnung, d.h. der Umfang der Steuerentlastung für kinderlose, Einkind- und Mehrkindfamilien präsentiert und zwar für alle im Abschnitt II diskutierten Methoden zur Berechnung des mittleren Pro-Kopf-Einkommens. Im letzten Kapitel werden die zufälligen und systematischen Fehler der durchgeführten Steuerberechnungen untersucht und es wird gezeigt, dass die Daten des Mikrozensus (umfasst 1% der Österreicher) ausreichen, um solche Berechnungen mit einer hinreichend großen Genauigkeit durchzuführen.
II. Untersuchte Modelle einer Haushaltsbesteuerung (Familiensplitting)
In der vorliegenden Arbeit werden wie schon in Abschnitt I ausführlich eine Reihe von Varianten
einer Haushaltsbesteuerung auf der Grundlage des sog. gewichteten Pro-Kopf-Einkommens
beschrieben. Im Folgenden wird versucht, dieses Modell und seine Varianten möglichst präzise zu
beschreiben.
Allen behandelten Varianten des Familiensplittings ist folgendes gemeinsam:
(1)
Das Familiensplitting wird als Option angeboten, es steht weiterhin
jedem frei, im jetzigen
Steuersystem zu verbleiben. Damit wird in den Berechnungen davon ausgegangen,
dass das
Familiensplitting nur
von den Haushalten gewählt wird, bei denen eine Steuerentlastung
eintritt.
(2)
Das jetzige
System der Familienbeihilfen und Kinderabsetzbeträge bleibt bestehen. Da
die
Kinderabsetzbeträge aber nichts anderes sind als eine zusätzliche
Form der Kinderbeihilfe,
werden sie - auch im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung - zu einer
„Kinderbeihilfe neu"
zusammengefasst.
(3)
Die Festsetzung der Haushalts-Lohnsteuern erfolgt bei allen Varianten
nach dem folgenden
Grundschema:
2 Ibidem
a)
Das
Haushaltseinkommen (Bemessungsgrundlage) wird durch Addition der
Bemessungsgrundlagen aller Einkommensbezieher des Haushaltes sowie aller
Transferzahlungen, insbesondere der
Familienbeihilfen und Kinderabsetzbeträge
berechnet.
b)
Das Haushaltseinkommen wird durch den sog. Splittingfaktorf geteilt, um
das gewichtete
Pro-Kopf-Einkommen zu erhalten.
c)
Die aus dem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen berechnete Lohnsteuer wird
mit dem
Splittingfaktor
multipliziert und ergibt damit die Haushaltslohnsteuer.
Die verschiedenen in dieser Arbeit behandelten Varianten dieses Grundmodells unterscheiden sich in der Art der Berechnung des Splittingfaktors für Haushalte verschiedener Personenzahl. Zur Bestimmung des Splittingfaktors wird jedem Haushaltsangehörigen ein sog. Gewichtsfaktor a zugeordnet, der für die erste Person stets eins, für alle weiteren kleiner oder höchstens eins gewählt wird der Splittingfaktor wird dann als Summe der Gewichtsfaktoren aller Haushaltsangehörigen berechnet. Bezüglich dieser Gewichtsfaktoren werden in dieser Arbeit die beiden vom österreichischen statistischen Zentralamt entwickelten Modelle, das OECD-Modell und zwei vom Autor vorgeschlagene Modelle, Vonach A und Vonach B, behandelt, deren Eigenschaften in Tabelle 1 zusammengefasst sind. Als Kinder im Sinne des vorgeschlagenen Modells (vgl. Tabelle 1) gelten dabei alle Empfänger von Familienbeihilfe, also alle Personen unter 19 Jahre sowie Schüler und Studenten bis 27 Jahre.
Das ÖSTAT-Standardmodell
differenziert dabei die Gewichtsfaktoren vor allem bezüglich des Alters
der Kinder, was wohl bezüglich der Sachausgaben richtig ist, aber den
großen Zeitaufwand für die Betreuung kleinerer Kinder nicht
berücksichtigt. Es berücksichtigt auch nicht den erhöhten
Aufwand von berufstätigen Ehepaaren und Alleinerziehern gegenüber
Alleinverdienerfamilien.
Die ÖSTAT-Variante
Berufstätigkeit berücksichtigt demgegenüber die höheren
Lebenshaltungskosten von berufstätigen Ehepaaren und Alleinerziehern
sowohl durch unterschiedliche Gewichtsfaktoren für erwerbstätige
und nichterwerbstätige Erwachsene, als auch bei den Kindern (höhere
Gewichte bei Erwerbstätigkeit beider Elternteile) und spezielle Gewichte
für Alleinerzieher. Das OECD-Modell ist sehr viel einfacher als die beschriebenen
ÖSTAT-Modelle, berücksichtigt aber ebenso
wenig wie ÖSTAT-Standard den höheren Aufwand bei
Erwerbstätigkeit beider Elternteile oder
Alleinerzieher.
Dem Ideal der Steuergerechtigkeit kommt
das Modell ÖSTAT-Variante Berufstätigkeit wahrscheinlich am
nächsten, da es sowohl in der Aufteilung der Steuerbelastung auf Haushalte
verschiedener Personenzahl als auch
zwischen Alleinverdienerfamilien und Doppelverdienerfamilien einen
fairen Kompromiss darstellt. Es ist allerdings so kompliziert, dass es
wahrscheinlich nicht unmittelbar als Grundlage eines Steuersystems verwendet
werden könnte.
Aus diesem Grunde wurde vom Verfasser ein weiteres Modell entwickelt (Vonach A
und B), das versucht, die Einfachheit des OECD-Modelles beizubehalten und
trotzdem die größere Steuergerechtigkeit des „ÖSTAT-Variante
Berufstätigkeit der Eltern“ zu erreichen. Dies geschieht, indem ein
relativ großer Gewichtsunterschied zwischen erwerbstätigen und
nichterwerbstätigen Erwachsenen
eingeführt wird. Außerdem wird durch die Festsetzung eines Gewichtsfaktors
von eins für alle Erwerbstätigen (und Pensionisten) erreicht,
dass beim Übergang zur Haushaltsbesteuerung keine Steuererhöhung
eintreten kann, was bei den vorher beschriebenen Modellen durchaus der Fall sein kann.
Einen anschaulichen Überblick über die Konsequenzen der vorgeschlagenen Modelle gibt Tabelle 2. Sie zeigt die Splittingfaktoren für eine Reihe von häufig vorkommenden Familientypen für die beschriebenen fünf Modelle. Wie die Tabelle zeigt, sind die Unterschiede zwischen den verschiedenen Modellen nicht sehr groß, insbesondere sieht man die gute Übereinstimmung zwischen der „ÖSTAT-Variante Berufstätigkeit der Eltern" und den vom Autor vorgeschlagenen Modellen Vonach A und B. Die steuerliche Auswirkung der beschriebenen Modelle zeigt Abbildung 1. Die Abbildung zeigt die Haushaltslohnsteuer als Funktion des Haushaltseinkommens für verschiedene Splittingfaktoren; kann unmittelbar dazu verwendet werden, den Unterschied zwischen dem jetzigen und dem vorgeschlagenen neuen Steuersystem im Einzelfall abzuschätzen.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die beschriebenen Modelle der Haushaltsbesteuerung, insbesondere in der Variante „ÖSTAT-Variante Berufstätigkeit der Eltern"“ sowie Vonach A und B besitzen gegenüber dem jetzigen System der Individualbesteuerung die folgenden wichtigen Vorteile:
(1)
Das
Steuersystem beseitigt die derzeitige Ungerechtigkeit der Besteuerung von
Familien
verschiedener Größen. Haushalte mit verschiedener Personenzahl
werden mit dem gleichen
Steuersatz (in Prozent des
Gesamteinkommens) belastet, wenn sie das gleiche gewichtete Pro-
Kopf-Einkommen besitzen und sich damit in etwa den gleichen
Lebensstandard leisten
können. Dies ist wahrscheinlich eine der bestmöglichen
Annäherungen an das Ideal der
Steuergerechtigkeit.
(2)
Das Modell verwirklicht die seit langem erhobene Forderung eines
steuerfreien
Existenzminimums (vgl. Abbildung 1).
(3)
Das Modell
entspricht im Gegensatz zum jetzigen Rechtszustand genau der Forderung des
Verfassungsgerichtshofes nach einer
angemessenen Berücksichtigung der Familiengröße bei
der Einkommen- bzw. Lohnsteuer.
(4)
Durch die
Einbeziehung von Kinderbeihilfen und Kinderabsetzbeträgen in die
Steuerbemessungsgrundlagen wird effektiv
eine Staffelung dieser Transferzahlungen mit dem
Haushaltseinkommen erreicht. Mit steigendem Einkommen sinkt der
„Nettowert" der
Beihilfen von 100% auf 50%.
