455/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 07.11.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Dr. Graf
und weiterer Abgeordneter
betreffend Geldwäsche
Geldwäsche ist eine Begleiterscheinung fast jeder kriminellen Tätigkeit, wobei die höchsten Summen im Drogen- und Waffenhandel sowie in der Schlepperei erwirtschaftet werden. Typischerweise ist Geldwäsche daher Teil der Tätigkeit krimineller Organisationen. Um die Einkünfte, die dort illegal erzielt werden, für die Organisation zu waschen, ist es nötig, durch verschleiernde Transaktionen eine legale Herkunft vorzutäuschen.
Einige österreichische Banken verfügen teilweise über mangelnde Kontrollsysteme bzw. leben eine fragwürdige Meldekultur - trotz stetig steigender Gefahrenpotentiale durch Geschäfte im Südost- und osteuropäischen Raum.
Erschwerend kommt hinzu, dass die zuständigen Behörden, insbesondere FMA und Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt, personell unterbesetzt sind.
Doppelgleisigkeiten ergeben sich zudem infolge der Übertragung der Geldwäsche in eine andere Abteilung bei Auftreten der organisierten Kriminalität. Die österreichischen Behörden laufen Gefahr, den Kampf gegen die Geldwäsche auf Dauer zu verlieren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, rasch einen Anti-Geldwäsche-Aktionsplan für Österreich vorzulegen, der als zentrale Elemente folgende Ziele und Eckpunkte beinhalten soll:
• Rasche Umsetzung der EU-Geldwäsche-Richtlinie
• Verbesserung der Geldwäscheüberwachungssysteme,
• Implementierung eines Systems der Verdachtsmeldung nach Schwellenwerterreichung
• Gesetzliche Regelung der engeren Zusammenarbeit der mit Geldwäsche beschäftigten Stellen im behördlichen Bereich sowie in den Bank- und Finanzdienstleistungsbereichen
• Schaffung eines von der kriminellen Vortat losgelösten selbständigen Tatbestandes der Geldwäsche im StGB"
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.