453/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 07.11.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde
betreffend rasche Umsetzung und Finanzierung des Kollektivvertrags
An Österreichs Universitäten fehlt ein einheitliches, qualitätsbewusstes und faires Karrieremodell für junge ForscherInnen. Das hat weitreichende Folgen für Österreich als Forschungsstandort sowie für die Universitäten:
Universitäten klagen vermehrt über steigenden wissenschaftlichen Nachwuchsmangel. Die mangelnde Anzahl an wissenschaftlichem Personal wirkt sich nicht nur auf die Qualität des Studiums (wie etwa schlechte Betreuungsverhältnisse - derzeit kommen auf einE ProfessorIn 113 StudentInnen), sondern auch auf die durchschnittliche Studiendauer negativ aus. Da Österreich aber mehr und nicht weniger Studierende braucht (die AkademikerInnenquote liegt weit unter dem OECD-Schnitt) ist eine Personalaufstockung dringend nötig.
Mit einem Anteil von 6 ForscherInnen pro 1.000 Beschäftigte liegen wir unter dem OECD-Schnitt von 7 ForscherInnen pro 1.000 Beschäftigte. In Vorbildnationen wie Schweden und Finnland liegt der Anteil bei über 10 bzw. 17 ForscherInnen pro 1.000 Beschäftigte. Aufgrund geringer Karriereperspektiven konnte der Trend, dass HochschulabsolventInnen sowie hoch qualifizierte DoktorandInnen und Post-Docs in die USA gehen, bislang nicht gestoppt werden.
Im Bereich der für die zukünftige Entwicklung wesentlichen Humanressourcen in F&E besteht für Österreich daher enormer Nachholbedarf. Es ist höchste Zeit, Maßnahmen zu setzen, um ein hinreichendes Angebot an NachwuchsforscherInnen sicherzustellen. Sowohl die OECD als auch die EU betonen die Bedeutung der Förderung und Entwicklung des Humanpotentials und stellen diesbezügliche Maßnahmen auf die Prioritätenliste ganz oben. Die Europäische Kommission hat klar gestellt, dass ein bevorstehender Mangel an exzellenten ForscherInnen in naher Zukunft Wissenspotential und Produktivitätswachstum in der EU ernsthaft bedrohen und die Zielerreichung von Barcelona und Lissabon verhindern bzw. behindern wird. Eine Reihe von ausgearbeiteten Maßnahmen und Empfehlungen des Rats für Forschung und Technologieentwicklung, des FWF sowie des Wissenschaftsrats dokumentieren deutlich den hohen Stellenwert dieses Bereichs.
Trotz des breiten Bewusstseins über die Dringlichkeit optimale Rahmenbedingungen für die Förderung wissenschaftlicher Exzellenz zu schaffen, hat es Österreich bislang verabsäumt, jungen ForscherInnen attraktive Karriereperspektiven zu bieten. Der im April 2007 zwischen der Beamtengewerkschaft und dem Dachverband der Universitäten ausverhandelte Kollektivvertrag für Universitätsbedienstete ist als erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung zu beurteilen und muss daher raschest möglich umgesetzt werden. Er beinhaltet ein neues, durchgängiges Laufbahnmodell für das wissenschaftliche Personal einschließlich erweitertem Kündigungsschutz für ältere ArbeitnehmerInnen. Außerdem wurde dem Wunsch nach mehr Mobilität durch einen fixen Anteil an Rotationsstellen Rechnung getragen. Auch der Rat für Forschung- und Technologieentwicklung empfiehlt in seiner jüngst herausgegebenen Exzellenzstrategie die zügige Umsetzung des Kollektivvertrags.
2005 wurde vereinbart, dass der Bund die aus dem KV entstehenden Zusatzkosten trägt. Sowohl Finanzminister Molterer als auch Wissenschaftsminister Hahn distanzierten sich kürzlich in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung. Jedenfalls bewirkte die parlamentarische Anfrage keine Garantie auf Umsetzung des Kollektivvertrags. Es ist daher zu befürchten, dass diese trotz massiven Protests der Rektorenkonferenz sowie des UniversitätslehrerInnenverbands ausbleibt. Abgesehen von den Folgen für Österreichs Universitäten und Zukunft als ForscherInnenland, droht eine beträchtliche Gruppe von Universitätsbediensteten in den vertragsleeren Raum zu fallen, weil 2007/2008 die im Jahr 2002 abgeschlossenen Verträge auslaufen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, den zwischen Beamtengewerkschaft und Dachverband der Universitäten ausverhandelten Kollektivvertrag für Universitätsbedienstete rasch umzusetzen und für dessen Finanzierung durch den Bund zu sorgen. Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung wird daher ersucht, unverzüglich Verhandlungen mit dem Bundesminister für Finanzen aufzunehmen, um die finanziellen Mittel für die Umsetzung des Kollektivvertrags sicher zu stellen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.