(5)
Mit der Festlegung der sog. Gewichtsfaktoren für
erwerbstätige Erwachsene zu 1,0 und nicht
erwerbstätige Erwachsene zu 0,6 bzw. 0,5 in den Modellen Vonach A und
Vonach B werden
dann höhere
Kosten eines Haushalts mit zwei berufstätigen Eltern gegenüber
Alleinverdienerhaushalten angemessen berücksichtigt. Damit begünstigt
das Modell weder
einseitig Alleinverdienerfamilien noch die
Berufstätigkeit der Frauen, sondern ermöglicht es
ihnen, diese Wahl frei nach ihren persönlichen Wünschen zu
treffen.
III. Verfahren zur Berechnung des Lohnsteueraufkommens 1994 für die vorgeschlagenen Modelle der Haushaltsbesteuerung aufgrund der Daten des Mikrozensus 1993 und 1991
Daten für die gesamte österreichische Bevölkerung, aus denen sich das Steueraufkommen im Falle einer Haushaltsbesteuerung berechnen lässt, gibt es nicht, da in den Daten der Sozialversicherungsträger und der Finanzämter die Haushaltszugehörigkeit nicht erfasst wird. Im Mikrozensus 1991 und 1993 liegen jedoch Daten über das Nettoeinkommen von je 1% der österreichischen Bevölkerung vor, geordnet nach Haushalten, so dass aus diesen Daten sowohl die entsprechenden Haushaltseinkommen als auch die für das Steuermodell benötigten Splittingfaktoren für jeden der vom Mikrozensus erfassten Haushalte berechnet werden können. Es wurden daher die Daten des Mikrozensus zur Lohnsteuerberechnung verwendet und mit Hilfe der vom Statistischen Zentralamt sorgfältig bestimmten Gewichtsfaktoren auf die Gesamtbevölkerung Österreichs hochgerechnet. Im Einzelnen erfolgte die Berechnung in folgenden Schritten:
1. Berechnung der Bemessungsgrundlage 1994 aus den angegebenen Nettoeinkommen 1991 bzw. 1993
(1) Von den angegebenen Jahresnettoeinkommen der Beschäftigten und Pensionisten wurden die darin enthaltenen Kinderbeihilfen subtrahiert. Entsprechend der damaligen Beihilfenhöhe wurden für 1991 17.100,- S abgezogen. Für 1993 wurden auch die Kinderabsetzbeträge und die Altersstaffelung der Kinderbeihilfen im Detail berücksichtigt. Dementsprechend wurde für Kinder bis 10 Jahre ein Betrag von 22.930,- S, für Kinder von 10-19 Jahre ein Betrag von 25.930 - S und für Beihilfeberechtigte über 19 Jahre ein Betrag von 29.530,- S vom Jahresnettoeinkommen des Beihilfebeziehers abgezogen. Für den Steuerabsetzbetrag wurde dabei ein Mittelwert von 521,- S. pro Monat verwendet, der aus den relativen Anteilen erster, zweiter und weiterer Kinder berechnet wurde.
(2)
Aus den so
korrigierten Nettogehältern wurde gemäß der 1991 und 1993
gültigen
Lohnsteuertabelle für jeden
Einkommensbezieher die Lohnsteuer 1991 bzw. 1993 berechnet
und daraus die jeweiligen Steuerbemessungsgrundlagen (korrigiertes
Nettoeinkommen plus
Lohnsteuer).
(3)
Die so
bestimmten Bemessungsgrundlagen 1991 bzw. 1993 wurden mit Hilfe der Angaben
des Zentralverbandes der Sozialversicherungsträger über die durchschnittlichen
Lohnsteigerungen und die
Pensionsanpassungsfaktoren in der Zeit 1991 -1994 auf das Jahr
1994 umgerechnet. Dementsprechend
wurden alle Bemessungsgrundlagen 1991 mit Faktoren
von 1,133 (Beschäftigte) bzw. 1,109 (Pensionisten) multipliziert.
Für die Daten des
Mikrozensus 1993 betragen diese Korrekturfaktoren 1,03 (Beschäftigte) bzw.
1.025
(Pensionisten).
(4)
Beim
Mikrozensus 1991 wurde die Frage nach dem Nettoeinkommen von 37% der
Einkommensbezieher (Beschäftigte, Arbeitslose, Pensionisten) nicht
beantwortet, beim
Mikrozensus 1993 betrug der Anteil dieser „Antwortverweigerer" nur
9%. Für diese
„Antwortverweigerer" wurde
angenommen, dass Ihre Einkommensverteilung die gleiche ist
wie die der „Beantworter". Dementsprechend wurden ihnen aus der
Menge der angegebenen
Bemessungsgrundlagen zufällig ausgewählte Werte zugeordnet.
Als Ergebnis von Schritt 1-4 steht somit für jeden Einkommensbezieher aus dem Mikrozensus 1991 und dem Mikrozensus 1993 eine Lohnsteuerbemessungsgrundlage 1994 zur Verfügung.
2. Berechnung der Lohnsteuer 1994 aus den gemäß III. 1. bestimmten Bemessungsgrundlagen 1994 aller im Mikrozensus 1991 bzw. 1993 erfassten Einkommensbezieher
Als erster Test der Zuverlässigkeit der Mikrozensusdaten wurde das Gesamtlohnsteueraufkommen 1994 berechnet und mit dem tatsächlichen Lohnsteueraufkommen 1994 (140 Mrd. S) verglichen. Dazu wurde für jeden Einkommensbezieher die Lohnsteuer aus der Bemessungsgrundlage 1994 gemäß Lohnsteuertabelle 1994 berechnet, wobei der Alleinverdienerabsetzbetrag in den entsprechenden Fällen berücksichtigt wurde. Anschließend wurde die Einkommensteuer jedes Einkommensbeziehers mit seinem statistischen Gewicht multipliziert; diese Produkte wurden über alle Einkommensbezieher des jeweiligen Mikrozensus aufsummiert.
Damit ergab sich das folgende Resultat:
österreichisches Lohnsteueraufkommen 1994 (Mrd. S)
berechnet aus Mikrozensus 1991 128
berechnet aus Mikrozensus 1993 158
tatsächliches Lohnsteueraufkommen 1994 140
Zu den Abweichungen der berechneten Lohnsteuer vom tatsächlichen Steueraufkommen ist folgendes zu sagen:
Bei der verwendeten Methode zur Berechnung der Lohnsteuer wurden mangels Daten zwei Steuermindernde Effekte vernachlässigt, nämlich die Berücksichtigung der Sonderausgaben sowie der Überstunden, so dass bei korrekter Angabe der Befragten das beschriebene Verfahren einen Wert über dem tatsächlichen Lohnsteueraufkommen liefern muss. Laut Angabe der statistischen Abteilung des Finanzministeriums beträgt die steuerliche Auswirkung der Sonderausgaben ca. 9 Mrd. S und die der Überstunden etwa 3 Mrd. S pro Jahr; somit sollte das beschriebene Verfahren einen Wert von ca. 152 Mrd. S (140 + 9 + 3) liefern.
Für den Mikrozensus 1993 liegt der berechnete nahe am erwarteten Wert und bestätigt damit sowohl die Zuverlässigkeit der Einkommensangaben wie auch des verwendeten Berechnungsverfahrens. Aus den Daten des Mikrozensus 1991 ergibt sich allerdings ein Lohnsteueraufkommen, das um etwa 20% unter dem erwarteten Wert liegt. Die Hauptursache für diese Diskrepanz liegt vermutlich in der hohen Zahl der „Antwortverweigerer“ (37%) beim Mikrozensus 1991. Es ist zu vermuten, dass das mittlere Einkommen der „Antwortverweigerer" etwas höher liegt als das der Befragten, die ihr
Einkommen angegeben haben; ein Unterschied von ca. 20% würde ausreichen, um den beobachteten Effekt zu erklären. Ein kleiner Teil der Diskrepanz beruht wahrscheinlich auch auf der Zunahme der Zahl der Einkommensbezieher zwischen 1991 und 1993 (1-2%), die durch unsere Art der Hochrechnung von 1991 auf 1994 nicht erfasst wird.
