444/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am
17.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Hofer
und weiterer Abgeordneter
betreffend Ökostromgesetz
Ökostrom ist eine vielversprechende Alternative. Mit Hilfe erneuerbarer Rohstoffe wird Strom hergestellt. Auf diese Art kann eine Entlastung der Umwelt durch die Vermeidung oder Verringerung von Schadstoffen erreicht werden. Auch ermöglicht diese Form der Energiegewinnung den zumindest teilweisen Ersatz von Öl und Gas durch andere Träger, wodurch die Importabhängigkeit gemildert wird. Nicht zuletzt ermöglicht Ökostrom der Landwirtschaft neue Perspektiven beziehungsweise neue Einnahmequellen, ein Punkt, der angesichts der Produktionssenkungen bei den meisten Agrarprodukten nicht zu unterschätzen ist. Somit könnte sich Ökostrom als Lösungsansatz für zahlreiche Probleme anbieten.
Österreich hat als reiches Land mit hohem technologischem Niveau die Pflicht, im Bereich erneuerbarer Energie beispielgebend voranzuschreiten. Engagement in diesem Bereich schafft zu dem zehntausende neue Arbeitsplätze und erhöht die Wertschöpfung im Inland.
In Österreich wurden im Jahr 2006 um 500-mal weniger Photovoltaikanlagen errichtet, als in der Bundesrepublik Deutschland. Dazu wurden in Deutschland im Bereich der Photovoltaik in den letzten Jahren etwa 50.000 Arbeitsplätze geschaffen.
Des weiteren würde ein kräftiger heimischer Markt die Technologieführerschaft österreichischer Unternehmen auf dem Gebiet der erneuerbaren Energie ermöglichen, die somit auch auf Auslandsmärkten erfolgreich agieren könnten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich bei der Novellierung des Ökostromgesetzes am international vielfach kopierten, beispielgebenden deutschen Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) zu orientieren."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wirtschaftsauschuss vorgeschlagen.