446/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 07.11.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Dringlicher Antrag

Gem. § 74 a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR

der Abgeordneten KO Strache, Neubauer, Kickl, Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter

betreffend die Bekämpfung der fortschreitenden Verarmung der österreichischen Bevölkerung   durch   eine   gerechte   Pensionserhöhung   und   eine   zeitgemäße Neugestaltung des Sozialstaates.

Die österreichische Bevölkerung leidet derzeit unter einer, in der jüngeren Geschichte beispiellosen, Teuerungsrate. Auffallend ist, dass diese Teuerung seit der Einführung des Euro einsetzte und daher als negative Folge der EU - Mitgliedschaft Österreichs beurteilt werden muss.

Die Entwicklung der Einkommen kann mit dieser Geldentwertung nicht Schritt halten. Dies wird vor allem in jenen Bereichen besonders negativ spürbar, in denen Personen als sozial schwach qualifiziert werden müssen und ihre Lebensgrundlage im Wesentlichen aus Mitteln, die die staatliche Solidargemeinschaft zur Verfügung stellt, bestreiten müssen.

Die entscheidende Herausforderung dabei ist, dass die zu verteilenden Mittel - im Gegensatz zum Umfang des Bezieherkreises - immer knapper werden. Maßgeblich für diese Entwicklung ist eine völlig verfehlte Einwanderungs-, Sozial- und Familienpolitik. Vor dem Hintergrund einer jährlichen Nettozuwanderung von 50.000 Personen, von denen lediglich 1.000 bis 5.000 zielgerichtet auf den österreichischen Arbeitsmarkt zuwandern und der Tatsache, dass die Sozialbilanz von Fremden erst nach 25 Jahren positiv ist und ein Fremder der Solidargemeinschaft 2.300 € jährlich kostet, verwundert es nicht, dass der für die österreichische Bevölkerung zu verteilende Betrag immer kleiner wird. (Vgl. „Die Presse", 12.5.2007 u.a. unter Hinweis auf eine deutsche ifo - Studie).

Es ist daher sehr schlecht, dass die von der FPÖ wiederholt eingeforderte Studie über die fiskalische Seite der Zuwanderung von allen anderen Parteien abgelehnt wurde und wird. Für die Schweiz wurde errechnet, dass 80 % der Sozialleistungen für Fremde aufgewendet werden müssen.

Auf Grund dieser Tatsache wären rasche und wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung der immer dramatischer werdenden Situation von der Bundesregierung zu erwarten. Die aktuell laufenden Verhandlungen rund um die anstehende Pensionserhöhung wären ein geeigneter Anlass um hier ein positives Signal zu setzen. Als weitergehende Maßnahme wird an der Einführung eines zeitgemäßen, d.h. auf Kostenwahrheit beruhenden Sozialsystems, das zwischen Österreichern und Fremden angemessen differenziert und eine stärkere bundeseinheitliche Handschrift trägt, kein Weg vorbei führen.


 

Aus statistischer Sicht ist fest zu halten, dass derzeit ca. 1.087.000 Menschen, das sind in etwa 13 Prozent der österreichischen Bevölkerung, armutsgefährdet sind. Sie leben in Haushalten, deren Einkommen unter der Armutsgrenze von 815,23 Euro monatlich, zwölf Mal im Jahr, liegt. Das tatsächliche durchschnittliche Einkommen der armutsgefährdeten Bevölkerung beträgt nur knapp 680 Euro im Monat. Von akuter Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind rund 460.000 Personen (5,9%). Noch dazu geht aus dem letzten österreichischen Sozialbericht hervor, dass in den letzten Jahren die Armut in Österreich gestiegen ist.

Damit wird allerdings nur ein Teil der Armut erfasst. Vor allem finanzielle Belastungen, individuelle Lebenslagen und Kostenstrukturen (etwa durch Wohnen oder Kinder) werden dabei nicht berücksichtigt. Sehr viele Menschen haben über einen längeren Zeitraum ein niedriges Einkommen und sind auf Grund ihrer finanziellen Situation von vielen Lebensbereichen ausgeschlossen. Krankmachende Wohnverhältnisse, Zahlungsrückstände, reduzierte Bildungschancen etc. manifestieren ihre Armut.