3. Anpassung der Bemessungsgrundlagen 1994 an das tatsächliche Lohnsteueraufkommen 1994
Da das tatsächliche Lohnsteueraufkommen 1994 bekannt ist, ist es sinnvoll, von den eigentlichen Vergleichsrechnungen zu den neuen Steuermodellen die gemäß Abschnitt III.1. berechneten Bemessungsgrundlagen so anzupassen, dass sie im jetzigen Steuersystem das tatsächliche Lohnsteueraufkommen ergeben. Dadurch wir die Wirkung der beschriebenen Unvollkommenheit der Mikrozensusdaten und unseres Steuerberechnungsmodells zum größten Teil ausgeschaltet und die Genauigkeit der Berechnungen wesentlich verbessert.
Beim Mikrozensus 1993 wurden zu
diesem Zweck alle Bemessungsgrundlagen um 5,9% reduziert. Anschaulich
heißt das, die Verringerung der Bemessungsgrundlagen durch Sonderausgaben
und steuerfreie Überstunden wurde durch eine allgemeine Verringerung der
Bemessungsgrundlagen ersetzt, die zu demselben, nämlich dem
tatsächlichen Lohnsteueraufkommen führt. Beim Mikrozensus 1991 wurden zwei Verfahren verwendet um die
Genauigkeit der Berechnungen zu
prüfen (vgl. Abschnitt VI). Es
wurde das korrekte Lohnsteueraufkommen erreicht
a) durch Erhöhung aller Bemessungsgrundlagen um 4%,
b)
durch Erhöhung nur der Bemessungsgrundlagen der
„Antwortverweigerer“ um 8-
10%. . .
Erfreulicherweise lieferten beide Anpassungsverfahren bei der Berechnung des Steueraufkommens nach den neuen Modellen fast identische Ergebnisse, d.h. die Steuerberechnungen sind gegenüber leichten Variationen der Einkommensverteilung sehr unempfindlich (vgl. Tabelle 11).
4. Vergleichende
Berechnungen des Lohnsteueraufkommens nach dem jetzigen Steuersystem und den
verschiedenen in Abschnitt 111 beschriebenen Familiensplittingmodellen
Zur Berechnung der Auswirkung der in Abschnitt II beschriebenen Familiensplittingmodelle wurde das Lohnsteueraufkommen für die neuen Modelle aus den angepassten Bemessungsgrundlagen 1994 (vgl. Abschnitt II.3) wie folgt berechnet:
(1)
Durch Summieren der Bemessungsgrundlagen aller
Haushaltsangehörigen und Addition aller
Transferzahlungen
(Kinderbeihilfen und Kinderabsetzbeträge) wird für jeden Haushalt die
Bemessungsgrundlage für das Haushaltseinkommen berechnet.
(2)
Für alle
Haushaltsangehörigen werden die dem jeweiligen Modell entsprechenden
Gewichtsfaktoren bestimmt und der sog.
Splittingfaktor als Summe der Gewichtsfaktoren aller
Haushaltsmitglieder berechnet.
(3)
Die nach (1) berechnete Bemessungsgrundlage für das
Haushaltseinkommen wird durch den
Splittingfaktor
dividiert. Dadurch erhält man die Bemessungsgrundlage für das
gewichtete
Pro-Kopf-Einkommen.
(4)
Auf die
Bemessungsgrundlage für das gewichtete Pro- Kopf-Einkommen wird die
Lohnsteuertabelle 1994 angewendet und
anschließend die so erhaltene Lohnsteuer mit dem
Splittingfaktor multipliziert. Auf diese Weise erhält man die
gesamte Haushaltslohnsteuer
nach dem neuen Modell.
(5)
Übersteigt die gemäß (4) berechnete Haushaltslohnsteuer
die Summe der Lohnsteuern der
Haushaltsmitglieder nach dem jetzigen Steuersystem, wird das Modell nicht
angewendet,
sondern die neue
Lohnsteuer der alten Lohnsteuer gleichgesetzt..
(6)
Die gemäß (4) oder (5) berechneten Haushaltslohnsteuern
jedes Haushalts werden mit den
zugehörigen statistischen Gewichten multipliziert und alle so entstandenen
Produkte zum
Gesamtlohnsteueraufkommen für das betreffende Modell aufsummiert.
Die beschriebenen Berechnungen wurden mit Hilfe des Tabellenkalkulationsprogramms Excel durchgeführt. Dabei war es möglich, jeweils die Mikrozensusdaten für ein Bundesland (ca. 6.000 Befragte) in einem Rechengang zu bearbeiten. Tabelle 3 zeigt das beschriebene Verfahren in allen Einzelschritten anhand der ersten 32 Personen des Mikrozensus 1993 aus dem Bundesland Steiermark.
IV. Ergebnisse der Lohnsteuerberechnungen für alle untersuchten Modelle und Diskussion
Wie im Abschnitt III erläutert, ist die Qualität der Daten des Mikrozensus 1993 wesentlich besser als die des Jahres 1991. Daher wurde der größte Teil der Berechnungen mit Hilfe der Daten aus 1993 durchgeführt und nur für ein ausgewähltes Modell (Vonach A) auch das Lohnsteueraufkommen mit Hilfe der Daten des Mikrozensus 1991 berechnet, um die Genauigkeit der verwendeten Daten und Rechenverfahren abzuschätzen und zu überprüfen (vgl. Abschnitt VI).
Im Einzelnen wurden folgende Berechnungen des Lohnsteueraufkommens durchgeführt:
(1)
Gewichtsfaktoren nach Modell Vonach A (1,0 für Beschäftigte,
0,6 für Nichterwerbstätige
und Kinder).
(2)
Dieses Modell
wurde am ausführlichsten untersucht. Es wurden dafür
Lohnsteuerberechnungen für alle Bundesländer sowohl mit den
angepassten
Mikrozensusdaten 1993 als auch mit den
beiden Varianten der angepassten Daten des
Mikrozensus 1991 durchgeführt.
(3)
Für alle
übrigen Modelle (Gewichtsfaktoren nach Vonach B, ÖSTAT-Standard,
ÖSTAT-
Variante und OECD) wurden lediglich Lohnsteuerberechnungen aus dem angepassten
Mikrozensus 1993 durchgeführt und zwar
für die Bundesländer Wien, NÖ und Steiermark und
die Summe dieser Daten auf Österreich hochgerechnet mit Hilfe von
Umrechnungsfaktoren,
die aus den unter (1) beschriebenen ausführlichen Rechnungen für das
Modell Vonach A
bestimmt worden waren.
(4)
In allen Fällen wurde nicht nur das gesamte Lohnsteueraufkommen
berechnet, sondern jeweils
getrennt das
Lohnsteueraufkommen von kinderlosen Haushalten, Einkinderhaushalten und
Mehrkinderhaushalten, um Informationen zu erhalten, wie sich eine
Familienbesteuerung auf
verschiedene Haushaltstypen bezüglich Reduzierung der durchschnittlichen
Steuerbelastung
auswirkt und welche Kosten bei einer nur teilweisen Einführung des
Familiensplittings (z.B.
nur für Mehrkinderfamilien) entstehen
würden.
Die Hauptergebnisse der beschriebenen Berechnungen sind in Tabelle 4-8 zusammengefasst. In
Tabelle 4-8 wird für jedes der untersuchten Modelle angegeben:
Die jetzige Lohnsteuer, die Lohnsteuer nach der vorgeschlagenen Variante des Familiensplittings
aufgegliedert nach Haushalten ohne Kinder, Einkind- und Mehrkindfamilien sowie summiert über alle
Gruppen, ferner das Verhältnis zwischen den neuen und alten Steuern und die „Kosten" (d.h. die
Verringerung des Lohnsteueraufkommens bei Einführung des Modells für die entsprechende
Personengruppe).
Die absolute Genauigkeit aller Kostenangaben in Tabelle 4-8 ist etwa 1% des gesamten
Lohnsteueraufkommens, d.h. 1,4 Mrd. S für das am genauesten untersuchte Modell Vonach A und ca.
1,4% des Lohnsteueraufkommens (2 Mrd. S) für die übrigen Modelle (vgl. Diskussion in Abschnitt
VI). Die Kostenunterschiede zwischen den verschiedenen Modellen sind wahrscheinlich noch um
einen Faktor 2-3 genauer. Die Prozentangaben für das Verhältnis der neuen zur alten Steuer haben
Unsicherheiten von ca. einem Prozentpunkt für Vonach A und 1,4 Prozentpunkte für die übrigen
Modelle, auch hier sind die Unterschiede zwischen den verschiedenen Modellen noch mindestens um
einen Faktor zwei genauer.
