452/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 07.11.2007
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Brosz, Zwerschitz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Schaffung von Kompetenzzentren für inklusive Pädagogik

 

Die Sonderpädagogischen Zentren (SPZ) sind mit dem Auftrag an die Allgemeinen Sonderschulen (ASO) gekoppelt worden, die schulische Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) ins Regelschulwesen zu unterstützen. Schulen werden von Sonderpädagogischen Zentren beraten und unterstützt (z.B. durch Personaleinsatz von Integrations-, Stütz-, SprachheillehrerInnen). Es werden Fortbildungsmaßnahmen für diese sonderpädagogisch Tätigen ebenso wie Teamsitzungen organisiert.

 

Sonderpädagogische Zentren sollen den mobilen Einsatz von Fachkräften für schulische Integration sicherstellen und die Qualität absichern. So gesehen sind Kompetenzzentren für inklusive Pädagogik auch dann nicht überflüssig, wenn einmal alle Kinder eines Bundeslandes inklusiv unterrichtet werden. Es wird auch dann nicht möglich sein, dass alle österreichischen Schulen über ausreichende Kompetenzen in allen Bereichen der inklusiven Pädagogik verfügen.

 

In der Steiermark sind etwa 85% aller Pflichtschulkinder mit SPF an Regelschulen integriert. Diese sehr erfreuliche Entwicklung hat dazu geführt, dass die meisten ASOs geschlossen wurden. Der Einsatz von Stütz-, Sprachheil- und IntegrationslehrerInnen muss dennoch geplant und organisiert werden. Das  Schulorganisationsgesetz regelt im § 27a: „SPZs … sind Sonderschulen, die die Aufgabe haben, durch Bereitstellung und Koordination sonderpädagogischer Maßnahmen die Integration behinderter Kinder in der Regelschule zu fördern und zu unterstützen“. Somit gibt es zur Zeit keine gesetzliche Grundlage für eigenständige Kompetenzzentren inklusiver Pädagogik. Wenn ASOs aufgelöst werden, wird die Verwaltungsarbeit den BezirksschulinspektorInnen übertragen. Umfassendes Wissen über inklusive Pädagogik bei den zuständigen Stellen kann mit dieser Konstruktion nicht gesichert werden.

 

Die bisherige Anbindung der Sonderpädagogischen Zentren an die ASOs stellte im übrigen vielfach ein Hindernis für die Integration dar. Wer dort für integrativen Unterricht in den Regelschulen eintrat, gefährdete die eigene Existenz. Es war somit ein hoher Anreiz vorhanden, Kinder gesondert zu beschulen.

 

Ziel dieses Antrages ist es daher die jetzigen SPZ zu unabhängigen Kompetenzzentren für inklusive Pädagogik umzugestalten, deren Existenz nicht mehr von einer angeschlossen ASO abhängt.

 

Hinsichtlich der geplanten Fortführung der integrativen Beschulung von Jugendlichen mit SPF über die 9. Schulstufe hinaus entsteht auch ein Mehrbedarf an Betreuungs-, Stütz- und Förderpersonal und fachlicher Unterstützung an den Schulen. Gleiches gilt für die pädagogische Betreuung von Lehrlingen in der integrativen Berufsausbildung. Eine entsprechende Rechtsgrundlage zur Absicherung der qualitativ hochwertigen Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit SPF im Rahmen einer inklusiven Pädagogik und integrativen Beschulung ist daher dringend notwendig.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, welcher die Neuorganisation der Sonderpädagogischen Zentren zu eigenständigen „Kompetenzzentren für inklusive Pädagogik“ vorsieht. Die ausreichende budgetäre Ausstattung zur Betreuung aller Kinder und Jugendlicher mit SPF in der Schul- bzw. Lehrausbildung muss dabei sichergestellt werden.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.