Einkommen haben bekanntlich einen starken Einfluss auf die tatsächlichen Lebensbedingungen. 24 Prozent der Bevölkerung mit einem sehr niedrigen Einkommen können sich grundlegende Bedürfnisse, wie ihre Wohnung angemessen zu heizen oder abgetragene Kleidung zu ersetzen, nicht leisten. Als besondere Risikogruppen werden jene mit einem Einkommen deutlich unter der Armutsgefährdungsschwelle bezeichnet.

Ein effizient ausgestalteter Sozialstaat wäre ein taugliches Mittel zur Bekämpfung von Armut. Leider sind im derzeitigen System 13 Prozent der Österreicher armutsgefährdet. Ohne Sozialtransfers und Pensionen wären es sogar 42 Prozent (Quelle: Bericht über die soziale Lage 2004, Bundesministerium für Soziales).

Obwohl die Gewinne der Unternehmen explodieren, steigt das Verarmungsrisiko an. Seit 2001 erhöhte sich die Zahl der Sozialhilfeempfänger in Österreich von 86.336 Personen auf 125.670 im Jahr 2005 - ein Anstieg um mehr als 45 Prozent! Alleine in Wien von 56.087 auf fast 80.000 Personen, geschätzte 30 Prozent davon sind Ausländer.

Des Weiteren ist aus rein statistischer Sicht fest zu halten, dass seit der Euro- Einführung im Jahr 2002 die Preise um bis zu 104 Prozent nach oben schnellten. Auch Weihnachten wird heuer drastisch teurer. Die Schokoladenpreise steigen um 15 Prozent, der Christbaum kostet um 30 Prozent mehr und auch das Weihnachtessen wird sich mit 30 Prozent Mehrkosten zu Buche schlagen. (Vgl. „Österreich", 28.10.2007).

Drei der massivsten Teuerungen finden sich im Lebensmittelbereich (Rindfleisch plus 45,6 Prozent, Orangen 45,3 %), beim Wohnen (Stromzähler-Grundgebühr 103,7 % teurer, Heizöl 68,7 %) sowie beim Auto (Motoröl 48,3 % teurer, Diesel 44,4 %, Benzin 31,3 % teurer).

Zwölf Prozent des Einkommens gibt der durchschnittliche Haushalt für Lebensmittel aus. Bei finanzschwachen Familien sind es jedoch 30 Prozent. Sie haben nichts vom Preisrutsch bei Luxusgütern.

Aber auch der Alltag wird stetig teurer. Der US-Rohölpreis befindet sich mit mehr als 92 Dollar je Barrel (159 Liter) auf einem Allzeithoch und macht so vom Spritpreis beim Auto über Flugreisen bis zum Heizen alles immer unerschwinglicher. Heizöl kostete im September 2003 0,383 Euro/Liter (2.000 Liter) und im September 2007 0,738  Euro/Liter (ebenfalls für 2.000   Liter).   Das  bedeutet für einen Haushalt (Einfamilienhaus), der durchschnittlich 2.000 Liter in der Heizsaison verbraucht, finanzielle Mehrkosten gegenüber 2003 von 710 Euro, was einer Preissteigerung von fast 93 Prozent entspricht.

Der private Konsum wird, wie oben dargelegt mit enormen Preissteigerungen und Belastungen konfrontiert. Das vom WIFO kürzlich aufgezeigte Faktum, nach dem die Reallöhne des Jahres 2006 mitsamt allen negativen Auswirkungen für die Bevölkerung (Verarmung) unter denen des Jahres 1992 liegen, wird von der Großen Koalition ohne Gegenmaßnahmen zur Kenntnis genommen.

Die heimische Wirtschaft wächst seit Jahren, die Kaufkraft zieht aber nur teilweise mit. So lag das monatliche Nettoeinkommen als Messgröße für die reale Kaufkraft 2006 in Österreich bei 1516,96 Euro und damit geringfügig unter dem Niveau von vor 15 Jahren, geht aus Daten des Wirtschaftsforschungsinstituts (WIFO) hervor.

Betreffend der Pensionen ist aus statistischer Sicht fest zu halten, dass die Einkommen der Pensionisten seit Jahren real abgewertet werden. Bei einer 1.000-Euro-Brutto-Monatspension beträgt die Wertminderung bereits 808,61 Euro im Jahr oder rund 5,5 Prozent!