Bei allen Detailunterschieden zwischen den Auswirkungen der verschiedenen Varianten des
Familiensplittings ergibt sich aus Tabelle 4-8 übereinstimmend folgendes Bild:
Am stärksten sind, wie zu erwarten, im heutigen System der Individualbesteuerung Familien mit zwei und mehr Kindern benachteiligt. In allen Varianten des Familiensplittings würde ihre Lohnsteuer durchschnittlich nur noch 50-60% der heutigen Steuer betragen. Anders ausgedrückt, müssen heute im
Durchschnitt Mehrkinderfamilien fast doppelt so viel Lohnsteuer zahlen wie „ Singles " in der gleichen wirtschaftlichen Lage. Der Gesamtbetrag dieser ungerechtfertigten höheren Besteuerung der Mehrkindfamilien beträgt 11,6-16,8 Mrd. S im Jahr.
Bei den Einkindfamilien verlangt das Modell des Familiensplittings nur eine Steuerentlastung von durchschnittlich 17-30%. Bei Mehrpersonenhaushalten ohne Kinder ist die durchschnittliche Steuerentlastung nur noch ca. 10%. Für diese Haushalte wäre daher ein Übergang zur Haushaltsbesteuerung vom Standpunkt der Steuergerechtigkeit aus betrachtet nicht mehr unbedingt erforderlich.
Die Unterschiede zwischen den Ergebnissen der verschiedenen Modelle lassen sich aufgrund der verschiedenen Gewichtsfaktoren (vgl. Tabelle 1) zumindest qualitativ verstehen. So unterscheiden sich zum Beispiel die Kosten der Modelle Vonach A und B für Ein- und Mehrkinderfamilien um ca. 20%, was ziemlich genau dem Unterschied der verwendeten Gewichtsfaktoren 0,5 und 0,6 in den beiden Modellen entspricht. Das Modell ÖSTAT-Variante Berufstätigkeit der Eltern liegt in seinen Kosten für Ein- und Mehrkindfamilien zwischen Vonach A und Vonach B entsprechend der Tatsache, dass auch die Splittingfaktoren (vgl. Tabelle 2) für dieses Modell für die häufigsten Familientypen zwischen Vonach A und Vonach B liegen. Die Modelle OECD und ÖSTAT-Standard ergeben geringere Kosten insbesondere für kinderlose Haushalte und Einkindfamilien, da sie die höheren Lebenshaltungskosten von beiderseits berufstätigen Ehepartnern nicht berücksichtigen, die bei den kinderlosen und Einkindfamilien relativ häufiger vertreten sind als bei den Mehrkindfamilien. Insgesamt erscheint dem Autor, dass das OECD Modell eine untere und Modell Vonach B eine obere Grenze für die Gewichtsfaktoren zur Berechnung des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens darstellt. Die „gerechteste“ Lösung des Problems einer Besteuerung von Familien verschiedener Größe würde nach seiner Lebenserfahrung wahrscheinlich durch das Modell Vonach B oder ÖSTAT-Variante Berufstätigkeit der Eltern bewirkt werden. Die Kosten einer solchen Steuerreform belaufen sich auf ca. 30 Mrd. S, bzw. 21-24 Mrd. S, wenn man auf die Einbeziehung der kinderlosen Haushalte verzichtet. Bei Beschränkung des Familiensplittings auf Mehrkinderfamilien (um in einem ersten Schritt zumindest den größten Mangel des jetzigen Systems, die Diskriminierung der Mehrkindfamilien, zu beseitigen) verbleiben noch Kosten von ca. 14 Mrd. S (vgl. Tabelle 8). Bezüglich der Kosten der vorgeschlagenen Modelle ist allerdings noch auf zwei Punkte hinzuweisen:
(1)
Aus
technischen Gründen (wegen der Struktur der Mikrozensusdaten) wurde das
Familiensplitting jeweils auf sämtliche Angehörige eines Haushalts
angewandt, also auch
noch im Haushalt der Eltern lebende schon erwerbstätige Kinder oder im
Haushalt ihrer
erwachsenen Kinder lebende Eltern in das Splittingverfahren einbezogen. Eine
gesetzliche
Regelung würde das Familiensplitting wahrscheinlich auf Eltern, bzw.
Alleinerziehende und
deren noch familienbeihilfeberechtigte
Kinder beschränken. Dieser Effekt könnte nach grober
Schätzung die Kosten um etwa 10-15% verringern.
(2)
Ohne weitere ausgleichende Maßnahmen würde das
vorgeschlagene Modell geschiedene und
unverheiratete oder
getrennt lebende Eltern benachteiligen da der Unterhaltsverpflichtete
weiterhin als Einzelperson ohne Berücksichtigung seiner Unterhaltspflicht
besteuert würde.
Aus Gründen der Steuergerechtigkeit
müsste daher die Besteuerung der Unterhaltszahlungen
vom Unterhaltszahler zum Unterhaltsempfänger verlagert werden.
Wegen dessen im
Allgemeinen geringen Einkommens und des
hier anwendbaren Familiensplittings würde dann
eine vergleichbare Steuerermäßigung erreicht wie bei Eltern,
die in einem gemeinsamen
Haushalt leben. Wenn man berücksichtigt, dass ca. 10% der Kinder in
Alleinerzieherhaushalten leben,
könnten sich durch die vorgeschlagene steuerliche Entlastung
der Unterhaltszahlungen die Kosten des Übergangs zum
Familiensplitting um etwa 5-10%
erhöhen. Da die beiden beschriebenen Effekte sich entgegengesetzt
auswirken, ist insgesamt
mit nur geringen Änderungen der in Tabelle 4-8 angegebenen Kosten zu rechnen.
V Finanzielle Bedeckung der Kosten des Übergangs zur Familienbesteuerung
In Anbetracht der jetzigen Budgetlage erscheint ein baldiger Übergang zu der vorgeschlagenen Familienbesteuerung nur realistisch, wenn er aufkommensneutral erfolgen, d.h. der Steuerausfall anderweitig ausgeglichen werden kann. Dabei sollte von zwei Erwägungen ausgegangen werden:
(1)
Die
größte Ungerechtigkeit des jetzigen Steuersystems liegt in der
Behandlung der
Mehrkinderfamilien, die heute im Verhältnis zu „Singles“ fast
doppelt so viel Lohnsteuer
zahlen müssen als es einer gerechten Besteuerung nach der
Leistungsfähigkeit entspricht. Bei
Einkindfamilien und Mehrpersonenhaushalten ist der Unterschied weit geringer.
Es erscheint
daher durchaus sinnvoll, das Modell der
Familienbesteuerung schrittweise einzuführen und im
ersten Schritt zunächst auf Familien mit mindestens zwei
familienbeihilfeberechtigten Kindern
einzuschränken. Dies würde z.B. nach dem Modell Vonach B zu einem
Lohnsteuerausfall von
13,8 Mrd. S führen, nur etwa der Hälfte dessen, was bei einer
generellen Einführung des
Modells eintreten würde.3
(2)
Wegen des sehr starken progressiven Lohnsteuertarifs (vgl. Abbildung 1)
wird die Lohnsteuer
überwiegend von
den Beziehern mittlerer und höherer Einkommen aufgebracht. Fairerweise
sollte daher auch ein Ersatz für den Steuerausfall innerhalb dieses
Personenkreises gesucht
werden, d.h. nicht im Bereich der Verbrauchssteuern, die ohnehin auch aus anderen
Gründen
(Kaufkraftabfluss ins Ausland) eher gesenkt
werden müssten. Im Bereich der direkten Steuern
gibt es jedoch durchaus Möglichkeiten, den Steuerausfall infolge
der Entlastung der
Mehrkinderfamilien zu kompensieren:
a)
Infolge des
Zusammenwirkens von Steuerprogression und Inflation führt unser
Lohnsteuersystem auch bei formal gleich
bleibendem Lohnsteuertarif jährlich zu einer
realen (inflationsbereinigten) Erhöhung der durchschnittlichen
Lohnsteuer um ca. 4 -
5% pro Jahr, die den Steuerzahlern in Form von Anpassungen des Lohnsteuertarifs
(z.B. der Grenzen für den Beginn der verschiedenen Progressionsstufen)
zurückgegeben werden sollte, wenn nicht unser Steuersystem immer
leistungsfeindlicher werden sollte. Es wäre daher durchaus möglich,
die Kosten für
die Einführung des Familiensplittings bei Mehrkindfamilien aus der
automatischen
„Lohnsteuererhöhung“ vor zwei Jahren zu bedecken, d.h. diese
Steuererhöhung nicht
allen Lohnsteuerzahlern, sondern gezielt den Mehrkinderfamilien
zurückzugeben.
b)
Leider hat
1989 keine Anpassung der Einkommensgrenze der Progressionsstufen der
Lohnsteuer stattgefunden, mit der Konsequenz, dass sich nunmehr schon auch ein
großer Teil der Bezieher von sehr bescheidenen Einkommen in der
Progressionsstufe
32% befindet, also von jeder Lohnerhöhung bereits ein Drittel an den Staat
abgeben
muss. Es besteht daher auch ein dringender Bedarf nach einer allgemeinen
Lohnsteuerreform. Aus diesem Grunde wäre durchaus überlegenswert, die
Kompensation für den Steuerausfall nicht innerhalb der Lohnsteuer zu
suchen,
sondern z.B. in einer Vermögensteuer
auf das private Immobilienvermögen, wobei ein
jährlicher Satz von ca. 0,2% der Verkehrswerte durchaus ausreichen
würde.
