445/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 17.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Kurzmann

und weiterer Abgeordneter

betreffend Förderung und Erhalt der deutschen Sprache in ihrer Rolle als zentrales

kulturstiftendes Element

Die Politik der Bundesregierung, im speziellen der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur läßt keinerlei nachhaltige Zeichen erkennen, daß die deutsche Sprache in irgendeiner Form gezielt gefördert wird.

Dabei ist klar und deutlich zu sehen, daß unsere Sprache stark gefährdet ist. Die Gründe dafür sind mannigfaltig und unterschiedlichster Natur. Zum einen gibt es schon seit geraumer Zeit einen immensen Druck aus amerikanisch-angelsächsicher Richtung, der durch Musik, Film, Werbung, Fachausdrücken und auch EU- Dokumenten in englischer Sprache verursacht wird.

So ist Deutsch als Alltagssprache, aber auch als Schriftsprache stark durchsetzt von Anglizismen, die in weiterer Folge - verstärkt durch neue Kommunikationsmethoden wie dem Mobiltelefon - zu einer Senkung des Sprachniveaus führen.

Ein weiterer, sehr bedrohliches Gefahrenmoment ist das zum Teil mäßige Niveau des Deutsch-Unterrichts an unseren Schulen - verursacht vor allem durch den hohen Ausländeranteilen in den Schulklassen.

In Frankreich, Polen und anderen Staaten gibt es Sprachgesetze zum Schutz der jeweiligen Landessprache. Zum Erhalt unserer kulturellen Identität muß diesem Thema in Unterricht und Bildung mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. Ebenso sind gezieltere Förderungen und auch entsprechende Quoten in TV und Radio deutschsprachiger Musik und deutschsprachiger Filmproduktionen zu forcieren.

Aus diesen Gründen stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die sofortige Maßnahmen zum Schutz und zum Erhalt der deutschen Sprache enthält, sowie die Einrichtung einer staatlichen Institution zum Schutz der deutschen Sprache."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuß vorgeschlagen.