Die Arbeiterkammer hat errechnet, dass dadurch in bloß 20 Jahren die bestehenden Pensionen 48,6 Prozent ihres Wertes verlieren, also halbiert werden! In absehbarer Zeit werden durchschnittliche Männerpensionen von derzeit 1.000 Euro und durchschnittliche Frauenpensionen von derzeit 700 Euro unter die Armutsgrenze fallen. Seit die Statistik-Austria im Auftrag des Österreichischen Seniorenrates einen eigenen Pensionisten-Preisindex berechnet, ist eindeutig erwiesen, dass das tägliche Leben der Pensionisten teurer ist, als das eines aktiv im Leben stehenden Erwerbstätigen.

Wie das Institut bekanntgab, liegt auch die zuletzt veröffentlichte Inflationsrate für 2007 mit    2,1    Prozent    für    Pensionistenhaushalte   über   dem "normalen" Verbraucherpreisindex    (VPI)    in    Höhe   von   1,7    Prozent.    Somit    liegt    der Pensionistenpreisindex (PPI) wieder konstant um vier Zehntel höher. Damit ist aber auch   klar,   dass   die   Politik   den   natürlichen   Bedürfnissen   dieser Menschen entsprechen muss und die nächste Pensionsanpassung nur auf Basis des PPI berechnet werden dürfte. Rechnet man zu den 2,1% den Verlust der realen Kaufkraft hinzu, ergibt sich ein Pensionserhöhungsbedarf von 2,6 %.

Der Seniorenrat hat vor geraumer Zeit die Forderung der Seniorenorganisationen auf Zuerkennung der jährlichen Pensionsanpassung nach dem Pensionistenpreisindex beschlossen. Trotzdem hat Bundesminister Buchinger dieses berechtigte Ansinnen der Senioren bis jetzt ignoriert.

Während sich Politiker - erstaunlich flexibel - mit 1.Juli 2007 eine satte Gehaltserhöhung zuerkannt haben, bleiben die Senioren wieder einmal auf der Strecke. Nun wird durch die vorliegenden Zahlen von Statistik Austria in beeindruckender Art und Weise diese Forderung erneut unter Beweis gestellt.

Der Soziale Wandel hat Österreich in den letzten Jahren stark verändert, das Sozialsystem wurde aber kaum bzw. unzureichend angepasst. Während auf der einen Seite Abgaben und Gebühren regelmäßig erhöht werden, zögert man jede Valorisierung von Familien und Sozialleistungen hinaus. Hinzu kommen die starken föderalen Unterschiede bei den verschiedenen Richtsätzen der sozialen Wohlfahrt.

Den Berechnungen zufolge gewährt Oberösterreich für alle Haushaltstypen die höchsten Richtsätze, sie reichen von 724 € (inklusive Unterkunftskosten und Sonderzahlungen für Beheizung und Bekleidung) für allein stehende Personen bis zu 1.837 € für Familien mit 3 Kindern. Am anderen Ende der Skala steht Wien.

Diese bundes- und länderspezifischen Unterschiede haben in der Vergangenheit teilweise zu dem absurden Ergebnis geführt, dass jemand, dessen Mindestpension geringfügig angehoben wurde, unter Umständen um die Mietzinsbeihilfe, die ein Vielfaches der Erhöhung ausmachte, umgefallen ist. Eine Vereinheitlichung der Mechanismen von Valorisierung und Indexierung und damit zusammenhängend eine gleichmäßige und koordinierte Erhöhung aller Richtsätze wäre daher ebenso erforderlich wie die Berücksichtigung der Kostenwahrheit der Zuwanderung.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Dringlichen Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die österreichische Bundesregierung, allen voran der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, alle geeigneten Maßnahmen zu setzen, um der fortschreitenden Verarmung der österreichischen Bevölkerung wirksam zu begegnen. Insbesondere möge eine Erhöhung der Pensionen um 2,6 Prozent, mindestens jedoch um 50 € im Monat und eine gesetzliche Verankerung des Pensionistenpreisindex im Pensionsrecht ebenso in die Wege geleitet werden, wie eine zeitgemäße Neugestaltung des Sozialstaates im Sinne der Antragsbegründung."

 

In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag im Sinne des § 74a Abs. 1 iVm §93 Abs.2 GOG-NR zum frühest möglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstantragsteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.