³Dies würde allerdings eine
gewisse Ungerechtigkeit speziell gegenüber Alleinerziehern mit einem Kind bedeuten,
für die nach Möglichkeit eine spezielle Lösung gefunden werden
sollte.
VI. Untersuchung der Unsicherheiten des verwendeten Berechnungsverfahrens der Lohnsteuer aus Mikrozensusdaten
1. Allgemeines
Die in dieser Arbeit verwendete Berechnungsmethode der Änderung des Lohnsteueraufkommens bei Änderung des Steuersystems ist mit zwei Arten von Fehlern behaftet:
(1)
Da die Daten nur etwa 1% der Österreicher umfassen, sind sie mit
einem statistischen
Stichprobenfehler behaftet. Dieser zeigt sich in den Schwankungen der
Ergebnisse für
verschiedene
Bundesländer und kann aus diesen Schwankungen abgeschätzt werden.
(2)
Zusätzlich sind die Berechnungen noch mit einem systematischen
Fehler behaftet, der durch
eine Reihe von
Effekten verursacht wird, wie z.B.:
a) die Zuverlässigkeit der Einkommensangaben der Teilnehmer am Mikrozensus,
b) die Behandlung der „Antwortverweigerer“ bei der Einkommensfrage, und
c)
die Vernachlässigung einiger Effekte bei der Berechnung der
Bemessungsgrundlagen aus
dem Nettoeinkommen
(Sonderausgaben, Überstunden).
2. Berechnung der statistischen Fehler für die beschriebenen Lohnsteuerberechnungen
Tabelle 9 und 10 zeigen die Ergebnisse für die Auswirkung des Familiensplittingmodells Vonach A auf das Lohnsteueraufkommen für die verschiedenen Bundesländer (Ergebnisse aus Mikrozensus 1991 und 1993). Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind zum Teil real, verursacht durch das unterschiedliche Lohnsteueraufkommen pro Beschäftigtem und den verschiedenen Kinderanteil an der Bevölkerung, zum Teil aber auch verursacht durch den Stichprobenfehler der Abweichung der ausgewählten Stichprobe vom Mittelwert über die gesamte Bevölkerung. Der erste Effekt zeigt sich speziell im Fall Wien, das ein deutlich höheres Einkommensniveau und geringeren Kinderanteil besitzt als die übrigen Bundesländer. Bei den übrigen Bundesländern weisen die Ergebnisse eine für den Stichprobenfehler charakteristische unregelmäßige Streuung auf. Man erhält daher eine Abschätzung dieses Stichprobenfehlers aus der Streuung der Ergebnisse für die Bundesländer ohne Wien. Berechnet man aus diesen Daten den mittleren Fehler, erhält man die in Tabelle 9 und 10 angegebenen Werte.
Die Werte der Tabelle besagen im Wesentlichen:
(1)
Aus den
Mikrozensusdaten lassen sich für ein Bundesland sich vergleichende
Lohnsteuerberechnungen mit einer
Genauigkeit von etwa ±2 Prozentpunkte durchführen.
(2)
Berechnungen für ganz Österreich, d.h. Mittelwerte über
alle Bundesländer sind dann
entsprechend genauer,
ca. ±0,7 Prozentpunkte (bezogen auf das gesamte
Lohnsteueraufkommen).
3. Systematische Fehler der Lohnsteuerberechnungen
Zur Abschätzung der systematischen Fehler wurden vergleichende Berechnungen mit Hilfe des Mikrozensus 1991 und 1993 durchgeführt. Diese beiden Datensätze unterscheiden sich deutlich in zweierlei Hinsicht
(1)
Im Mikrozensus 1993 finden sich 9% Antwortverweigerer auf die
Einkommensfrage, im
Mikrozensus
1991 dagegen 37%.
(2)
Aus dem
Mikrozensus 1993 ergibt sich mit guter Genauigkeit das tatsächliche
Lohnsteueraufkommen 1994, aus dem Mikrozensus 1991 ergibt sich ein um etwa 25%
zu
niedriger Wert. Die Ursache dafür
liegt vermutlich in der hohen Zahl der Antwortverweigerer,
unter denen vermutlich Personen mit höheren Einkommen
überdurchschnittlich vertreten sind.
Damit sollten Steuerberechnungen auf der Grundlage des Mikrozensus 1993 einen wesentlich geringeren systematischen Fehler besitzen als solche auf der Grundlage des Mikrozensus 1991 und man kann die Unterschiede zwischen den Werten nach 1993 und 1991 als einigermaßen zuverlässiges Maß für den systematischen Fehler der Berechnungen nach dem Mikrozensus 1993 ansehen. Es wurden daher wie schon beschrieben zur Abschätzung der systematischen Fehler drei Vergleichsrechnungen durchgeführt:
a)
Berechnung des Lohnsteueraufkommens aus dem Mikrozensus 1993 angepasst
an das
tatsächliche
Lohnsteueraufkommen 1994 durch Reduktion aller
Bemessungsgrundlagen um 5,9%.
b)
Berechnung des Lohnsteueraufkommens aus dem Mikrozensus 1991 angepasst
an das
tatsächliche
Lohnsteueraufkommen 1994 durch Erhöhung aller
Bemessungsgrundlagen um 4%.
c)
Berechnung des Lohnsteueraufkommens aus dem Mikrozensus 1991 angepasst
an das
tatsächliche
Lohnsteueraufkommen 1994 durch Erhöhung der Bemessensgrundlagen
der „Antwortverweigerer“ um 10,8%.
Wie Tabelle 11 zeigt, stimmen die Ergebnisse aller drei Berechnungen für die Lohnsteuern nach dem Familiensplittingmodell ausgezeichnet überein, nicht nur bei der Berechnung des Gesamtlohnsteueraufkommens sondern auch bei der Berechnung der Anteile der verschiedenen Haushaltstypen. Im Mittel weichen die Berechnungen aus Mikrozensus 1993 und 1991 um 0,6 Prozentpunkte voneinander ab. Da die Mikrozensusdaten 1993 wie schon erwähnt wesentlich zuverlässiger sind als die Mikrozensusdaten 1991, ist anzunehmen, dass der systematische Fehler der Berechnungen auf der Grundlage Mikrozensus 1993 noch kleiner als die Unterschiede zwischen den verschiedenen Ergebnissen sind. Die Ergebnisse zeigen somit klar, dass es möglich ist, aus den vorhandenen Mikrozensusdaten Lohnsteuerberechnungen mit einer Genauigkeit von wenigen Prozentpunkten der Differenz zwischen verschiedenen Modellen durchzuführen und damit Daten zu liefern, die als Grundlage politischer Entscheidungen voll ausreichen.
Darüber hinaus lassen die beschriebenen Ergebnisse erwarten, dass die Mikrozensusdaten sich für alle Arten von Voraussagen über die finanziellen Auswirkungen der Staffelung von Transferleistungen nach den Familieneinkommen mit gutem Erfolg eignen.
VII. Zusammenfassung
In der vorliegenden Arbeit wurde ein System der Haushaltsbesteuerung basierend auf dem Konzept der sog. gewichteten Pro-Kopf-Einkommen im Detail ausgearbeitet und die Kosten des Überganges vom jetzigen System der Individualbesteuerung zu dem vorgeschlagenen neuen Lohnsteuersystem berechnet. Für die Berechnung der gewichteten Pro-Kopf-Einkommen wurden mehrere in der Literatur vorgeschlagene, sowie zwei neue Vorschläge des Autors verwendet und somit insgesamt 5 Varianten des vorgeschlagenen Systems einer Einkommensbesteuerung gemäß dem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen untersucht.
Für jede dieser Varianten wurde das österreichische Lohnsteueraufkommen 1994 aufgrund der Einkommensangaben des Mikrozensus 1993 berechnet. Dies geschah, indem für jeden Haushalt der insgesamt etwa 60.000 Personen umfassenden Befragung die Lohnsteuern sowohl nach dem derzeit gültigen und den 5 Varianten des vorgeschlagenen neuen Systems der Haushaltsbesteuerung berechnet und diese Ergebnisse auf Österreich hochgerechnet wurde. Diese Berechnungen erfolgten getrennt für Kinderlose, Einkind- und Mehrkinderfamilien. Da solche Berechnungen mit Hilfe von Mikrozensusdaten bisher nicht verwendet wurden, wurde die Frage der Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Daten sowie der Berechnungsmethode eingehend untersucht und gezeigt, dass die Größe der Stichprobe (60.000 Personen) und die Qualität der Daten ausreicht, um solche Berechnungen mit einer großen Genauigkeit durchzuführen.
Die wichtigsten Ergebnisse der durchgeführten Berechnungen können folgendermaßen zusammengefasst werden:
a) Im Falle der Mehrkinderfamilien würde die durchschnittliche Lohnsteuerbelastung um 35-50% sinken. Die Kosten für die Einführung des Modells für diesen Personenkreis
belaufen sich (je nach verwendetem Modell zur Berechnung des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens) auf 11,6-16,8 Mrd. S.
b)
Bei Einkindfamilien reduziert sich die Lohnsteuer im Mittel um 17-30%,
Kosten 5,1-
9,2 Mrd. S.
c)
Angewandt auf alle Haushalte ergäben sich Kosten von 21,8-35,6
Mrd. S (15,625%
des gesamten Lohnsteueraufkommens) beim Übergang zu einem Steuersystem des
Familiensplittings.
VIII. Literatur
Lutz, H./ Wagner, M./ Wolf, W(1993): Von Ausgrenzung bedroht, Forschungsberichte aus Sozial- und Arbeitsmarktpolitik Nr. 50, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Wien.
IX Anhang
Tabelle 1: Übersicht über die verschiedenen Berechnungen des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens verwendeten Modelle
Tabelle 2: Splittingfaktoren für verschiedene Modelle zur Berechnung des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens
Tabelle 3: Beispiel für die Bearbeitung der Mikrozensusdaten
Tabelle 4: Kosten des Familiensplittings für Österreich, Modell ÖSTAT Standartvariante
Tabelle 5: Kosten des Familiensplittings für Österreich, Modell ÖSTAT Variante Berufstätigkeit der Eltern
Tabelle 6: Kosten des Familiensplittings für Österreich, Modell OECD
Tabelle 7: Kosten des Familiensplittings für Österreich, Modell Vonach A
Tabelle 8: Kosten des Familiensplittings für Österreich, Modell Vonach B
Tabelle 9: Streuung der Verhältnisse neu zu Lohnsteuer alt zwischen verschiedenen Bundesländern
Tabelle 10: Streuung der Verhältnisse neu zu Lohnsteuer alt zwischen verschiedenen Bundesländern
Tabelle 11: Vergleich der Lohnsteuerberechnungen aus Mikrozensus 1993mit solchen aus Mikrozensus 1991, Modell Vonach A
Abbildung 1: Jahreslohnsteuer als Funktion des Jahreseinkommens für verschiedene Splittingfaktoren
Tabelle 1: Übersicht über die verschiedenen zur Berechnung des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens verwendeten Modelle:
1) ÖSTAT
Standardvariante
• Erste erwachsene Person = 1,00
• Jede weitere erwachsene Person = 0,70
• Jedes Kind im Alter von
- 0- 3 Jahren =0,33
- 4- 6 Jahren =0,38
-
7-10 Jahren =0,55
-11-15 Jahren =0,65
-16-18 Jahren =0,70
-19-21 Jahren =0,80
2) ÖSTAT
Variante Berufstätigkeit der Eltern
Nicht AlleinerzieherInnenhaushalte:
• Erste erwachsene Person =1,00
• Jede weitere beschäftigte erwachsene Person = 0,85
• Jede weitere nicht beschäftigte erwachsene Person = 0,70
• Jedes Kind wenn
- beide Eltern mehr als 25 Stunden beschäftigt = 0,70
- ein Elternteil mehr als 25 Stunden, der andere
Elternteil zwischen 13 und 25 Stunden beschäftigt = 0,60
- ausschließlich ein Elternteil
beschäftigt = 0,50
AlleinerzieherInnenhaushalte:
• AlleinerzieherIn =1,10
• Jedes Kind, wenn AlleinerzieherIn
- mehr als 25 Wochenstunden beschäftigt = 0,70
- zwischen 13 und 25 Stunden beschäftigt = 0,60
- nicht beschäftigt =0,50
3) OECD - Modell
• Erste erwachsene Person =1,00
• Jede weitere erwachsene Person = 0,70
• Jedes Kind = 0,50
4) Modell
Vonach A
• Erwachsener erwerbstätig =1,00
• Erwachsener nichterwerbstätig = 0,60
• Kind =0,60
5) Modell Vonach B
• Erwachsener erwerbstätig =1,00
• Erwachsener nichterwerbstätig = 0,50
• Kind = 0,50
Im Falle von Alleinerzieherhaushalten ist dem
Alleinerzieher stets ein Gewicht 1 zuzuordnen, auch wenn keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.
Tabelle 2: Splittingfaktoren für verschiedene Modelle zur Berechnung des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens
|
Modell Familientyp |
ÖSTAT Standard |
ÖSTAT Variante |
OECD |
Vonach A |
Vonach B |
|
1 Kind, beide Eltern erwerbstätig |
2,03 - 2,5* |
2,45-2,55** |
2,2 |
2,6 |
2,5 |
|
1 Kind, ein Elternteil erwerbstätig |
2,03 - 2,5* |
2,2 |
2,2 |
2,2 |
2,0 |
|
2 Kinder, beide Eltern erwerbstätig |
2,36 -3,3* |
3,05 - 3,25** |
2,7 |
3,2 |
3,0 |
|
2 Kinder, ein Elternteil erwerbstätig |
2,36 - 3,3* |
2,7 |
2,7 |
2,8 |
2,5 |
|
Alleinerzieher, 1Kind |
1,33-1,80* |
1,7-1,8** |
1,5 |
1,6 |
1,5 |
|
Alleinerzieher, 2 Kinder |
1,66-2,60* |
2,3 - 2,5** |
2,0 |
2,2 |
2,0 |
|
3 Kinder, ein Elternteil berufstätig |
2,69-4,1* |
3,2 |
3,2 |
3,4 |
3,0 |
* je nach Alter der Kinder (vgl. Tabelle 1)
** je nach Umfang der Erwerbstätigkeit der Eltern (vgl. Tabelle 1)
Tabelle 3: Beispiel für die Bearbeitung der Mikrozensusdaten
|
Haushalts- |
statistisches |
laufende |
Stellung im |
Alter |
Nettomonats- |
inkludierte |
Nettojahres- |
Lohnst. |
|
größe |
Gewicht |
Nummer |
Erwerbs- |
|
einkommen |
Familien- |
einkommen |
1993 |
|
|
|
|
leben |
|
|
beihilfen |
excl. Fbh. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
1 |
149,26 |
1 |
Pensionist |
66 |
6900 |
|
82800 |
0,00 |
|
3 |
262,76 |
1 |
Beschäftigter |
61 |
keine Angabe |
|
keine Angabe |
keine Angabe |
|
3 |
262,76 |
2 |
Beschäftigter |
42 |
13000 |
|
156000 |
25435,64 |
|
3 |
262,76 |
3 |
Schüler |
12 |
0 |
|
0 |
0,00 |
|
3 |
141,41 |
1 |
Pensionist |
63 |
11500 |
|
138000 |
16975,64 |
|
3 |
141,41 |
2 |
Hausfrau |
60 |
5000 |
|
60000 |
0,00 |
|
3 |
141,41 |
3 |
Student |
27 |
9000 |
|
108000 |
8322,93 |
|
1 |
127,04 |
1 |
Pensionist |
71 |
12000 |
|
144000 |
19795,64 |
|
4 |
166,51 |
1 |
Pensionist |
51 |
8000 |
|
96000 |
4938,93 |
|
4 |
166,51 |
2 |
Pensionist |
43 |
11900 |
|
142800 |
19231,64 |
|
4 |
166,51 |
3 |
Beschäftigter |
15 |
3200 |
|
38400 |
0,00 |
|
4 |
166,51 |
4 |
Schüler |
12 |
0 |
|
0 |
0,00 |
|
4 |
202,67 |
1 |
Beschäftigter |
52 |
keine Angabe |
|
keine Angabe |
keine Angabe |
|
4 |
202,67 |
2 |
Pensionist |
58 |
6000 |
|
72000 |
0,00 |
|
4 |
202,67 |
3 |
Beschäftigter |
32 |
32000 |
|
384000 |
169488,69 |
|
4 |
202,67 |
4 |
Beschäftigter |
26 |
16000 |
|
192000 |
42355,64 |
|
1 |
282,31 |
1 |
Pensionist |
69 |
13000 |
|
156000 |
25435,64 |
|
1 |
145,51 |
1 |
Beschäftigter |
49 |
14700 |
|
176400 |
35023,64 |
|
1 |
134,61 |
1 |
Pensionist |
63 |
12000 |
|
144000 |
19795,64 |
|
3 |
195,33 |
1 |
Pensionist |
65 |
20000 |
|
240000 |
65232,69 |
|
3 |
195,33 |
2 |
Hausfrau |
64 |
0 |
|
0 |
0,00 |
|
3 |
195,33 |
3 |
Student |
28 |
0 |
|
0 |
0,00 |
|
1 |
89,83 |
1 |
Beschäftigter |
37 |
18000 |
|
216000 |
53635,64 |
|
2 |
222,14 |
1 |
Pensionist |
70 |
18000 |
|
216000 |
53635,64 |
|
2 |
222,14 |
2 |
Hausfrau |
68 |
0 |
|
0 |
0,00 |
|
5 |
264,06 |
1 |
Beschäftigter |
52 |
25000 |
3 |
243300 |
67621,89 |
|
5 |
264,06 |
2 |
Beschäftigter |
47 |
20000 |
0 |
240000 |
65232,69 |
|
5 |
264,06 |
3 |
Student |
25 |
0 |
|
0 |
0,00 |
|
5 |
264,06 |
4 |
Student |
21 |
0 |
0 |
0 |
0,00 |
|
5 |
264,06 |
5 |
Vorschulkind |
4 |
0 |
|
0 |
0,00 |
|
2 |
230,06 |
1 |
Beschäftigter |
35 |
keine Angabe |
|
keine Angabe |
keine Angabe |
|
2 |
230,06 |
2 |
Beschäftigter |
57 |
14000 |
|
168000 |
31075,64 |
Tabelle 3: Beispiel für die Bearbeitung der Mikrozensusdaten
|
bemess. |
bemess. |
aufgefüllte |
Lohnsteuer |
Haushalts- |
Gewichts |
Splitting- |
Gewichtetes |
Lohnsteuer |
|
Grundlage |
Grundlage |
bem. Gmdl. |
1994, alt |
einkommen |
faktor |
faktor |
pro Kopf |
1994, neu |
|
1993 |
1994 |
1994 |
incl. AVAB |
incl. Fbh. |
|
|
Einkommen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
82800,00 |
84870,00 |
79862,67 |
0,00 |
79862,67 |
1 |
1 |
79862,67 |
0,00 |
|
-1,00 |
-1,00 |
176706,52 |
20057,93 |
379343,04 |
1 |
2,6 |
145901,17 |
28576,33 |
|
181435,64 |
187785,89 |
176706,52 |
20057,93 |
0,00 |
1 |
0 |
0,00 |
0,00 |
|
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,6 |
0 |
0,00 |
0,00 |
|
154975,64 |
158850,03 |
149477,88 |
6777,77 |
350734,95 |
1 |
2,2 |
159424,98 |
31961,23 |
|
60000,00 |
62100,00 |
58436,10 |
0,00 |
0,00 |
0,6 |
0 |
0,00 |
0,00 |
|
116322,93 |
120394,23 |
113290,97 |
221,31 |
0,00 |
0,6 |
0 |
0,00 |
0,00 |
|
163795,64 |
167890,53 |
157984,99 |
14067,04 |
157984,99 |
1 |
1 |
157984,99 |
14067,04 |
|
100938,93 |
103462,41 |
97358,12 |
0,00 |
342900,79 |
1 |
3,2 |
107156,50 |
0,00 |
|
162031,64 |
166082,43 |
156283,57 |
13522,58 |
0,00 |
1 |
0 |
0,00 |
0,00 |
|
38400,00 |
39744,00 |
37399,10 |
0,00 |
0,00 |
0,6 |
0 |
0,00 |
0,00 |
|
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,6 |
0 |
0,00 |
0,00 |
|
-1,00 |
-1,00 |
174999,21 |
19511,59 |
1011754,18 |
1 |
4 |
252938,54 |
177808,70 |
|
72000,00 |
73800,00 |
69445,80 |
0,00 |
0,00 |
1 |
0 |
0,00 |
0,00 |
|
553488,69 |
572860,79 |
539062,01 |
154601,08 |
0,00 |
1 |
0 |
0,00 |
0,00 |
|
234355,64 |
242558,09 |
228247,16 |
36550,93 |
0,00 |
1 |
0 |
0,00 |
0,00 |
|
181435,64 |
185971,53 |
174999,21 |
19511,59 |
174999,21 |
1 |
1 |
174999,21 |
19511,59 |
|
211423,64 |
218823,47 |
205912,88 |
29403.96 |
205912,88 |
1 |
1 |
205912,88 |
29403,96 |
|
163795,64 |
167890,53 |
157984,99 |
14067,04 |
157984,99 |
1 |
1 |
157984,99 |
14067,04 |
|
305232,69 |
312863,51 |
294404,56 |
52721,30 |
323934,56 |
1 |
2,2 |
147242,98 |
24829,41 |
|
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0.00 |
0,00 |
0,6 |
0 |
0,00 |
0,00 |
|
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,6 |
0 |
0,00 |
0,00 |
|
269635,64 |
279072,89 |
262607,59 |
47546,27 |
262607,59 |
1 |
1 |
262607,59 |
47546,27 |
|
269635,64 |
276376,53 |
260070,32 |
41734,34 |
260070,32 |
_1 |
1,6 |
162543,95 |
24841,45 |
|
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,6 |
0 |
0,00 |
0,00 |
|
310921,89 |
321804,15 |
302817,71 |
60413,51 |
682084,51 |
1 |
3,8 |
179495,92 |
79612,03 |
|
305232,69 |
315915,83 |
297276,80 |
58640,42 |
0,00 |
1 |
0 |
0,00 |
0,00 |
|
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0.00 |
0,00 |
0,6 |
0 |
0,00 |
0,00 |
|
0,00 |
0,00 |
0.00 |
0,00 |
0,00 |
0,6 |
0 |
0,00 |
0,00 |
|
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,6 |
0 |
0,00 |
0,00 |
|
-1,00 |
-1,00 |
112196,38 |
0,00 |
306083,11 |
1 |
2 |
153041,55 |
25123,56 |
|
199075,64 |
206043,29 |
193886,73 |
25555,59 |
0,00 |
1 |
0 |
0,00 |
0,00 |
Tabelle 4: Kosten des Familiensplittings für Österreich, Modell ÖSTAT Standardvariante
|
Haushaltstyp |
Lohnsteuer alt Lohnsteuer neu |
Lohnsteuer neu |
Kosten |
Anteil der Kosten an |
|
|
|
|
|
Lohnsteuer alt |
|
der gesamten Lohnsteuer alt |
|
|
(Mrd. ÖS) |
(Mrd. ÖS) |
(%) |
(Mrd. ÖS) |
(%) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Kinderlose Haushalte |
75,06 |
69,96 |
93,21 |
5,10 |
3,65 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Haushalte mit einem Kind |
30,75 |
24,79 |
80,62 |
5,96 |
4,27 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Haushalte mit mindestens |
|
|
|
|
|
|
zwei Kindern |
33,69 |
20,40 |
60,54 |
13,30 |
9,53 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
alle Haushalte |
139,50 |
115,15 |
82,54 |
24,35 |
17,46 |
Verwendete Gewichtsfaktoren: erste erwachsene Person: 1,00
jede weitere erwachsene Person: 0,70
jedes Kind je nach Alter: 0 3 J.: 0,33
4- 6J.: 0,38
7-10J.: 0,55
11-15J.: 0,65
16- 18 J.: 0,70
19 - 21 J.: 0,80
Tabelle 5: Kosten des Familiensplittings für Österreich, Modell ÖSTAT Variante Berufstätigkeit der Eltern
|
Haushaltstyp |
Lohnsteuer alt |
Lohnsteuer neu |
Lohnsteuer neu |
Kosten |
Anteil der Kosten an |
|
|
|
|
Lohnsteuer alt |
|
der gesamten Lohnsteuer alt |
|
|
(Mrd. ÖS) |
(Mrd. ÖS) |
(%) |
(Mrd. ÖS) |
(%) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Kinderlose Haushalte |
75,06 |
68,69 |
91,52 |
6,37 |
4,56 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Haushalte mit einem Kind |
30,75 |
22,48 |
73,11 |
8,27 |
5,93 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Haushalte mit mindestens |
|
|
|
|
|
|
zwei Kindern |
33,69 |
17,84 |
52,96 |
15,85 |
11,36 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
alle Haushalte |
139,50 |
109,02 |
78,15 |
30,48 |
21,85 |
Verwendete
Gewichtsfaktoren: falls Erwachsener Alleinerzieher ist: 1,10
Sonst: erster
Erwachsener: 1,00
weiterer beschäftigter Erwachsener: 0,85
weiterer nicht beschäftigter Erwachsener: 0,70
Kinder, je nach Arbeitszeit der Eltern: 0,50 - 0,70
Tabelle 6: Kosten des Familiensplittings für Österreich, Modell OECD
|
Haushaltstyp |
Lohnsteuer alt |
Lohnsteuer neu |
Lohnsteuer neu |
Kosten |
Anteil der Kosten an |
|
|
|
|
Lohnsteuer alt |
|
der gesamten Lohnsteuer alt |
|
|
(Mrd. ÖS) |
(Mrd. ÖS) |
|
(Mrd. ÖS) |
(%) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Kinderlose Haushalte |
75,06 |
69,95 |
93,19 |
5,11 |
3,67 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Haushalte mit einem Kind |
30,75 |
25,69 |
83,53 |
5,06 |
3,63 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Haushalte mit mindestens |
|
|
|
|
|
|
zwei Kindern |
33,69 |
22,10 |
65,60 |
11,59 |
8,31 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
alle Haushalte |
139,50 |
117,74 |
84,40 |
21,77 |
15,60 |
Verwendete
Gewichtsfaktoren: erste erwachsene Person: 1,0
jede weitere erwachsene Person: 0.7
jedes Kind: 0,5
Tabelle 7: Kosten des Familiensplittings für Österreich, Modell Vonach A
|
Haushaltstyp |
Lohnsteuer alt Lohnsteuer neu |
Lohnsteuer neu |
Kosten |
Anteil der Kosten an |
|
|
|
|
|
Lohnsteuer alt |
|
der gesamten Lohnsteuer alt |
|
|
(Mrd. ÖS) |
(Mrd. ÖS) |
(%) |
(Mrd. ÖS) |
(%) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Kinderlose Haushalte |
75,06 |
65,53 |
87,31 |
9,53 |
6,83 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Haushalte mit einem Kind |
30,75 |
21,51 |
69,96 |
9,24 |
6,62 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Haushalte mit mindestens |
|
|
|
|
|
|
zwei Kindern |
33,69 |
16,87 |
50,06 |
16,83 |
12,06 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
alle Haushalte |
139,50 |
103,91 |
74,49 |
35,59 |
25,51 |
Verwendete Gewichtsfaktoren: Pensionisten, Beschäftigte und Arbeitslose: 1,0
Hausfrauen: 0,6
Kinder, Schüler, Studenten, Lehrlinge: 0,6
Tabelle 8: Kosten des Familiensplittings für Österreich, Modell Vonach B
|
Haushaltstyp |
Lohnsteuer alt |
Lohnsteuer neu |
Lohnsteuer neu |
Kosten |
Anteil der Kosten an |
|
|
|
|
Lohnsteuer alt |
|
der gesamten Lohnsteuer alt |
|
|
(Mrd. ÖS) |
(Mrd. ÖS) |
(%) |
(Mrd. ÖS) |
(%) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Kinderlose Haushalte |
75,06 |
66,22 |
88,23 |
8,84 |
6,34 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Haushalte mit einem Kind |
30,75 |
23,29 |
75,75 |
7,46 |
5,35 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Haushalte mit mindestens |
|
|
|
|
|
|
zwei Kindern |
33,69 |
19,87 |
58,98 |
13,82 |
9,91 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
alle Haushalte |
139,50 |
109,39 |
78,41 |
30,12 |
21,59 |
Verwendete
Gewichtsfaktoren: Pensionisten, Beschäftigte und Arbeitslose: 1,0
Hausfrauen: 0,5
Kinder, Schüler, Studenten, Lehrlinge: 0,5
Tabelle 9: Streuung der Verhältnisse neu zu Lohnsteuer alt zwischen verschiedenen Bundesländern
|
Bundesland |
Verhältnis Lohnst. |
Verhältnis Lohnst. |
Verhältnis Lohnst. |
Verhältnis Lohnst. |
|
|
neu zu alt für |
neu zu alt für |
neu zu alt für |
neu zu alt für |
|
|
gesamt Österreich |
Kinderlose |
Einkinderfamilien |
Mehrkinderfamilien |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Burgenland |
0,695 |
0,839 |
0,675 |
0,412 |
|
|
|
|
|
|
|
Kärnten |
0,699 |
0,853 |
0,623 |
0,459 |
|
|
|
|
|
|
|
Niederösterreich |
0,733 |
0,860 |
0,672 |
0,474 |
|
|
|
|
|
|
|
Oberösterreich |
0,715 |
0.859 |
0,647 |
0,488 |
|
|
|
|
|
|
|
Salzburg |
0,739 |
0,874 |
0,677 |
0,505 |
|
|
|
|
|
|
|
Steiermark |
0,695 |
0,829 |
0,662 |
0,455 |
|
|
|
|
|
|
|
Tirol |
0,701 |
0,837 |
0,674 |
0,476 |
|
|
|
|
|
|
|
Vorarlberg |
0,724 |
0,865 |
0,700 |
0,469 |
|
|
|
|
|
|
|
Wien |
0,836 |
0,932 |
0,743 |
0,582 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Streuuung der |
0,018 |
0,016 |
0,023 |
0,027 |
|
Verhältnisse (ohne Wien) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Modell Vonach A
Mikrozensus 1991, +4% Angleichung, LSt. 1994
Tabelle 10: Streuung der Verhältnisse neu zu Lohnsteuer alt zwischen verschiedenen Bundesländern
|
Bundesland |
Verhältnis Lohnst. |
Verhältnis Lohnst. |
Verhältnis Lohnst. |
Verhältnis Lohnst. |
|
|
neu zu alt für |
neu zu alt für |
neu zu alt für |
neu zu alt für |
|
|
gesamt Österreich |
Kinderlose |
Einkinderfamilien |
Mehrkinderfamilien |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Burgenland |
0,687 |
0,806 |
0,684 |
0,471 |
|
|
|
|
|
|
|
Kärnten |
0,714 |
0,847 |
0,664 |
0,515 |
|
|
|
|
|
|
|
Niederösterreich |
0,738 |
0,855 |
0,703 |
0,538 |
|
|
|
|
|
|
|
Oberösterreich |
0,716 |
0,856 |
0,679 |
0,492 |
|
|
|
|
|
|
|
Salzburg |
0,740 |
0,863 |
0,710 |
0,484 |
|
|
|
|
|
|
|
Steiermark |
0,679 |
0,842 |
0,599 |
0,425 |
|
|
|
|
|
|
|
Tirol |
0,688 |
0,847 |
0,656 |
0,407 |
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Vorarlberg |
0,716 |
0,859 |
0,701 |
0,467 |
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Wien |
0,826 |
0,922 |
0,764 |
0,570 |
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Streuuung der |
0,023 |
0,018 |
0,036 |
0,043 |
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Verhältnisse (ohne Wien) |
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Modell Vonach A
Mikrozensus 1993 2, -5,9% Angleichung, LSt 1994
Tabelle 11: Vergleich der Lohnsteuerberechnungen aus Mikrozensus 1993 mit solchen aus Mikrozensus 1991, Modell VonachA
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Verhältnis Lohnsteuer neu |
Verhältnis Lohnsteuer neu |
Verhältnis Lohnsteuer neu |
Verhältnis Lohnsteuer neu |
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zu Lohnsteuer alt für |
zu Lohnsteuer alt für |
zu Lohnsteuer alt für |
zu Lohnsteuer alt für |
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alle Haushalte (%) |
kinderlose Haushalte (%) |
Einkinderhaushalte |
Mehrkinderhaushalte |
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Mikrozensus 1993 |
0,744 |
0,873 |
0,699 |
0,495 |
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Mikrozensus 1991 |
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Rechnung a (4%) |
0,748 |
0,877 |
0,684 |
0,495 |
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Mikrozensus 1991 |
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Rechnung b (10,8%) |
0,748 |
0.877 |
0,683 |
0,498 |
Abbildung 1: Jahreslohnsteuer als Funktion des Jahreseinkommens für verschiedene Splittingfaktoren

Beitrag von Univ.-Prof. Dr. Herbert Vonach, Obmann des Freiheitlichen Familienverbandes Österreichs in:
Erich Thöni, Hannes Winner (Hrsg.), „Die Familie im Sozialstaat" - Familienbesteuerung aus ökonomischer und juristischer Sicht", 1996, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, ISBN 3-901249-30-3
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Änderung des Einkommensteuergesetzes vorsieht, welche ein optionales Familiensteuersplitting-System für österreichische Familien beinhaltet."
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.